Glossar
Die wichtigsten Begriffe zur Altersvorsorge – verständlich erklärt
Sechsundachtzig Begriffe, die dir auf dieser Website und in jeder Beratung begegnen. Jede Erklärung beginnt mit der Definition, dann folgt, was sie für dich bedeutet – mit denselben Zahlen wie unser Rechner.
A
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist die pauschale Steuer von 25 % (plus Solidaritätszuschlag, zusammen rund 26 %) auf Kapitalerträge – also auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne in einem normalen Depot. Bis zu 1.000 € im Jahr bleiben über den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei, bei Aktien-ETFs sind zudem 30 % des Gewinns von der Steuer freigestellt – effektiv bleiben rund 18 %. Im Altersvorsorgedepot fällt während des Sparens keine Abgeltungsteuer an; besteuert wird erst die Auszahlung.
Abschluss- und Vertriebskosten
Abschluss- und Vertriebskosten sind die Kosten, die ein Anbieter für das Zustandekommen deines Vertrags berechnet, vor allem für Beratung, Vermittlung und Provision. Bei Renten- und Lebensversicherungen werden sie meist auf die ersten fünf Jahre verteilt und von deinen ersten Beiträgen abgezogen, deshalb ist der Rückkaufswert bei einer frühen Kündigung oft so niedrig. Beim Altersvorsorgedepot ändert sich das ab 2027, denn dort müssen die Abschlusskosten gleichmäßig auf die gesamte Ansparphase verteilt werden. So zahlst du sie bei einem Anbieterwechsel nicht doppelt. Wie hoch die Kosten insgesamt sind, siehst du am besten an den Effektivkosten, die alle Kosten in einer Zahl zusammenfassen.
Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rente im Monat wert ist. Seit dem 1. Juli 2026 sind das 42,52 €. Wer 45 Jahre lang genau das Durchschnittseinkommen verdient hat, kommt also auf 45 Entgeltpunkte und damit auf eine Bruttorente von rund 1.913 € im Monat. Der Wert wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst und orientiert sich an der Entwicklung der Löhne, deshalb steigen auch laufende Renten mit.
Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ablöst. Du sparst in ETFs oder Fonds – ohne Garantiepflicht –, und der Staat legt Zulagen dazu: bis zu 540 € im Jahr auf 1.800 € Eigenbeitrag, plus 300 € je Kind und je nach Einkommen einen Steuervorteil. Das Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden und wird bei der Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz.
Altersvorsorge-Eigenheimbetrag
Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag ist Geld aus deinem geförderten Vorsorgevertrag, das du für eine selbst genutzte Wohnung oder ein eigenes Haus einsetzt, etwa für den Kauf, den Bau oder um einen Immobilienkredit abzulösen. Bekannt ist das Prinzip als Wohn-Riester, und es bleibt auch nach der Reform erhalten. Du kannst bis zu 100 % des geförderten Kapitals entnehmen, ohne die Zulagen zu verlieren. Steuerfrei ist das Geld deshalb aber nicht, es wird nur später versteuert. Dafür führt die Zentrale Zulagenstelle ein Wohnförderkonto, das nach den neuen Regeln in den ersten fünf Jahren der Auszahlungsphase versteuert wird statt wie bisher meist über 20 Jahre verteilt.
Altersvorsorgepflicht für Selbstständige
Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist eine geplante Regel, nach der Selbstständige künftig verpflichtend fürs Alter vorsorgen müssen, sie ist aber noch nicht beschlossen. Die Koalition hat im Juli 2026 angekündigt, sie zusammen mit weiteren Empfehlungen der Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket umzusetzen. Einen Gesetzentwurf mit Startdatum und Details gibt es noch nicht (Stand Oktober 2026). Diskutiert wird vor allem, neue Selbstständige ohne andere Pflichtabsicherung einzubeziehen, während Mitglieder eines Versorgungswerks ausgenommen bleiben sollen. Schon heute pflichtversichert sind bestimmte Gruppen wie selbstständige Lehrkräfte, eingetragene Handwerker oder Hebammen, mehr dazu im Ratgeber Rentenpflicht für Selbstständige.
Altersvorsorgereformgesetz
Das Altersvorsorgereformgesetz ist das Gesetz, das die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027 neu regelt. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Kern ist das Altersvorsorgedepot, in dem du ohne Garantiepflicht in ETFs und Fonds sparst und dafür bis zu 540 € Grundzulage im Jahr plus 300 € je Kind bekommst. Jeder Anbieter muss außerdem ein Standarddepot anbieten, dessen Effektivkosten bei höchstens 1,0 % im Jahr liegen. Die Riester-Rente wird damit abgelöst, bestehende Verträge behalten Bestandsschutz. Was sich für dich konkret ändert, fassen wir auf unserer Seite zur Rentenreform zusammen.
Anbieterwechsel
Anbieterwechsel heißt, dein gefördertes Vorsorgeguthaben von einem Anbieter zu einem anderen umziehen zu lassen – ohne dass die Förderung verloren geht. Bei der Riester-Rente ist das seit jeher möglich, viele Anbieter verlangen dafür aber Wechselgebühren. Beim Altersvorsorgedepot ist der Wechsel gesetzlich geregelt: Ab fünf Jahren nach Abschluss muss dein bisheriger Anbieter dich kostenlos wechseln lassen, der neue Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale verlangen. Weil die Abschlusskosten auf die ganze Ansparphase verteilt werden, zahlst du sie beim Wechsel nicht doppelt. Der Umzug von einem Riester-Vertrag ins Depot ist ein Sonderfall – siehe Übertragung.
Anlagehorizont
Der Anlagehorizont ist die Zeitspanne, für die du Geld anlegst, bevor du es wieder brauchst. Er bestimmt, wie viel Schwankung du dir leisten kannst, denn je länger dein Geld liegen bleibt, desto mehr Zeit hat es, Kurseinbrüche an der Börse wieder aufzuholen. Stiftung Warentest rät, einen ETF-Sparplan mindestens zehn Jahre laufen zu lassen, besser mehrere Jahrzehnte, denn am Weltaktienmarkt mussten Anleger in der Vergangenheit im ungünstigsten Fall mindestens 13 Jahre durchhalten, bis sie wieder im Plus waren. Bei der Altersvorsorge ist der Horizont meist lang, wer mit 30 anfängt, hat bis zur Regelaltersgrenze von 67 noch 37 Jahre, in denen der Zinseszins arbeitet. Im Altersvorsorgedepot ist der lange Horizont fest eingebaut, denn das Geld bleibt bis zum Rentenbeginn im Vertrag, und das Standarddepot schichtet ab fünf Jahren davor schrittweise in den vorsichtigeren Fonds um. Für Ziele vor der Rente passt ein frei verfügbarer ETF-Sparplan besser, Geld für die nächsten Jahre ist auf dem Tagesgeld gut aufgehoben.
Ansparphase
Die Ansparphase ist die Zeit, in der du in einen Vorsorgevertrag einzahlst und Kapital für deine Rente aufbaust, vom Abschluss bis zum Beginn der Auszahlung. Beim Altersvorsorgedepot bekommst du in dieser Zeit die staatlichen Zulagen, und deine Erträge bleiben steuerfrei, es fallen also weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Deine Eigenbeiträge kannst du zusätzlich über den Sonderausgabenabzug absetzen. Je länger die Ansparphase dauert, desto stärker wirkt der Zinseszins. Auf sie folgt die Auszahlungsphase, in der das Geld zu dir zurückfließt und versteuert wird.
Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeberzuschuss ist das Geld, das dein Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung zu deiner betrieblichen Altersvorsorge dazulegen muss: 15 % des umgewandelten Betrags (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Pflicht ist das bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds – und nur, soweit dein Arbeitgeber durch die Umwandlung selbst Sozialabgaben spart. Seit 2019 gilt das für neue, seit 2022 auch für ältere Verträge; Tarifverträge können abweichen. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr. Frag deshalb nach der genauen Höhe – sie entscheidet oft, ob die bAV oder das Altersvorsorgedepot vorn liegt.
