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Beratungsgespräch zur Altersvorsorge

Vergleich · Betriebsrente oder Altersvorsorgedepot

Betriebliche Altersvorsorge vs. Altersvorsorgedepot – was lohnt sich wirklich?

Wir vergleichen ehrlich: Zuschuss, Zulagen, Abgaben im Alter – und wann die Kombination gewinnt.

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Die kurze Antwort

bAV oder Depot? Oft ist beides die richtige Antwort

Lohnt sich die bAV oder das Altersvorsorgedepot? Zahlt dein Arbeitgeber die gesetzlichen 15 % oder mehr dazu, ist die bAV in der Ansparphase stark: Aus 55,25 € netto werden in unserer Modellrechnung 115 € Beitrag. Das Altersvorsorgedepot punktet mit Zulagen, gedeckelten Kosten und ohne Kranken- und Pflegebeiträge im Alter. Für viele ist die Kombination am sinnvollsten.

Die bAV gibt es heute schon, das Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027 – das Gesetz ist beschlossen. Du musst dich also nicht für immer entscheiden, sondern kannst die Reihenfolge planen.


Deine drei Möglichkeiten
  • 1bAV zuerst – wenn dein Arbeitgeber mehr als die Pflicht-15 % dazugibt oder du privat krankenversichert bist.
  • 2Altersvorsorgedepot zuerst – wenn du oft den Job wechselst, dein Arbeitgeber nichts dazugibt oder du selbstständig oder verbeamtet bist.
  • 3Kombination – bAV bis zum bezuschussten Betrag, dazu das Depot bis zur vollen Zulage. Mit Kindern lohnt das Depot schon ab 25 € im Monat.

Die Grundlagen

Wie funktionieren bAV und Altersvorsorgedepot?

Nur so viel, wie du für die Entscheidung brauchst.

Über deinen Arbeitgeber · gibt es heute

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

  • Entgeltumwandlung: Ein Teil deines Bruttogehalts fließt direkt in einen Vorsorgevertrag – bevor Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen werden.
  • Arbeitgeberzuschuss: Dein Arbeitgeber muss 15 % des umgewandelten Betrags dazulegen, soweit er dadurch Sozialabgaben spart – bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Seit 2019 für neue, seit 2022 auch für ältere Verträge. Tarifverträge können abweichen.
  • Grenzen 2026: steuerfrei bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze, also 676 € im Monat (8.112 € im Jahr); sozialabgabenfrei bis 4 %, also 338 € im Monat (4.056 € im Jahr).
  • Fünf Wege, ein Prinzip: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage – welcher Weg bei dir gilt, entscheidet dein Arbeitgeber.
Privat, staatlich gefördert · ab 1. Januar 2027

Altersvorsorgedepot

  • Zulagen: 50 Cent je Euro bis 360 € im Jahr, darüber 25 Cent bis 1.800 € – zusammen bis zu 540 € Grundzulage. Dazu 300 € je Kind (voll schon ab 25 € im Monat) und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn du vor dem 25. Geburtstag abschließt.
  • Für wen: Arbeitnehmer, Beamte (mit Einwilligung zur Datenübermittlung) und erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.
  • Kosten: Im Standarddepot höchstens 1,0 % Effektivkosten im Jahr. Nach fünf Jahren ist der Anbieterwechsel beim alten Anbieter kostenlos, der neue darf höchstens 150 € verlangen.
  • Auszahlung: ab 65 als lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85, bis zu 30 % auf einmal. Riester-Verträge lassen sich übertragen.

Wichtig: Das Altersvorsorgedepot ist kein neuer Durchführungsweg der bAV. Du schließt es selbst ab, nicht über deinen Arbeitgeber (BMF). Mehr zur Förderung: Steuervorteile des Altersvorsorgedepots.

Modellrechnung

Was kosten dich 100 € Vorsorge im Monat wirklich?

