Fragen zur Frühstart-Rente
Die Frühstart-Rente ist eine geplante staatliche Rentenvorsorge für Neugeborene. Ziel ist es, bereits ab der Geburt ein Kapitalvermögen aufzubauen, das durch staatliche Zuschüsse finanziert wird, um die spätere Altersvorsorge zu stützen.
Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll die Förderung ab 2026 starten. Der genaue Zeitpunkt hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Vorgesehen ist eine Förderung für alle in Deutschland geborenen Kinder ab Geburt. Details zur Anspruchsberechtigung werden im Gesetz final geregelt.
Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig – die Anmeldung soll automatisch über die Geburtsurkunde erfolgen.
Die Anmeldung ist automatisch geplant. Wer privat aufstocken möchte, kann dies über einen geförderten Vertrag tun – dabei beraten wir dich unabhängig.
Geplant sind 10 € pro Monat als staatlicher Grundbetrag, für Familien mit geringerem Einkommen bis zu 25 € pro Monat (Soll-Werte laut Entwurf).
Mit unserem Rechner kannst du eine grobe Modellrechnung des voraussichtlichen Kapitals bis zum 18. Lebensjahr erstellen.
Maßgeblich ist der geplante Startzeitpunkt ab 2026. Welche Jahrgänge konkret einbezogen werden, regelt das finale Gesetz.
Die staatliche Grundförderung ist anbieterunabhängig. Für private Aufstockungen gibt es verschiedene geförderte Produkte – wir vergleichen unabhängig für dich.
Das angesparte Kapital ist bis zum 18. Lebensjahr gebunden und wird anschließend für die Altersvorsorge weitergeführt.
Ja. Eltern und Großeltern können das Konto jederzeit durch eigene Sparraten erweitern.
Das Guthaben bleibt zweckgebunden für die Altersvorsorge und wird professionell am Kapitalmarkt weiter angelegt.
Die staatliche Förderung basiert auf einem Gesetzentwurf. Die Kapitalanlage erfolgt breit gestreut am Kapitalmarkt; wie bei jeder Anlage bestehen Renditechancen und Risiken.
Die Frühstart-Rente wird staatlich bezuschusst und ist zweckgebunden für die Altersvorsorge, während private Sparpläne flexibel, aber ohne staatliche Förderung sind.
Quellen
- BMAS: Referentenentwurf Frühstart-Rente (Mai 2025)
- Bundesministerium der Finanzen: Förderrichtlinien (Entwurf)
- Stiftung Warentest: Kindervorsorge im Überblick (2024)
- Deutsche Rentenversicherung: Pressemitteilung (April 2025)
Rechtlicher Hinweis
Alle Angaben basieren auf dem Referentenentwurf (Stand Mai 2025) und sind geplant/soll-Werte. Gesetzliche Änderungen sind möglich. Dies ist keine Anlage- oder Rechtsberatung (§34c GewO).
Gesetzesstand
Referentenentwurf · EntwurfStand: Mai 2025 · Inkrafttreten voraussichtlich 2026
Alle Angaben sind geplante Soll-Werte. Gesetzliche Änderungen sind möglich.

Felix Kropp
Zertifizierter Finanzplaner · CFP®
Unabhängiger Finanzberater mit 8 Jahren Erfahrung. Spezialist für staatliche Förderprodukte.
→ Mehr über Felix auf unserer Über-uns-SeiteGeprüft am: 15. Juni 2025