Auszahlplan
Der Auszahlplan ist eine der Möglichkeiten, wie du dir das Altersvorsorgedepot ab Rentenbeginn auszahlen lässt: Das Kapital bleibt investiert und wird in regelmäßigen Raten mindestens bis zum 85. Geburtstag ausgezahlt, auf Wunsch auch länger; was dann noch nicht ausgezahlt ist, bleibt vererbbar. Alternativ wählst du eine lebenslange Rente. Zu Beginn der Auszahlung kannst du bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnehmen.
Auszahlungsphase
Die Auszahlungsphase ist die Zeit ab Rentenbeginn, in der dir dein angespartes Vorsorgekapital ausgezahlt wird, als lebenslange Rente oder in Raten. Beim Altersvorsorgedepot wählst du zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft, und kannst zu Beginn bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnehmen. Weil Einzahlungen und Erträge vorher steuerlich gefördert wurden, versteuerst du die Auszahlungen jetzt mit deinem persönlichen Steuersatz, das ist die nachgelagerte Besteuerung. Bei Betriebsrenten kommen in der Regel noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dazu. Vor der Auszahlungsphase liegt die Ansparphase.
B
Basisrente (Rürup-Rente)
Die Basisrente, umgangssprachlich Rürup-Rente, ist eine steuerlich geförderte private Rente, die ähnlich funktioniert wie die gesetzliche. Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben absetzen, 2026 bis 30.826 € im Jahr (zusammen veranlagte Ehepaare 61.652 €) – dieser Höchstbetrag gilt allerdings zusammen mit deinen Beiträgen zur gesetzlichen Rente. Dafür ist das Geld fest gebunden: Ausgezahlt wird nur eine lebenslange Monatsrente, frühestens mit 62 – kein Kapital, keine Kündigung, nicht vererbbar. Die Rente wird später versteuert. Für sehr hohe Einkommen kurz vor der Rente kann das passen, für die meisten Selbstständigen gibt es flexiblere Alternativen.
Beihilfe
Die Beihilfe ist der Anteil, den der Dienstherr an den Kosten für Krankheit und Pflege von Beamtinnen und Beamten übernimmt, den Rest sicherst du über eine private Krankenversicherung ab. Beim Bund liegt der Satz für aktive Beamte bei 50 %, mit zwei oder mehr Kindern bei 70 %, und im Ruhestand ebenfalls bei 70 %. Für Ehepartner gelten 70 %, für Kinder 80 %, die Länder haben eigene, teils abweichende Regeln. Weil die Beihilfe im Alter mehr übernimmt, sinkt dein Anteil an den Krankheitskosten, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen über die Jahre aber oft trotzdem. Plane sie deshalb fest in deine Ausgaben neben der Pension ein, wie das geht, zeigen wir auf der Seite Altersvorsorge für Beamte.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fällig werden. 2026 liegt sie bundesweit bei 8.450 € brutto im Monat, also 101.400 € im Jahr. Was du darüber verdienst, ist beitragsfrei, bringt dir aber auch keine zusätzlichen Entgeltpunkte. Wer deutlich mehr verdient, bekommt im Verhältnis zum Gehalt deshalb eine niedrigere gesetzliche Rente und sollte stärker privat oder über den Betrieb vorsorgen. Außerdem richtet sich nach dieser Grenze, wie viel du steuer- und abgabenfrei in eine Direktversicherung einzahlen kannst.
Beitragsfreistellung
Beitragsfreistellung bedeutet, einen Riester-Vertrag ruhen zu lassen: Du zahlst nichts mehr ein, der Vertrag bleibt bestehen, dein Guthaben, deine Garantie und die bisherige Förderung bleiben erhalten. Jeder Anbieter muss das erlauben, und du kannst die Einzahlungen jederzeit wieder aufnehmen. Für viele ist das ab 2027 der sicherste Weg, um im Altersvorsorgedepot weiterzusparen, ohne den alten Vertrag aufzugeben.
Tipp von Felix: Ruhen lassen kannst du jederzeit rückgängig machen, Übertragen nicht. Wenn du dir unsicher bist, ist es deshalb immer der erste Schritt – nicht die Kündigung.
Beitragsgarantie
Die Beitragsgarantie ist das Versprechen, dass zu Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen vorhanden sind. Bei der Riester-Rente ist sie Pflicht (100 %). Der Preis dafür: Der Anbieter muss einen großen Teil des Geldes sicher – also renditeschwach – anlegen, weshalb viele Riester-Verträge kaum gewachsen sind. Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf die Garantiepflicht und lässt dich voll in ETFs investieren. Wer trotzdem eine Garantie will, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen – mit entsprechend weniger Renditechance.
Tipp von Felix: Eine Garantie fühlt sich sicher an, kostet aber über 30 Jahre oft mehr Rendite als jeder Börsencrash. Bei langer Laufzeit würde ich sie nur nehmen, wenn du sonst nachts nicht schlafen kannst.
Berufseinsteigerbonus
Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Zulage von 200 €, die du bekommst, wenn du deinen Altersvorsorgevertrag vor deinem 25. Geburtstag abschließt. Er kommt zur Grundzulage hinzu und soll den frühen Einstieg belohnen, weil Zeit der größte Hebel beim Zinseszins ist. Voraussetzung ist wie bei der Grundzulage, dass du förderberechtigt bist und mindestens 120 € im Jahr einzahlst.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig bist du, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer nicht mehr oder nur noch zu weniger als der Hälfte ausüben kannst. So steht es in den meisten Verträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann eine vereinbarte Monatsrente zahlt. Vom Staat gibt es für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keinen Schutz bei Berufsunfähigkeit mehr, sondern nur die Erwerbsminderungsrente, und die prüft, ob du irgendeine Tätigkeit noch ausüben kannst. Für deine Altersvorsorge ist das wichtig, weil ohne Einkommen auch keine Beiträge mehr fließen, viele Verträge zahlen deshalb im Leistungsfall auch deine Vorsorgebeiträge weiter. Für Beamtinnen und Beamte gilt statt der Berufsunfähigkeit die Dienstunfähigkeit.
Besteuerungsanteil
Der Besteuerungsanteil ist der Teil deiner gesetzlichen Rente, auf den Einkommensteuer anfällt, und er hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % der Rente. Für jeden späteren Jahrgang steigt der Anteil um einen halben Prozentpunkt, bis Renten mit Beginn ab 2058 voll steuerpflichtig sind. Der steuerfreie Rest wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben und gilt dann lebenslang, spätere Rentenerhöhungen werden also voll versteuert. Dieselbe Regel gilt für die Basisrente. Ob du am Ende wirklich Steuern zahlst, hängt von deinem gesamten Einkommen im Alter ab.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist das Vorsorgesparen über den Arbeitgeber, meist per Entgeltumwandlung: Ein Teil deines Bruttogehalts fließt direkt in einen Vorsorgevertrag, Steuern und Sozialabgaben darauf fallen erst später an. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds muss der Arbeitgeber 15 % dazugeben, soweit er selbst Sozialabgaben spart. Viele zahlen mehr, und Tarifverträge können abweichen. Die spätere Rente wird voll versteuert, als gesetzlich Versicherter zahlst du darauf auch Krankenkassenbeiträge. Die bAV ersetzt das Altersvorsorgedepot nicht, sondern ergänzt es – die beiden Förderungen lassen sich kombinieren.