Nehmen wir Lena: 3.500 € brutto im Monat, ledig, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzlich versichert. Sie wandelt 100 € ihres Bruttogehalts in die bAV um. Darauf zahlt sie keine Lohnsteuer (23,00 €) und keine Sozialabgaben (21,75 €) – ihr Netto sinkt nur um 55,25 €. Ihr Arbeitgeber legt 15 € dazu: Im Vertrag landen 115 €.

Ins Altersvorsorgedepot zahlt Lena aus ihrem Netto. Mit denselben 55,25 € kommen im Schnitt 21,31 € Zulage im Monat dazu – zusammen 76,56 €. Zahlt sie 100 € netto ein, sind es mit 32,50 € Zulage 132,50 €. Mit einem Kind kämen 300 € Kinderzulage im Jahr dazu: dann 157,50 € im Monat.

In der Ansparphase hat die bAV mit Zuschuss also den größeren Hebel: Aus jedem Netto-Euro werden 2,08 €, im Depot rund 1,39 €. Das ist aber nur die halbe Rechnung – was im Alter abgeht, zeigt der nächste Abschnitt.

Meine Zulage im Rechner ausrechnenOhne Anmeldung, Ergebnis als PDF.
Das landet pro Monat im Vertrag
bAV mit 15 % Zuschuss
kostet dich 55,25 € netto
115,00 €
bAV ohne Zuschuss
kostet dich 55,25 € netto
100,00 €
Altersvorsorgedepot
kostet dich 55,25 € netto
76,56 €
Altersvorsorgedepot
kostet dich 100,00 € netto
132,50 €

Vereinfachte Modellrechnung, Werte 2026. Lohnsteuer laut BMF-Lohnsteuerrechner (Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer): 405,50 € ohne, 382,50 € mit Entgeltumwandlung. Sozialabgaben Arbeitnehmer: 21,75 % (Rente 9,3 %, Arbeitslosen 1,3 %, Kranken 7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag, Pflege 2,4 % kinderlos, außer Sachsen). Zulagen jährlich, hier pro Monat. Ohne Günstigerprüfung, Rendite und Kosten. Keine Prognose.

Ehrlich gerechnet

Was geht bei der Auszahlung ab – und was kostet die bAV deine gesetzliche Rente?

Die bAV spart dir heute Steuern und Abgaben. Später wird abgerechnet – diese vier Punkte gehören in jeden fairen Vergleich.

  1. 1

    Heute

    Steuer- und abgabenfrei einzahlen

    Bis 338 € im Monat ohne Sozialabgaben, bis 676 € ohne Lohnsteuer.

  2. 2

    Jedes Jahr

    Etwas weniger gesetzliche Rente

    Weil weniger Rentenbeiträge fließen: 1.200 € Umwandlung im Jahr kosten rund 1 € Monatsrente – nach 30 Jahren rund 29 €, in heutigen Werten.

  3. 3

    Rentenbeginn

    Voll steuerpflichtig

    Die Betriebsrente wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert – genau wie die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot.

  4. 4

    Jeden Monat im Alter

    Kranken- und Pflegebeiträge

    Gesetzlich pflichtversicherte Rentner zahlen den vollen Beitrag allein. Für die Krankenversicherung gilt 2026 ein Freibetrag von 197,75 €, für die Pflege nur eine Freigrenze.

300 € Betriebsrente – so viel geht an die Kassen

Von 300 € Betriebsrente zieht die Krankenkasse bei einem kinderlosen, gesetzlich pflichtversicherten Rentner 2026 rund 30 € ab: 17,89 € Krankenversicherung auf den Teil über dem Freibetrag, 12,60 € Pflegeversicherung auf den vollen Betrag. Die Steuer kommt noch dazu.

Beim Altersvorsorgedepot fallen für Pflichtversicherte laut Bundesfinanzministerium keine Kranken- und Pflegebeiträge an – so wie heute schon bei Riester. Bist du privat krankenversichert, zahlst du auf die Betriebsrente ebenfalls nichts – dein Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab.

