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Altersvorsorge für Beamte und Versorgungswerk-Mitglieder: Lohnt das Vorsorgedepot?

Pension und Versorgungswerk klingen sicher – decken aber oft weniger ab als gedacht: Teilzeitjahre, frühe Pensionierung oder die Lücke zwischen Versorgungsniveau und letztem Gehalt. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026); die neuen Produkte gibt es ab 1. Januar 2027. Beamte und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (etwa Ärzte, Anwälte, Architekten) sind laut Gesetz grundsätzlich förderberechtigt – jeweils mit einer Einwilligung zur Datenübermittlung. Ob sich das Altersvorsorgedepot für deine Situation lohnt, prüfen wir individuell mit dir. Hier der ehrliche Stand.

Beamte: Pensionslücke real berechnen

Wie groß der Abstand zwischen Ruhegehaltssatz und den letzten Bezügen ausfällt, hängt stark vom individuellen Werdegang ab – etwa von Teilzeitphasen, der Zahl der Dienstjahre und dem Pensionszeitpunkt. Dein konkretes Lücken-Szenario berechnen wir gemeinsam.

Versorgungswerke: gut, aber selten genug

Die Kammerversorgung ist eine solide Basis, reicht allein aber oft nicht: Die Leistungen sind je nach Versorgungswerk nur gering dynamisiert und von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig. Wie stark das im Einzelfall wirkt, unterscheidet sich von Werk zu Werk.

Was heißt das für das Vorsorgedepot?

Laut Altersvorsorgereformgesetz sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten förderberechtigt, wenn sie gegenüber ihrer zuständigen Stelle, zum Beispiel dem Dienstherrn, in die Übermittlung der nötigen Daten einwilligen – wie schon bei Riester.

Neu ist: Auch Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Voraussetzung ist, dass du spätestens bis zum Ende des Beitragsjahres gegenüber deinem Versorgungswerk einwilligst, dass es der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) jährlich meldet, dass du zum begünstigten Personenkreis gehörst.

Ob daneben ein privates ETF-Depot oder die Basisrente als Alternative für dich sinnvoll ist, klären wir im persönlichen Gespräch.

Häufige Fragen

Gesetzesstand
Beschlossen · Altersvorsorgereformgesetz

Stand: 16.10.2026 · gilt ab 1. Januar 2027

Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026, in Kraft seit Ende Mai 2026. Die neuen geförderten Produkte wie das Altersvorsorgedepot gibt es ab 1. Januar 2027. Die Frühstart-Rente ist ein eigenes Gesetz. Der Bundestag hat es am 16.10.2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.

  • 17.12.2025Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf
  • 27.03.2026Bundestag beschließt das Gesetz
  • 08.05.2026Bundesrat stimmt zu
  • 01.01.2027Start der neuen Produkte

Rechtlicher Hinweis

Stand: 25.09.2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.

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