Bruttopolice und Nettopolice
Bruttopolice und Nettopolice sind zwei Wege, die Vermittlung einer Versicherung zu bezahlen. Bei der Bruttopolice ist die Provision in den Vertrag eingerechnet: Du bezahlst sie über deine Beiträge, ohne gesonderte Rechnung. Bei der Nettopolice ist keine Provision enthalten – dafür vereinbarst du mit der Beraterin oder dem Berater separat ein Honorar. Automatisch günstiger ist das nicht: Das Honorar kann ähnlich hoch sein wie eine Provision. Und kündigst du früh, greift beim separat gezahlten Honorar laut BaFin nicht die gesetzliche Regel, die Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre zu verteilen. Vergleiche deshalb die Gesamtkosten beider Varianten, nicht das Etikett.
Bruttorente und Nettorente
Die Bruttorente ist der Betrag, den die Rentenversicherung in deinem Rentenbescheid oder deiner Renteninformation nennt. Auf dein Konto kommt die Nettorente, also die Rente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern. Wer als Rentner gesetzlich krankenversichert ist, zahlt 2026 die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, im Schnitt 8,75 %, und den vollen Pflegebeitrag von 3,6 %, ohne Kinder 4,2 %. Von 1.500 € Bruttorente bleiben so rund 1.315 € übrig, bevor eventuell noch Einkommensteuer anfällt. Für die Planung deiner Vorsorge zählt deshalb immer die Nettorente.
D
Dauerzulagenantrag
Der Dauerzulagenantrag ist die Vollmacht an deinen Anbieter, die staatlichen Zulagen jedes Jahr automatisch für dich bei der Zentralen Zulagenstelle (ZfA) zu beantragen. Ohne Antrag gibt es keine Zulage – und er muss bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr gestellt sein. Wer den Dauerzulagenantrag einmal unterschreibt, muss sich darum nicht mehr kümmern; nur Änderungen wie ein neues Kind, Heirat oder ein deutlich anderes Einkommen sollte man dem Anbieter melden, weil sie die Zulage beeinflussen.
Dienstunfähigkeit
Dienstunfähig sind Beamtinnen und Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen, sie werden dann in den Ruhestand versetzt. Eine Pension gibt es dabei erst nach fünf Dienstjahren, außer die Dienstunfähigkeit ist Folge eines Dienstunfalls. Wer die fünf Jahre geschafft hat, bekommt mindestens 35 % der letzten Bezüge, für jedes Jahr vor dem 65. Geburtstag werden aber 3,6 % abgezogen, höchstens 10,8 %. Beamte auf Widerruf und viele auf Probe werden stattdessen meist in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, was deutlich weniger bringt. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke, sie ist anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Entscheidung des Dienstherrn abgestimmt, mehr dazu auf unserer Seite Altersvorsorge für Beamte.
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der häufigste Weg der betrieblichen Altersvorsorge. Dein Arbeitgeber schließt dabei eine Rentenversicherung auf deinen Namen ab und zahlt die Beiträge ein, meist aus deinem Bruttogehalt per Entgeltumwandlung. 2026 bleiben bis zu 676 € im Monat steuerfrei und bis zu 338 € im Monat auch frei von Sozialabgaben, das sind 8 % und 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Dafür ist die spätere Rente voll steuerpflichtig, und als gesetzlich Versicherter zahlst du darauf in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wechselst du den Job, kannst du den Vertrag mitnehmen oder privat weiterführen.
Diversifikation (Streuung)
Diversifikation, auf Deutsch Streuung, bedeutet, dass du dein Geld auf viele verschiedene Wertpapiere, Branchen und Länder verteilst, damit der Absturz einer einzelnen Anlage dein Vermögen nur wenig trifft. Ein ETF auf den MSCI World enthält zum Beispiel rund 1.250 Unternehmen aus 23 Industrieländern, einer auf den MSCI ACWI nimmt die Schwellenländer dazu und kommt auf rund 2.400 Werte aus 47 Ländern (Stand September 2026). Geht ein einzelnes Unternehmen pleite, verlierst du damit nur einen kleinen Bruchteil deines Depots. Vor einem Einbruch des gesamten Aktienmarkts schützt Streuung allerdings nicht, dafür brauchst du einen ausreichend langen Anlagehorizont. Ein breit gestreuter ETF-Sparplan nimmt dir die Auswahl ab, weil du mit einer einzigen Rate in den ganzen Index investierst, weitere Grundregeln stehen im Ratgeber Geld sinnvoll anlegen.
Drei-Schichten-Modell
Das Drei-Schichten-Modell sortiert Altersvorsorge danach, wie der Staat sie steuerlich behandelt. Schicht 1 ist die Basisversorgung: gesetzliche Rente und Rürup-Rente. Schicht 2 ist die Zusatzversorgung: betriebliche Altersvorsorge und Riester – ab 2027 dessen Nachfolger, das Altersvorsorgedepot. Schicht 3 ist die übrige private Vorsorge, etwa ein ETF-Sparplan oder eine private Rentenversicherung. Keine Schicht ersetzt die andere. Altersvorsorge ist kein Produkt, sondern ein Konzept: Entscheidend ist, wie du die Schichten kombinierst und welcher Baustein welche Aufgabe übernimmt.
E
Effektivkosten
Effektivkosten zeigen, um wie viel alle Kosten eines Vorsorgeprodukts zusammen, also Anbieter-, Verwaltungs- und Fondskosten, deine Rendite im Jahr durchschnittlich schmälern. Bringt die Anlage 5 % vor Kosten und liegen die Effektivkosten bei 1,0 %, bleiben dir 4 %. Beim Standarddepot des Altersvorsorgedepots sind sie auf maximal 1,0 % im Jahr gedeckelt, bei 10.000 € Guthaben also auf höchstens 100 € Kosten im Jahr. Über Jahrzehnte entscheidet dieser Prozentsatz mit über das Endkapital; unser Rechner setzt für das Depot 1 % an, für klassische Depots je nach Anbieter 2 bis 6 %.
Entgeltpunkte (Rentenpunkte)
Entgeltpunkte – oft einfach Rentenpunkte genannt – sind die Einheit, in der die gesetzliche Rentenversicherung deine Beiträge zählt. Verdienst du ein Jahr lang genau den Durchschnitt aller Versicherten, bekommst du einen Punkt; 2026 liegt dieser Durchschnitt vorläufig bei 51.944 €. Mit 80 % davon sind es 0,8 Punkte. Für die Rente werden alle Punkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert: Seit 1. Juli 2026 ist ein Punkt 42,52 € Monatsrente wert, vor Steuern und Abgaben. Wie viele Punkte du schon hast, steht in deiner Renteninformation – was daraus wird, rechnen wir hier durch.
Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung heißt: Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttogehalts, und dein Arbeitgeber zahlt ihn stattdessen in deine betriebliche Altersvorsorge ein. Darauf hast du einen gesetzlichen Anspruch, bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (§ 1a BetrAVG). 2026 bleiben bis 676 € im Monat steuerfrei und bis 338 € im Monat frei von Sozialabgaben. Das spart heute Abgaben, hat aber einen Preis: Weil weniger in die Rentenversicherung fließt, fällt deine gesetzliche Rente etwas niedriger aus. Und auf die Betriebsrente zahlst du später Steuern, als gesetzlich Versicherter auch Kranken- und Pflegebeiträge. Ob sich das für dich rechnet, zeigt der Vergleich mit dem Altersvorsorgedepot.
Ertragsanteil
Der Ertragsanteil ist der Teil einer privaten lebenslangen Rente, auf den du Einkommensteuer zahlst, und er hängt von deinem Alter bei Rentenbeginn ab. Beginnt die Rente mit 63, sind 20 % steuerpflichtig, mit 65 sind es 18 %, mit 67 noch 17 %, der Rest bleibt steuerfrei. Das gilt vor allem für private Rentenversicherungen, die du aus bereits versteuertem Geld bezahlt hast. Die gesetzliche Rente und die Basisrente werden dagegen mit dem deutlich höheren Besteuerungsanteil versteuert, Betriebsrenten und das Altersvorsorgedepot sogar voll. Lässt du dir eine private Rentenversicherung als Kapital auszahlen, gilt statt des Ertragsanteils die 12/62-Regel, wie viel das ausmacht, zeigt unser Vergleich von Rentenversicherung und ETF.