Betriebsrente brutto
300,00 €
Krankenversicherung
− 17,89 €
Pflegeversicherung
− 12,60 €
Bleibt vor Steuern
269,51 €

Werte 2026, vereinfacht: Krankenversicherung 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 % auf (300 € − 197,75 €), Pflegeversicherung 4,2 % (mit Kinderlosenzuschlag) auf 300 €, weil die Freigrenze überschritten ist. Rentenminderung: 1.200 € ÷ vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 (51.944 €) × aktueller Rentenwert (42,52 €) = 0,98 € im Monat je Jahr. §§ 226, 229, 248 SGB V; § 22 Nr. 5 EStG.

Im Vergleich

bAV mit Zuschuss, bAV ohne Zuschuss oder Altersvorsorgedepot?

Jede Zeile ist eine Frage, die du dir wahrscheinlich gerade stellst. „Ohne Zuschuss“ heißt: Dein Arbeitgeber spart keine Sozialabgaben – etwa bei einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze – oder die bAV läuft über einen Weg ohne Zuschusspflicht.

Deine FragebAV mit ZuschussEntgeltumwandlung + mind. 15 %bAV ohne ZuschussEntgeltumwandlung alleinAltersvorsorgedepotStandarddepot, ab 2027
Wer zahlt ein?
Du aus dem Brutto – dein Arbeitgeber legt mindestens 15 % drauf
Nur du, aus dem Brutto
Du aus dem Netto – der Staat legt Zulagen drauf
Wie wirst du gefördert?
Steuer- und Abgabenersparnis plus Zuschuss: 115 € Beitrag für 55,25 € netto
Steuer- und Abgabenersparnis: 100 € Beitrag für 55,25 € netto
Bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind, 200 € Bonus unter 25; ggf. zusätzliche Steuererstattung
Steuern in der Ansparphase?
Beiträge bis 676 € im Monat steuerfrei, Erträge im Vertrag steuerfrei
Beiträge bis 676 € im Monat steuerfrei, Erträge im Vertrag steuerfrei
Einzahlung aus versteuertem Geld, dafür Zulagen; Erträge im Depot steuerfrei
Und die gesetzliche Rente?
Sinkt leicht: rund 1 € Monatsrente je 1.200 € Umwandlung im Jahr
Sinkt leicht: rund 1 € Monatsrente je 1.200 € Umwandlung im Jahr
Bleibt unberührt
Abgaben in der Auszahlung?
Voll steuerpflichtig, dazu voller Kranken- und Pflegebeitrag für gesetzlich Pflichtversicherte
Voll steuerpflichtig, dazu voller Kranken- und Pflegebeitrag für gesetzlich Pflichtversicherte
Voll steuerpflichtig; für Pflichtversicherte keine Kranken- und Pflegebeiträge
Was passiert beim Jobwechsel?
Guthaben gehört dir sofort; mitnehmen oder beitragsfrei stehen lassen
Guthaben gehört dir sofort; mitnehmen oder beitragsfrei stehen lassen
Nichts – das Depot hängt nicht am Job
Wer bestimmt die Anlage?
Dein Arbeitgeber wählt Anbieter und Tarif
Dein Arbeitgeber wählt Anbieter und Tarif
Du: Standarddepot, frei gewähltes Depot mit ETFs oder Garantieprodukt
Wie transparent sind die Kosten?
Keine gesetzliche Obergrenze – frag nach den Effektivkosten des Vertrags
Keine gesetzliche Obergrenze – frag nach den Effektivkosten des Vertrags
Standarddepot: höchstens 1,0 % Effektivkosten im Jahr
Wie flexibel ist die Auszahlung?
Regelt dein Vertrag, meist lebenslange Rente; vorher kein Zugriff
Regelt dein Vertrag, meist lebenslange Rente; vorher kein Zugriff
Ab 65: Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85, bis 30 % auf einmal
Für wen passt das?Angestellte mit stabilem Job – besonders, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 % gibt oder du privat versichert bistNur mit niedrigen Kosten – prüfe vorher, ob das Depot unterm Strich mehr bringtAlle Förderberechtigten – besonders mit Kindern, kleinem Einkommen, häufigem Jobwechsel, als Selbstständige oder Beamte

Grundlage: Betriebsrentengesetz (§§ 1a, 1b, 4), § 3 Nr. 63 EStG, § 1 SvEV, §§ 226, 229, 248 SGB V, § 22 Nr. 5 EStG, Altersvorsorgereformgesetz und BMF-FAQ zur Reform. Werte 2026.

