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Bonus für einen frühen Berufsstart: Was beschlossen ist und was du wissen solltest

Junge Frau jubelt am Schreibtisch im Büro

Kurz gesagt: Den Bonus gibt es: Laut Altersvorsorgereformgesetz bekommst du einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn du vor deinem 25. Geburtstag einen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließt. Das Gesetz ist beschlossen (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026); die neuen Verträge gibt es ab 1. Januar 2027.

Dieser Beitrag ordnet ein, wie der Berufseinsteigerbonus funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und welche Schritte sich schon heute lohnen.

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Welche Altersgrenze gilt

Die Grenze ist dein 25. Geburtstag. Laut Bundesfinanzministerium bekommst du den Bonus, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Außerdem gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Grundzulage: Du musst unmittelbar zulageberechtigt sein und mindestens 120 € im Jahr in deinen Vertrag einzahlen. Der Bonus wird einmalig und zusätzlich zur Grundzulage gezahlt.

Bist du schon 25 oder älter, bekommst du den Berufseinsteigerbonus nicht mehr. Die reguläre Grundzulage von bis zu 540 € im Jahr steht dir aber weiterhin zu (Bundesregierung).

Mehr als der Bonus: Was sich schon jetzt lohnt

Ob mit oder ohne Bonus: Wer früh mit der eigenen Vorsorge beginnt, verschafft sich in der Regel einen spürbaren Vorteil. Reguläre Zulagen und steuerliche Vorteile sind dabei erfahrungsgemäß der größere Hebel – wie viel im Einzelfall zusammenkommt, hängt von Einkommen, Vertrag und Laufzeit ab und lässt sich am besten individuell durchrechnen.

Früh dran? So behältst du den Überblick

Wer am Anfang des Berufslebens steht, sollte die eigenen Möglichkeiten früh sortieren: bestehende Ansprüche prüfen, Förderungen nutzen und die Vorsorge zur eigenen Lebenssituation passend aufstellen. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, nimmt so auch den Berufseinsteigerbonus von 200 € mit.

Mehr dazu: Alles zur Vorsorge beim Start ins Berufsleben findest du auf unserer Seite für Berufsstarter.

Julia Kohnke – Finanzberaterin in Koblenz

Julia Kohnke

Versicherungsfachfrau (IHK) und Finanzanlagenfachfrau (IHK)

„Die Strategin": Konzeption individueller Finanzkonzepte, mit Herz und Klartext. Schwerpunkt Familien und Vorsorge für Frauen.

→ Mehr über Julia auf ihrer Profilseite

Rechtlicher Hinweis

Stand: 25.09.2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026); die neuen Produkte gibt es ab 1. Januar 2027. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.