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können. Die volle Rente bekommst du, wenn du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst, bei drei bis unter sechs Stunden gibt es die halbe Rente. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung. Damit die Rente nicht zu klein ausfällt, wird sie bei einem Rentenbeginn 2026 so berechnet, als hättest du bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten weiter eingezahlt, dafür gibt es bis zu 10,8 % Abschlag, wenn du jünger als 65 bist. Im Schnitt zahlte die Rentenversicherung Ende 2025 für eine volle Erwerbsminderungsrente 1.110 € im Monat, nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. In der Regel wird sie als Zeitrente für höchstens drei Jahre bewilligt, deinen aktuellen Anspruch zeigt dir jedes Jahr die Renteninformation.
ETF-Sparplan
Ein ETF-Sparplan ist das regelmäßige Sparen – meist monatlich – in einen börsengehandelten Indexfonds, zum Beispiel auf den Weltaktienmarkt. Das Geld bleibt jederzeit verfügbar, es gibt aber keine staatliche Förderung, und auf Gewinne fällt Abgeltungsteuer an. Ab 2027 lohnt es sich für die meisten, beides zu kombinieren: die ersten 150 € im Monat ins Altersvorsorgedepot, den Rest weiter frei.
Tipp von Julia: Dein freier Sparplan bleibt genau so, wie er ist. Wir schauen nur, ob ein Teil deiner Rate im Depot mehr bringt – bei den meisten sind das die ersten 150 € im Monat.
F
Fondsgebundene Rentenversicherung
Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist eine private Rentenversicherung, die deine Beiträge nach Abzug der Kosten in Investmentfonds anlegt – heute oft in ETFs, dann heißt sie auch ETF-Rentenversicherung oder Fondspolice. Wie viel am Ende herauskommt, hängt von den Kursen ab; einen Garantiezins oder eine staatliche Förderung gibt es nicht. Zum Rentenbeginn wird das Guthaben über den Rentenfaktor in eine lebenslange Rente umgerechnet, bei vielen Verträgen kannst du stattdessen Kapital wählen. Ob sich der Versicherungsmantel für dich lohnt, entscheiden vor allem die Effektivkosten – der Vergleich mit dem ETF-Sparplan zeigt, worauf es ankommt.
Förderberechtigung
Förderberechtigt ist, wer die Zulagen des Altersvorsorgedepots bekommen kann. Entscheidend ist dein Status und nicht dein Einkommen. Dazu gehören Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter und Soldaten, wenn sie der Datenübermittlung zustimmen, Ehe- und Lebenspartner von Förderberechtigten und ab 2027 erstmals auch Selbstständige, die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Auch Eltern in den ersten drei Jahren der Kindererziehung und Minijobber, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, sind förderberechtigt. Bei Studium oder Auslandsaufenthalt klären wir deinen Status vor dem Abschluss mit dir.
Förderquote
Die Förderquote zeigt, wie viel der Staat auf jeden Euro legt, den du selbst einzahlst: Förderung geteilt durch Eigenbeiträge. Wer 1.800 € im Jahr ins Altersvorsorgedepot zahlt und 540 € Grundzulage bekommt, hat eine Förderquote von 30 % – mit Kinderzulage und Steuervorteil entsprechend mehr. Unser Rechner weist die Förderquote für deine Zahlen aus.
Frühstart-Rente
Die Frühstart-Rente ist die staatliche Altersvorsorge für Kinder. Der Bundestag hat sie am 16. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Ab 1. Januar 2027 zahlt der Staat für jedes Kind ab Jahrgang 2020 vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 € im Monat in einen Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Eltern und Großeltern können bis zu 6.840 € im Jahr zuzahlen; die Förderung bleibt bis zum 65. Lebensjahr für die Altersvorsorge gebunden. Grundlage ist das Frühstartrentengesetz, das der Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen hat.
Tipp von Julia: Die 10 € kommen auch ohne dein Zutun – ohne eigenes Depot legt der Bund das Geld kollektiv an. Ein eigenes Depot lohnt sich, wenn du zuzahlen und die ETFs selbst wählen willst.
G
Garantiezins
Der Garantiezins ist der feste Zins, den eine klassische Rentenversicherung auf das Guthaben zusagt – für die gesamte Laufzeit. Ältere Verträge haben oft einen deutlich höheren Garantiezins als neuere. Für neue Verträge liegt die gesetzliche Obergrenze, der sogenannte Höchstrechnungszins, seit 2025 bei 1,0 %, davor waren es zeitweise nur 0,25 %. Das Altersvorsorgedepot hat keine Garantiepflicht mehr – dafür bleibt die volle Kapitalmarktrendite bei dir.
Tipp von Julia: Einen alten Vertrag mit hohem Garantiezins würde ich nicht leichtfertig aufgeben – so etwas bekommst du heute nirgends mehr. Erst die Standmitteilung anschauen, dann entscheiden.
Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, den du auf jeden zusätzlich verdienten Euro zahlst, und damit auch der Satz, den du für jeden Euro sparst, den du von der Steuer absetzt. 2026 bleibt ein zu versteuerndes Einkommen bis 12.348 € steuerfrei, danach steigt der Satz von 14 % an, ab 69.879 € liegt er bei 42 % und ab 277.826 € bei 45 % (für Alleinstehende). Er liegt immer höher als dein Durchschnittssteuersatz, also die Steuer geteilt durch dein gesamtes Einkommen. Für die Altersvorsorge ist er wichtig, weil du Beiträge über den Sonderausgabenabzug mit deinem heutigen Grenzsteuersatz absetzt und die Auszahlung später mit dem im Alter meist niedrigeren Satz versteuerst, das ist die nachgelagerte Besteuerung. Was das für dich bedeutet, zeigt dir unser Altersvorsorgedepot-Rechner.
Grundzulage
Die Grundzulage ist der Betrag, den der Staat jedes Jahr zu deinen eigenen Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot dazulegt. Ab 2027 gibt es 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro darüber – bis 1.800 € Eigenbeitrag, also maximal 540 € im Jahr. Bei der Riester-Rente beträgt die Grundzulage heute 175 €. Einzahlungen über 1.800 € bringen keine zusätzliche Zulage.
Günstigerprüfung
Die Günstigerprüfung ist der automatische Vergleich des Finanzamts, ob dir bei Riester-Rente und Altersvorsorgedepot die Zulagen oder der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug mehr bringen. Dafür gibst du deine Beiträge in der Steuererklärung in der Anlage AV an. Ist die Steuerersparnis höher als deine Zulagen, bekommst du die Differenz mit dem Steuerbescheid erstattet, die Grundzulage und die Kinderzulagen bleiben trotzdem in deinem Vertrag. Das lohnt sich vor allem bei mittleren und höheren Einkommen ohne Kinder, weil dort der Grenzsteuersatz hoch ist. Nach demselben Prinzip vergleicht das Finanzamt auch Kindergeld und Kinderfreibetrag.
H
Halbeinkünfteverfahren (12/62-Regel)
Die 12/62-Regel ist ein Steuervorteil für private Renten- und Lebensversicherungen, die du dir als Kapital auf einmal auszahlen lässt. Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und bekommst du das Geld frühestens mit 62, versteuerst du nur die Hälfte des Gewinns mit deinem persönlichen Steuersatz. Bei Verträgen, die zwischen 2005 und 2011 abgeschlossen wurden, gilt statt 62 das Alter von 60. Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, fällt auf den ganzen Gewinn die Abgeltungsteuer an. Wie viel das in Euro ausmacht, zeigt unser Vergleich von Rentenversicherung und ETF.