Jobwechsel und Anspruch

Was passiert beim Jobwechsel – und wenn dein Arbeitgeber gar nichts anbietet?

Jobwechsel

Dein Geld ist nicht weg

Was du per Entgeltumwandlung eingezahlt hast, gehört dir sofort – samt Pflichtzuschuss. Rein vom Arbeitgeber finanzierte Ansprüche bleiben nach drei Jahren Zusage (ab 21) erhalten.

Innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel kannst du verlangen, dass dein Guthaben zum neuen Arbeitgeber übertragen wird, wenn es die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 €) nicht übersteigt. Sonst bleibt der Vertrag beitragsfrei stehen.

Kein Angebot

Du hast einen Anspruch

Jeder Arbeitnehmer mit gesetzlicher Rentenversicherung kann Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze verlangen – 2026 bis 4.056 € im Jahr. Mindestens musst du 1/160 der Bezugsgröße einsetzen, 2026 rund 297 € im Jahr.

Bietet dein Arbeitgeber keine Pensionskasse und keinen Pensionsfonds an, kannst du eine Direktversicherung verlangen – den Anbieter wählt aber er. Gefallen dir die Konditionen nicht, ist ab 2027 das Altersvorsorgedepot die Alternative, die du selbst aussuchst.

Neu seit 2026

Betriebsrentenstärkungsgesetz II

Beschlossen: Bundestag 05.12.2025, Bundesrat 19.12.2025, größtenteils in Kraft seit 22.01.2026.

Für dich wichtig: Das Sozialpartnermodell steht auch Unternehmen ohne Tarifbindung offen, Ansprüche sollen sich beim Wechsel leichter mitnehmen lassen, und ab 1. Januar 2027 steigt die Förderung für Arbeitgeber, die Geringverdienenden eine bAV zahlen.

Rechtsgrundlagen: § 1a BetrAVG (Anspruch, Zuschuss), § 1b BetrAVG (Unverfallbarkeit), § 4 Abs. 3 BetrAVG (Übertragung). Selbstständige und Beamte sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsrentengesetzes – für sie ist das Altersvorsorgedepot der geförderte Weg.

Entscheidungshilfe

bAV, Depot oder beides – welcher Weg passt zu dir?

Vier Fragen, die in unseren Gesprächen fast immer den Ausschlag geben. Das Ergebnis ist eine Richtung, keine fertige Rechnung.

Zahlt dein Arbeitgebermehr als denPflichtzuschuss?bAV zuerstJaNeinWechselst duoft den Job?Depot zuerstJaNeinHast du Kinder?KombinationJaNeinBist du privat odergesetzlich kranken-versichert?bAV zuerstPrivatGesetzlichKombination
  1. 1Zahlt dein Arbeitgeber mehr als den Pflichtzuschuss? Ja → bAV zuerst. Nein → weiter.
  2. 2Wechselst du oft den Job? Ja → Depot zuerst. Nein → weiter.
  3. 3Hast du Kinder? Ja → Kombination. Nein → weiter.
  4. 4Bist du privat oder gesetzlich krankenversichert? Privat → bAV zuerst. Gesetzlich → Kombination.

bAV zuerst

wenn dein Arbeitgeber mehr als die gesetzlichen 15 % dazugibt – oder wenn du privat krankenversichert bist und im Alter keine Beiträge auf die Betriebsrente zahlst. Nutze die bAV mindestens bis zum vollen Zuschuss.

Felix Kropp, Vorsorgeberater in Berlin

Tipp von Felix: Frag in der Personalabteilung nach drei Dingen: Wie hoch ist der Zuschuss genau, wer ist der Anbieter und wie hoch sind die Effektivkosten? Mit diesen Antworten können wir sauber rechnen.