Hinterbliebenenrente (Witwenrente)
Die Hinterbliebenenrente ist die Rente, die die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Tod eines Versicherten an den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner als Witwen- oder Witwerrente und an die Kinder als Waisenrente zahlt. Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 % der Rente des Verstorbenen und steht dir zu, wenn du bei einem Todesfall im Jahr 2026 mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt bist, ein Kind unter 18 erziehst oder selbst erwerbsgemindert bist, sonst gibt es die kleine Witwenrente mit 25 % für höchstens zwei Jahre. Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person mindestens fünf Jahre versichert war und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat, außer etwa bei einem Unfalltod. Eigenes Nettoeinkommen über 1.122,53 € im Monat wird seit 1. Juli 2026 zu 40 % angerechnet, in den ersten drei Monaten nach dem Tod zahlt die Rentenversicherung aber die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung. Unverheiratete Paare bekommen keine Witwenrente, egal wie lange sie zusammengelebt haben, für sie zählt umso mehr, was private Vorsorge vererbt, beim Altersvorsorgedepot etwa das Restguthaben im Auszahlplan. Wie die Rentenarten zusammenhängen, erklärt der Ratgeber Rente verstehen.
K
Kapitaldeckung
Kapitaldeckung heißt, dass jeder für sich selbst spart. Deine Beiträge werden angelegt, zum Beispiel in ETFs, und aus diesem Kapital samt Erträgen wird später deine eigene Rente bezahlt. Damit ist sie das Gegenstück zum Umlageverfahren der gesetzlichen Rente, in dem die Beiträge von heute sofort an die Rentner von heute gehen. Das Altersvorsorgedepot, die betriebliche Altersvorsorge und die Frühstart-Rente sind kapitalgedeckt. Weil hier der Zinseszins arbeitet, hängt das Ergebnis vor allem von der Zeit, den Kosten und der Entwicklung der Märkte ab, und gerade weil beide Systeme anders funktionieren, ergänzen sie sich gut.
Kaufkraft und Inflation
Die Kaufkraft gibt an, wie viel du dir für einen bestimmten Geldbetrag kaufen kannst, und die Inflation, also der allgemeine Anstieg der Preise, lässt sie mit der Zeit sinken. In Deutschland lag die Inflationsrate laut Statistischem Bundesamt 2025 im Jahresdurchschnitt bei 2,2 % und im September 2026 bei 3,3 %, die Europäische Zentralbank strebt mittelfristig 2 % an. Schon bei 2 % im Jahr sind 1.000 € nach 30 Jahren nur noch so viel wert wie heute rund 552 €. Deshalb planst du deine Rentenlücke und deine gewünschte Monatsrente am besten in heutiger Kaufkraft, so wie auch die Renteninformation in heutigen Euro rechnet. Liegen die Zinsen auf dem Tagesgeld unter der Inflationsrate, verliert dein Erspartes real an Wert, obwohl der Kontostand steigt.
Kinderdepot (Juniordepot)
Ein Kinderdepot, auch Juniordepot genannt, ist ein Wertpapierdepot auf den Namen deines Kindes, das du als Elternteil bis zu seinem 18. Geburtstag verwaltest. Das Geld darin gehört rechtlich dem Kind, du darfst es also nicht für eigene Zwecke entnehmen, und mit 18 verfügt dein Kind selbst darüber. Steuerlich ist das oft günstig, denn dein Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €, und mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung kommt 2026 der Grundfreibetrag von 12.348 € dazu, solange es keine anderen Einkünfte hat. Anders als bei der Frühstart-Rente, die voraussichtlich ab 2027 startet, gibt es keine staatliche Förderung, dafür ist das Geld nicht bis zur Rente gebunden. Für Führerschein, Ausbildung oder Studium ist es deshalb der passendere Ort, viele Familien nutzen beides, wie wir bei der Kindervorsorge zeigen.
Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten sind die ersten drei Lebensjahre deines Kindes, die dir die gesetzliche Rentenversicherung so anrechnet, als hättest du in dieser Zeit durchschnittlich verdient. Jedes Jahr bringt dir einen Entgeltpunkt, drei Jahre sind seit 1. Juli 2026 rund 128 € Monatsrente brutto, ein Leben lang. Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, zählen bisher zweieinhalb Jahre, mit der beschlossenen Mütterrente III ab 2027 ebenfalls drei, der Zuschlag wird ab 2028 rückwirkend ausgezahlt. Die Zeit wird nur einem Elternteil gutgeschrieben, ohne gemeinsame Erklärung automatisch der Mutter. Beantrag sie bei der Rentenversicherung und prüf in deinem Versicherungsverlauf, ob sie gespeichert ist, mehr dazu auf unserer Seite für Familien.
Kinderzulage
Die Kinderzulage ist die zusätzliche Förderung für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst: Im Altersvorsorgedepot legt der Staat für jeden Euro, den du einzahlst, einen Euro dazu – bis 300 € je Kind und Jahr, unabhängig vom Geburtsjahr. Die volle Zulage gibt es also schon ab 25 € im Monat. Bei alten Riester-Verträgen gilt weiter die bisherige Regel: 300 €, für vor 2008 geborene Kinder 185 €.
Kollektive Anlage (Frühstart-Rente)
Die kollektive Anlage ist der staatlich verwaltete Topf, in den bei der Frühstart-Rente die 10 € im Monat fließen, wenn für dein Kind kein eigener Standarddepot-Vertrag besteht. Der Bund legt das Geld dann gemeinsam für alle diese Kinder am Kapitalmarkt an, verwaltet wird es von der Deutschen Bundesbank. Die Förderung geht also nicht verloren, du kannst aber weder die Anlage wählen noch etwas zuzahlen. Eröffnest du später ein Standarddepot auf den Namen deines Kindes, wird das angesparte Geld automatisch übertragen, möglich ist das bis zum 35. Geburtstag. Wer zuzahlen oder die Fonds selbst wählen will, fährt deshalb mit einem eigenen Vertrag besser, alle Details stehen auf unserer Seite zur Frühstart-Rente.
Kontenklärung
Die Kontenklärung ist die Prüfung deines Rentenkontos durch die Deutsche Rentenversicherung, damit alle Zeiten, die für deine Rente zählen, vollständig und richtig in deinem Versicherungsverlauf stehen. Erfasst werden zum Beispiel Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten sowie Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Geburtstag. Fehlt dort etwas, kann deine Rente niedriger ausfallen. Spätestens mit 43 Jahren fordert dich die Rentenversicherung automatisch zur Kontenklärung auf, du kannst sie aber jederzeit selbst beantragen, mit dem Formular V0100, online oder formlos, und das Verfahren kostet dich nichts. Danach schickt sie dir alle sechs Jahre deinen Versicherungsverlauf zum Prüfen, zusätzlich zur jährlichen Renteninformation. Welche Nachweise du brauchst, wenn Zeiten fehlen, steht im Ratgeber Rente verstehen.
Krankenversicherung der Rentner
Die Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Rentnerinnen und Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert waren. Als Pflichtmitglied zahlst du auf deine gesetzliche Rente die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung, den Pflegebeitrag zahlst du allein. Auf Betriebsrenten aus der betrieblichen Altersvorsorge zahlst du den vollen Krankenkassenbeitrag, 2026 aber erst auf den Teil über 197,75 € im Monat. Private Renten aus eigenen Verträgen, etwa aus einer Riester-Rente oder privaten Rentenversicherung, bleiben für Pflichtmitglieder beitragsfrei. Wer die 90 % nicht erreicht, ist freiwillig versichert und zahlt auf fast alle Einkünfte Beiträge, was deine Nettorente deutlich senken kann.
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Lebenserwartung
Die Lebenserwartung gibt an, wie viele Jahre Menschen eines bestimmten Alters im Durchschnitt noch leben. Laut Sterbetafel 2023/2025 des Statistischen Bundesamts haben 65-jährige Männer noch 18,0 Jahre vor sich und gleichaltrige Frauen 21,1 Jahre, sie werden also im Schnitt rund 83 und 86 Jahre alt. Weil das ein Durchschnitt ist, wird etwa die Hälfte älter, viele deutlich. Plane deine Altersvorsorge deshalb lieber bis 90 oder länger, denn ein Auszahlplan bis 85 ist dann aufgebraucht, während eine Leibrente weiterläuft. Wie sich beide Wege bei dir unterscheiden, zeigt unser Altersvorsorgedepot-Rechner.
Leibrente
Eine Leibrente ist eine Rente, die dir ein Leben lang gezahlt wird, egal wie alt du wirst. Leibrenten sind die gesetzliche Rente, die Basisrente und die Rente aus einer privaten Rentenversicherung, beim Altersvorsorgedepot kannst du sie statt eines Auszahlplans wählen. Wie hoch sie ausfällt, hängt bei privaten Verträgen vom angesparten Kapital und vom Rentenfaktor ab, das Risiko eines langen Lebens trägt der Versicherer. Im Monat bekommst du deshalb weniger als bei einem Auszahlplan bis 85, dafür endet die Zahlung nie. Versteuert wird eine private Leibrente nur mit dem Ertragsanteil, die Basisrente mit dem Besteuerungsanteil und die Rente aus dem Altersvorsorgedepot voll.
M
Mindesteigenbeitrag
Der Mindesteigenbeitrag ist der Betrag, den du bei der Riester-Rente selbst einzahlen musst, um die volle Zulage zu bekommen: 4 % deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, höchstens 2.100 € und mindestens 60 € im Jahr. Zahlst du weniger, wird die Zulage anteilig gekürzt – ein häufiger Grund, warum Riester-Verträge weniger Förderung bringen als gedacht. Beim Altersvorsorgedepot fällt diese Rechnung weg: Die Zulage wächst einfach mit jedem eingezahlten Euro, bis 1.800 € im Jahr. Ob dein bestehender Vertrag die volle Zulage bekommt, zeigt dir der Riester-Rechner.
Monatsrente
Die Monatsrente ist der Betrag, der dir im Ruhestand jeden Monat ausgezahlt wird, und damit die Zahl, mit der du deinen Alltag im Alter planst. Bei der gesetzlichen Rente steht sie als Bruttobetrag in deiner Renteninformation, auf dein Konto kommt die Nettorente. Aus angespartem Kapital wird eine Monatsrente entweder über den Rentenfaktor einer Versicherung oder über einen Auszahlplan. Bei einem Rentenfaktor von 25 ergeben 100.000 € Kapital zum Beispiel 250 € im Monat. Ob deine Vorsorge reicht, siehst du, wenn du alle Monatsrenten netto zusammenzählst und mit dem vergleichst, was du im Monat zum Leben brauchst.
Mütterrente
Mütterrente ist der umgangssprachliche Name für die Kindererziehungszeiten, die Müttern oder Vätern für Kinder angerechnet werden, die vor 1992 geboren sind. Bisher zählen für diese Kinder zweieinhalb Jahre, für jüngere Kinder dagegen drei. Mit der Mütterrente III, die der Bundestag im Dezember 2025 beschlossen hat, gelten ab 1. Januar 2027 für alle Kinder drei Jahre. Das ist ein halber Entgeltpunkt mehr, beim Rentenwert von 42,52 € also rund 21 € Bruttorente im Monat je Kind. Weil die Rentenversicherung das technisch erst 2028 umsetzen kann, wird der Zuschlag für 2027 dann rückwirkend ausgezahlt.
N
Nachgelagerte Besteuerung
Nachgelagerte Besteuerung heißt: Während du sparst, sind deine Beiträge steuerlich begünstigt und die Gewinne steuerfrei – versteuert wird erst die Auszahlung im Ruhestand, mit deinem dann gültigen persönlichen Steuersatz. So funktioniert das Altersvorsorgedepot (und die Riester-Rente). Für die meisten ist das ein Vorteil, weil der Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als im Berufsleben.
P
Pension
Die Pension, im Gesetz Ruhegehalt genannt, ist die Altersversorgung für Beamtinnen und Beamte, die der Dienstherr aus Steuermitteln zahlt. Für jedes volle Dienstjahr gibt es 1,79375 % der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge, höchstens 71,75 % nach 40 Jahren, Teilzeit zählt dabei nur anteilig. Die Pension wird voll versteuert, nur ein kleiner Versorgungsfreibetrag bleibt frei, und der sinkt für jeden neuen Pensionsjahrgang. Außerdem zahlst du im Ruhestand deine private Krankenversicherung weiter, die Beihilfe übernimmt dann meist 70 % der Kosten. Wie groß deine Rentenlücke als Beamtin oder Beamter ist, rechnest du auf unserer Seite Altersvorsorge für Beamte aus.
Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, über die dein Arbeitgeber eine Betriebsrente für dich finanzieren kann, und seit 2002 einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Anders als eine Pensionskasse darf er nicht alle Leistungen fest garantieren und kann das Geld dafür freier am Kapitalmarkt anlegen, etwa mit einem höheren Aktienanteil, was mehr Ertragschancen, aber auch stärkere Schwankungen bedeutet. Er steht unter Aufsicht der BaFin, und wird dein Arbeitgeber zahlungsunfähig, sichert in der Regel der Pensions-Sicherungs-Verein deine Ansprüche ab. Für die Beiträge gelten dieselben Grenzen wie bei der Direktversicherung, 2026 bleiben bis 676 € im Monat steuerfrei und bis 338 € frei von Sozialabgaben. Ausgezahlt wird je nach Vertrag als lebenslange Rente, als Einmalbetrag oder in Raten, und die Leistung ist dann voll steuerpflichtig. Ob sich das für dich mehr lohnt als das Altersvorsorgedepot, zeigt unser Vergleich von bAV und Altersvorsorgedepot.
Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist ein rechtlich eigenständiger Lebensversicherer, der nur Leistungen fürs Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene erbringt und über den dein Arbeitgeber eine Betriebsrente für dich finanzieren kann. Damit ist sie einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge und unterscheidet sich von der Direktversicherung vor allem dadurch, dass dein Arbeitgeber dort einen Vertrag bei einem gewöhnlichen Lebensversicherer abschließt. Die Pensionskasse steht unter Aufsicht der BaFin und legt ihr Geld nach strengeren Regeln an als ein Pensionsfonds. 2026 sind Beiträge bis 676 € im Monat steuerfrei und bis 338 € frei von Sozialabgaben, die spätere Rente ist dafür voll steuerpflichtig. Kürzt eine Pensionskasse ihre Leistungen, muss dein Arbeitgeber die Lücke ausgleichen, weil er für die zugesagte Betriebsrente einsteht, und ist er insolvent, springt seit 2022 grundsätzlich der Pensions-Sicherungs-Verein ein.
Police
Die Police ist der Versicherungsschein – das Dokument, mit dem dir der Versicherer deinen Vertrag bestätigt. Im Alltag steht das Wort meist für den ganzen Versicherungsvertrag: „Meine Police“ heißt dann zum Beispiel „meine Rentenversicherung“. Der Versicherer muss dir den Versicherungsschein mindestens in Textform schicken, auf Wunsch auch als Urkunde (§ 3 VVG). Darin steht, was ihr vereinbart habt, etwa Beitrag, Rentenbeginn und zugesagte Leistungen. Liest du in einem Angebot von Fondspolice oder ETF-Police, ist eine Rentenversicherung gemeint, die dein Geld in Fonds anlegt. Heb die Police gut auf – für jede Prüfung deines Vertrags ist sie der Ausgangspunkt.