Altersvorsorgedepot zuerst

wenn du oft den Job wechselst, dein Arbeitgeber nichts dazugibt oder du selbstständig oder verbeamtet bist. Das Depot gehört dir, die Kosten im Standarddepot sind gedeckelt.

Felix Kropp, Vorsorgeberater in Berlin

Tipp von Felix: Fünf kleine bAV-Verträge aus fünf Jobs sind schwer zu überblicken. Ein Depot, das einfach mitkommt, ist oft die ruhigere Lösung.

Kombination

wenn du gesetzlich versichert bist, einen Zuschuss bekommst oder Kinder hast. Ins Depot so viel, dass die Zulagen greifen – für die volle Kinderzulage 25 € im Monat, für die volle Grundzulage 150 € –, in die bAV den bezuschussten Betrag.

Felix Kropp, Vorsorgeberater in Berlin

Tipp von Felix: Das ist der Weg, den ich am häufigsten empfehle. Die richtige Aufteilung hängt an deinem Steuersatz und daran, was im Alter von der Betriebsrente übrig bleibt – das rechnen wir gemeinsam durch.

Altersvorsorge ist kein Produkt, sondern ein Konzept

Nicht entweder–oder: Welche Kombination passt?

Die Frage „bAV oder Depot?“ ist meistens zu klein gestellt. Entscheidend ist, welcher Baustein in deinem Plan welche Aufgabe übernimmt.

Die bAV holt den Zuschuss deines Arbeitgebers ab. Das Depot holt die Zulagen des Staates ab und bleibt bei dir, egal wo du arbeitest. Beides zusammen ist oft stärker als jeder Weg allein.

Gesetzliche Rente

Die Basis. Deine Renteninformation zeigt, womit du rechnen kannst – und wie groß die Lücke ist.

Privat oder staatlich? →

Betriebliche Altersvorsorge

Holt den Arbeitgeberzuschuss ab. Stark, solange Zuschuss und Kosten stimmen.

Altersvorsorgedepot

Holt die Zulagen ab, bis 540 € im Jahr plus 300 € je Kind. Ab 2027, unabhängig vom Job.

Zum Altersvorsorgedepot →

Freie Geldanlage

Zum Beispiel ein ETF-Sparplan: ohne Förderung, dafür jederzeit verfügbar – für Ziele vor der Rente.

ETF-Sparplan oder Depot? →

Immobilie

Falls vorhanden oder geplant: Mietfreies Wohnen im Alter ist ein eigener Baustein und verändert, was du sonst noch brauchst.

Unser Mehrwert

Aus bAV und Depot wird ein Gesamtplan.

Wir schauen auf dein bAV-Angebot, deine Renteninformation und das, was du schon hast – und bauen daraus einen Plan, der zu deinem Leben passt, nicht zu einem Produkt.

  1. 1BestandsaufnahmeWas hast du schon – Renteninformation, bAV-Angebot, Riester, Depot, Immobilie?
  2. 2Ehrlich rechnenWas kostet dich die bAV netto, was bleibt im Alter nach Steuern und Kassenbeiträgen – und was bringt das Depot?
  3. 3Die richtige AufteilungWie viel in die bAV, wie viel ins Depot, wie viel frei – mit Blick auf Förderung, Steuern und Flexibilität.
Felix Kropp, Vorsorgeberater in Berlin

Aus der Beratung

„Die bAV ist nicht automatisch gut oder schlecht. Mit Zuschuss ist sie oft ein starker Baustein – wenn man ehrlich ausrechnet, was im Alter übrig bleibt.“

Felix Kropp berät seit 20 Jahren zur Altersvorsorge. bAV-Angebote landen regelmäßig auf seinem Tisch – mit der Frage: unterschreiben oder nicht?

„Ich schaue zuerst auf den Zuschuss, dann auf die Kosten des Vertrags und zuletzt auf deine Krankenversicherung im Alter. Und ich sage dir auch, wenn etwas keine kluge Idee ist – zum Beispiel eine teure bAV ohne Zuschuss.“

Mehr über Felix

FAQ

Häufige Fragen zu bAV und Altersvorsorgedepot

Deine Frage ist nicht dabei? Dann stell sie Felix direkt. Wir schauen gemeinsam auf dein bAV-Angebot und sagen dir, welcher Weg für dich passt.