R
Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem du die gesetzliche Altersrente ohne Abschlag bekommst, und liegt für alle ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge steigt sie schrittweise an, wer 1960 geboren ist, erreicht sie zum Beispiel mit 66 Jahren und 4 Monaten. Voraussetzung für die Regelaltersrente sind mindestens fünf Jahre Versicherungszeit. Gehst du früher, sinkt deine Rente dauerhaft, arbeitest du länger, steigt sie, wie unter Rentenabschlag und Rentenzuschlag erklärt. Dein persönliches Datum steht in deiner Renteninformation, mehr dazu im Ratgeber Rente verstehen.
Rentenabschlag und Rentenzuschlag
Der Rentenabschlag ist die dauerhafte Kürzung deiner gesetzlichen Rente, wenn du vor deiner Regelaltersgrenze in Rente gehst, und beträgt 0,3 % für jeden Monat früher. Vier Jahre früher, also mit 63 statt 67, kosten dich damit 14,4 % deiner Rente, und zwar ein Leben lang und auch bei einer späteren Hinterbliebenenrente. Ohne Abschlag früher gehen können nur besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren, ab Jahrgang 1964 frühestens mit 65. Das Gegenstück ist der Rentenzuschlag. Für jeden Monat, den du über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitest und die Rente aufschiebst, steigt sie um 0,5 %. Wie sich das in Euro auswirkt, rechnet der Ratgeber Rente verstehen an einem Beispielbescheid vor.
Rentenanpassung
Die Rentenanpassung ist die jährliche Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli, bei der der aktuelle Rentenwert neu festgelegt wird. Zum 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 % gestiegen, ein Entgeltpunkt ist seitdem 42,52 € statt 40,79 € im Monat wert. Maßgeblich ist vor allem die Entwicklung der Löhne. Weil bis 2031 die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 % gilt, steigen die Renten derzeit im Kern mit den Löhnen, ohne sie wären es 2026 nur 4,05 % gewesen. Sinken kann der Rentenwert per Gesetz nicht, auch wenn die Löhne einmal fallen. Die Erhöhung gilt für alle laufenden Renten, ist aber voll steuerpflichtig, weil der steuerfreie Teil deiner Rente als fester Eurobetrag festgeschrieben bleibt, wie unter Besteuerungsanteil erklärt.
Rentenbescheid
Der Rentenbescheid ist das Schreiben, in dem die Deutsche Rentenversicherung nach deinem Rentenantrag verbindlich festlegt, ab wann du Rente bekommst und wie hoch sie ist. Anders als die Renteninformation ist er keine Hochrechnung, sondern eine rechtlich bindende Entscheidung. Darin stehen unter anderem deine Entgeltpunkte, der Zugangsfaktor und der aktuelle Rentenwert sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die noch von der Bruttorente abgehen. Prüf vor allem, ob alle Zeiten aus deinem Versicherungsverlauf übernommen wurden. Hältst du den Bescheid für falsch, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang kostenlos Widerspruch einlegen. Wie du ihn Zeile für Zeile liest, zeigt der Ratgeber Rente verstehen.
Rentenfaktor
Der Rentenfaktor sagt dir, wie viel Monatsrente du aus einer privaten Rentenversicherung je 10.000 € Guthaben bekommst. Bei einem Rentenfaktor von 25 sind das 25 € im Monat je 10.000 € – aus 70.000 € Guthaben also 175 €, solange du lebst. Viele Verträge nennen zwei Werte: einen garantierten und einen höheren rechnungsmäßigen, oft „aktuell“ genannten Rentenfaktor. Den rechnungsmäßigen kann der Versicherer bis zum Rentenbeginn noch senken, den garantierten darf er nicht unterschreiten. Rechne deshalb immer mit dem garantierten Wert – so rechnest du deine Rente aus.
Renteninformation
Die Renteninformation ist der Brief der Deutschen Rentenversicherung, den du ab 27 Jahren und nach mindestens fünf Beitragsjahren jedes Jahr bekommst. Sie zeigt, wie hoch deine gesetzliche Rente heute schon wäre und wie hoch sie bei gleichbleibenden Beiträgen voraussichtlich ausfällt – in heutigen Euro, also ohne Inflation. Sie ist der Ausgangspunkt, um deine Rentenlücke zu berechnen. Weil sie Bruttobeträge zeigt, ziehst du von der erwarteten Rente noch Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern ab, wie unter Bruttorente und Nettorente erklärt. Dein letztes Netto minus diese Nettorente ergibt den Betrag, den private und betriebliche Vorsorge schließen müssen.
Tipp von Julia: Die meisten haben den Brief irgendwo im Ordner und noch nie reingeschaut. Bring ihn zum Gespräch mit – die Zahl darin ist der ehrlichste Startpunkt für jede Planung.
Rentenlücke
Die Rentenlücke ist der Unterschied zwischen dem letzten Nettoeinkommen und dem, was die gesetzliche Rente später zahlt. Sie entsteht, weil die gesetzliche Rente nur einen Teil des früheren Einkommens ersetzt. Private Vorsorge – etwa über das Altersvorsorgedepot – und die betriebliche Altersvorsorge sollen diese Lücke schließen. Wie groß sie bei dir ist, zeigt die jährliche Renteninformation als Ausgangspunkt.
Rentenniveau
Das Rentenniveau vergleicht eine Musterrente mit einem Durchschnittslohn: die Rente von jemandem, der 45 Jahre lang genau durchschnittlich verdient hat, mit dem Durchschnittseinkommen der Beschäftigten – beides nach Sozialabgaben, aber vor Steuern. Die Haltelinie sichert es bis 2031 bei 48 %; was danach gilt, ist noch nicht festgelegt. 48 % heißt aber nicht, dass du 48 % deines Nettolohns bekommst. Hast du weniger als 45 Jahre eingezahlt, in Teilzeit gearbeitet oder unter dem Durchschnitt verdient, liegt deine Rente im Verhältnis niedriger – und Steuern kommen noch dazu. Deine eigene Zahl steht in der Renteninformation, wie du sie einordnest, zeigen wir hier.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist die seit 2002 staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Grundzulage (175 €), Kinderzulage und Steuervorteil – aber mit Garantiepflicht und oft hohen Kosten. Ab 2027 wird sie vom Altersvorsorgedepot abgelöst. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz: Du kannst weiterzahlen, in die neue Förderung wechseln, den Vertrag ruhen lassen oder das Guthaben ins Depot übertragen. Kündigen ist fast nie sinnvoll, weil die Förderung dann zurückgezahlt werden muss.
Rückkaufswert
Der Rückkaufswert ist das Geld, das du bekommst, wenn du eine Renten- oder Lebensversicherung vorzeitig kündigst. Er steht in deiner jährlichen Standmitteilung und liegt vor allem in den ersten Jahren oft deutlich unter der Summe deiner Beiträge. Das liegt daran, dass Abschluss- und Vertriebskosten meist auf die ersten fünf Jahre verteilt werden und der Versicherer bei einer Kündigung zusätzlich einen Abzug verlangen darf, wenn das im Vertrag steht. Bei einem Riester-Vertrag musst du außerdem die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, weil eine Kündigung als schädliche Verwendung gilt. Bevor du kündigst, lohnt sich deshalb ein Blick auf Alternativen wie die Beitragsfreistellung, mehr dazu im Ratgeber Riester-Rente kündigen.
S
Schädliche Verwendung
Schädliche Verwendung ist der Fachbegriff dafür, dass gefördertes Vorsorgekapital nicht für die Rente genutzt wird – etwa bei einer Kündigung oder einer vorzeitigen Auszahlung. Die Folge: Alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden (§ 93 EStG), bei Versicherungen kommen Stornokosten dazu. Deshalb gehört ins Altersvorsorgedepot nur Geld, das wirklich für die Rente gedacht ist.
Tipp von Felix: Wer das Geld vorher braucht, hat fast immer einen günstigeren Weg als die Kündigung – zum Beispiel ruhen lassen. Sprich vorher mit uns, nicht nachher.
Sonderausgabenabzug
Der Sonderausgabenabzug ist der Steuervorteil des geförderten Sparens: Deine Eigenbeiträge kannst du in der Steuererklärung absetzen – beim Altersvorsorgedepot bis 1.800 € Eigenbeitrag plus deine Zulagen – mit voller Grundzulage also bis 2.340 € –, bei Riester bis 2.100 € einschließlich Zulagen. Das Finanzamt prüft in der Günstigerprüfung automatisch, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage; nur die Differenz wird zusätzlich erstattet. Vereinfacht: Beitrag mal Grenzsteuersatz minus Zulage.
Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist der Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € im Jahr für Alleinstehende, 2.000 € für Ehepaare bleiben steuerfrei – für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne zusammen. Damit die Bank ihn berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag; sonst holst du dir die Steuer über die Steuererklärung zurück. Im Altersvorsorgedepot spielt der Pauschbetrag keine Rolle, weil dort während des Sparens gar keine Abgeltungsteuer anfällt – er bleibt komplett für dein freies Depot übrig.
Standarddepot
Das Standarddepot ist die einfachste Variante des Altersvorsorgedepots, die jeder Anbieter im Programm haben muss: zwei vom Anbieter festgelegte Fonds, vor Rentenbeginn automatische Umschichtung in den vorsichtigeren, Effektivkosten von höchstens 1,0 % im Jahr. Daneben gibt es frei gestaltete Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte, für die der 1-%-Deckel nicht gilt. Für die meisten ist das Standarddepot der bessere Start – die Förderung ist dieselbe, die Kosten sind gedeckelt.
T
Teilfreistellung
Die Teilfreistellung ist ein Steuerrabatt auf Fondserträge im normalen Depot: Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienanteil) bleiben 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 %. Aus den rund 26 % Abgeltungsteuer werden so effektiv etwa 18 % auf Kursgewinne, Ausschüttungen und Vorabpauschale. Sie gilt automatisch, du musst nichts beantragen. Im Altersvorsorgedepot brauchst du sie nicht: Dort sind die Erträge während der Ansparphase ohnehin steuerfrei, besteuert wird erst die Auszahlung.
U
Übertragung
Übertragung heißt, das Guthaben eines bestehenden Riester-Vertrags ab 2027 ins Altersvorsorgedepot umziehen zu lassen. Die bisherige Förderung bleibt erhalten, du musst nichts zurückzahlen. Aber: Die Übertragung ist endgültig – ein Weg zurück in den alten Vertrag mit seiner Garantie gibt es nicht. Dabei können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen – lass sie dir vorher nennen.
Tipp von Felix: Übertragen ist eine Einbahnstraße. Einmal richtig rechnen – mit Übertragungswert, Kosten und Garantie – und dann entscheiden, nicht im ersten Reflex.
Umlageverfahren
Das Umlageverfahren ist das Prinzip, nach dem die gesetzliche Rente finanziert wird: Die Beiträge, die Beschäftigte und Arbeitgeber heute zahlen, gehen direkt an die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Dazu kommen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, rund 30 % der Einnahmen. Für dich wird also kein eigenes Kapital angespart – du erwirbst einen Anspruch, den später die nächste Generation von Beitragszahlern finanziert. Deshalb hängt die gesetzliche Rente davon ab, wie viele Menschen arbeiten und wie viele in Rente sind. Private Vorsorge funktioniert anders, über Kapitaldeckung in deinem eigenen Depot – den Unterschied erklären wir hier.
Unverfallbarkeit
Unverfallbarkeit bedeutet in der betrieblichen Altersvorsorge, dass dir deine Ansprüche bleiben, auch wenn du den Arbeitgeber wechselst. Was aus deinem eigenen Gehalt per Entgeltumwandlung eingezahlt wurde, ist sofort unverfallbar. Finanziert der Arbeitgeber eine Betriebsrente allein aus eigener Tasche, gehört sie dir erst, wenn die Zusage beim Ausscheiden mindestens drei Jahre bestanden hat und du mindestens 21 Jahre alt bist. Vorher kann dieser Anspruch beim Jobwechsel verfallen, deshalb lohnt es sich, vor einer Kündigung nachzufragen.
V
Versorgungswerk
Ein Versorgungswerk ist die Pflicht-Altersversorgung für verkammerte freie Berufe, etwa Ärzte, Anwälte, Apotheker, Architekten oder Steuerberater. Wer dort Pflichtmitglied ist, kann sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und zahlt seine Beiträge dann an das Versorgungswerk seiner Kammer. Bundesweit gibt es rund 90 solcher Einrichtungen, jede mit eigener Satzung, eigenen Leistungen und eigener Kapitalanlage. Neu ist, dass Pflichtmitglieder ab 2027 unmittelbar förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot sind, wenn sie ihrem Versorgungswerk bis Ende des Beitragsjahres die Meldung an die ZfA erlauben. Ob sich das für dich lohnt, zeigen wir auf der Seite für Beamte und Versorgungswerke.
Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist die Steuer, die du auf thesaurierende ETFs im normalen Depot jedes Jahr zahlst, obwohl du nichts verkauft hast. Das Finanzamt unterstellt einen Mindestertrag, der sich aus dem Fondswert und dem jährlich vom Finanzministerium festgelegten Basiszins ergibt; die Bank bucht die Steuer darauf Anfang Januar vom Verrechnungskonto ab. Beim späteren Verkauf wird sie angerechnet, du zahlst also nicht doppelt. Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung gelten auch hier. Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Vorabpauschale – einer der Gründe, warum sich der Vergleich mit dem freien ETF-Sparplan lohnt.
Z
Zeitrente
Eine Zeitrente wird nur für einen festgelegten Zeitraum gezahlt und nicht lebenslang. Am häufigsten begegnet sie dir bei der Erwerbsminderungsrente, die die Rentenversicherung in der Regel für höchstens drei Jahre bewilligt und danach neu prüft. Auch private Versicherungen bieten Zeitrenten an, etwa für die Jahre bis zum Beginn der gesetzlichen Rente. Das Gegenstück ist die lebenslange Leibrente, die bis zum Lebensende gezahlt wird, egal wie alt du wirst. Beim Altersvorsorgedepot wählst du zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft.
Zentrale Zulagenstelle (ZfA)
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, kurz ZfA, ist die Stelle, die die staatlichen Zulagen für die geförderte Altersvorsorge berechnet und auszahlt. Sie gehört zur Deutschen Rentenversicherung Bund. Dein Anbieter beantragt die Zulagen dort für dich, meist über den Dauerzulagenantrag, und die ZfA überweist das Geld direkt in deinen Vertrag. Sie prüft auch später noch, ob dir die Zulagen zustanden, und kann sie zurückfordern, wenn sich etwa dein Einkommen oder die Zahl der Kinder anders entwickelt hat als angegeben. Außerdem führt die ZfA das Wohnförderkonto beim Altersvorsorge-Eigenheimbetrag.
Zinseszins
Zinseszins bedeutet, dass Erträge, die im Depot bleiben, im nächsten Jahr selbst wieder Erträge bringen. Am Anfang ist der Effekt kaum sichtbar, über Jahrzehnte wird er zum größten Hebel der Altersvorsorge: 100 € im Monat über 40 Jahre sind 48.000 € eingezahlt – bei 6 % Rendite im Jahr stehen am Ende rund 200.000 € im Depot. Deshalb zählt der Startzeitpunkt mehr als die Sparrate, deshalb lohnt sich die Frühstart-Rente schon mit 10 € im Monat, und deshalb sind hohe laufende Kosten so teuer: Sie fressen jedes Jahr einen Teil dessen, was sich sonst verzinsen würde. Wie viel Zeit bei dir bringt, rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner aus.
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Wenn du noch tiefer einsteigen willst
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