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge? +

Mit Arbeitgeberzuschuss meist ja, zumindest bis zum bezuschussten Betrag. In unserer Modellrechnung kosten 100 € Entgeltumwandlung nur 55,25 € netto, im Vertrag landen 115 €. Dafür ist die Betriebsrente im Alter voll steuerpflichtig, gesetzlich Pflichtversicherte zahlen Kranken- und Pflegebeiträge, und die gesetzliche Rente fällt etwas niedriger aus. Ohne Zuschuss und mit hohen Vertragskosten lohnt sie sich oft nicht – das rechnen wir gern für dein Angebot nach.

bAV oder Altersvorsorgedepot – was ist besser? +

Keins von beiden ist pauschal besser. Die bAV mit Zuschuss hat in der Ansparphase den größeren Hebel. Das Altersvorsorgedepot punktet mit Zulagen, gedeckelten Kosten im Standarddepot, freier Anbieterwahl und – für Pflichtversicherte – ohne Kranken- und Pflegebeiträge im Alter. Wer oft den Job wechselt oder Kinder hat, fährt mit dem Depot meist besser, wer mehr als 15 % Zuschuss bekommt, mit der bAV. Oft ist beides zusammen die beste Lösung.

Kann ich bAV und Altersvorsorgedepot gleichzeitig nutzen? +

Ja. Die steuer- und abgabenfreie Entgeltumwandlung und die Zulagen für das Altersvorsorgedepot sind getrennte Förderungen. Du kannst die bAV bis zum bezuschussten Betrag nutzen und ab 1. Januar 2027 zusätzlich ins Depot einzahlen – für die volle Grundzulage von 540 € reichen 150 € im Monat. Welche Aufteilung sich für dich rechnet, hängt vor allem von Steuersatz, Kindern und Krankenversicherung ab.

Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Job wechsle? +

Dein Guthaben aus Entgeltumwandlung gehört dir sofort, inklusive Pflichtzuschuss. Innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel kannst du verlangen, dass es zum neuen Arbeitgeber übertragen wird, solange es die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 101.400 €) nicht übersteigt. Alternativ bleibt der Vertrag beitragsfrei stehen. Das Altersvorsorgedepot hängt nicht an deinem Job und läuft einfach weiter.

Muss ich auf meine Betriebsrente Krankenkassenbeiträge zahlen? +

Als gesetzlich pflichtversicherter Rentner ja: den vollen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag, und zwar allein. Für die Krankenversicherung gilt 2026 ein Freibetrag von 197,75 € im Monat. In der Pflegeversicherung ist das nur eine Freigrenze – liegt die Betriebsrente darüber, ist sie dort komplett beitragspflichtig. Privat Versicherte zahlen keine einkommensabhängigen Beiträge. Auszahlungen aus geförderten privaten Verträgen wie dem Altersvorsorgedepot sind für Pflichtversicherte laut Bundesfinanzministerium beitragsfrei – so wie heute schon bei Riester.

Mein Arbeitgeber bietet keine bAV an – was kann ich tun? +

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also bis 4.056 € im Jahr. Hat dein Arbeitgeber keine Pensionskasse und keinen Pensionsfonds, kannst du eine Direktversicherung verlangen. Den Anbieter bestimmt allerdings er. Wenn dir die Konditionen nicht gefallen, ist ab 2027 das Altersvorsorgedepot die Alternative, die du selbst auswählst.

Kann mein Arbeitgeber in mein Altersvorsorgedepot einzahlen? +

Das Altersvorsorgedepot ist laut Bundesfinanzministerium kein neuer Durchführungsweg der bAV – du schließt es selbst ab und zahlst aus deinem Netto ein. Manche Tarifverträge sehen aber altersvorsorgewirksame Leistungen vor, mit denen auch private Altersvorsorgeverträge bezuschusst werden können. Frag in deiner Personalabteilung nach, ob das bei dir gilt.

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