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Frühstart-Rente: Was Eltern jetzt wissen müssen

Felix Kropp, Berater für Altersvorsorge in BerlinFelix Kropp Aktualisiert am 19. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit

Taschenrechner, 50-Euro-Schein und Unterlagen auf dem Schreibtisch: Frühstart Rente für dein Kind durchrechnen

Mit der Frühstart-Rente zahlt der Staat ab 2027 monatlich 10 Euro für jedes Kind ab dem Geburtsjahrgang 2020 in ein Altersvorsorgedepot ein, vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Neben den staatlichen Beiträgen können Eltern und Angehörige freiwillig bis zu 6.840 Euro pro Jahr steuerbegünstigt für die spätere Rente des Kindes ansparen. Die Frühstart-Rente wurde am 16. Oktober 2026 vom Bundestag beschlossen. Für das Inkrafttreten steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Der Start ist für Januar 2027 vorgesehen, die Förderung soll rückwirkend ab 2026 für anspruchsberechtigte Kinder des Jahrgangs 2020 beginnen.

Was ist die Frühstart-Rente genau?

Die Frühstart-Rente ist als staatlich geförderte Altersvorsorge für Kinder konzipiert. Anspruchsberechtigt sollen Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 mit Erstwohnsitz in Deutschland sein – unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Der Staat zahlt dabei vom 6. bis zum 18. Geburtstag monatlich 10 Euro in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot. Du kannst dafür ein Standarddepot auf den Namen deines Kindes wählen. Hier gilt ein Kostendeckel von höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten, und bis zur Volljährigkeit fallen keine Abschluss- oder Vertriebskosten an. Richtest du kein eigenes Depot ein, legt der Bund die Beiträge kollektiv an. Die staatliche Förderung bleibt verbindlich bis zum 65. Lebensjahr gebunden.

Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?

Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen. Damit ist ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren erfolgt. Für das endgültige Inkrafttreten steht jedoch noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Die Frühstart-Rente ist daher noch nicht endgültig rechtskräftig.

Der Start ist weiterhin für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Bis dahin können sich noch Einzelheiten ändern, etwa zur konkreten Umsetzung der Rentenreform und dazu, ab wann Eltern aktiv werden können.

Die bisher bekannten Details zur Förderung, darunter die geplanten monatlichen zehn Euro für anspruchsberechtigte Kinder, orientieren sich am beschlossenen Gesetzestext. Maßgeblich für den endgültigen Start und die konkrete Umsetzung ist der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens.

  • 16. Oktober 2026: Der Bundestag hat das Gesetz zur Frühstart-Rente beschlossen.
  • Noch ausstehend: Die Zustimmung des Bundesrates.
  • Geplant ab 1. Januar 2027: Die Frühstart-Rente soll starten. Welche Details letztlich gelten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Welche Kinder haben Anspruch auf die Frühstart-Rente?

Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 haben Anspruch auf die monatliche staatliche Förderung von 10 Euro. Die Unterstützung erfolgt komplett einkommensunabhängig und setzt keine eigenen Zuzahlungen der Eltern voraus, maßgeblich ist allein das Alter zwischen dem vollendeten 6. und dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Der Start der Frühstart-Rente erfolgt dabei gestaffelt: Den Auftakt machen ab 2027 die Jahrgänge 2020 und 2021. Ab 2028 kommt jedes Jahr der Folgejahrgang der Sechsjährigen hinzu. Vor 2020 geborene Kinder erhalten die 10 Euro zwar nicht, können aber im Rahmen der Rentenreform 2027 dennoch ein steuerfreies Standarddepot eröffnen.

Eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt ist der Erstwohnsitz in Deutschland. Ein Auslandsjahr oder der Besuch einer Schule im Ausland schaden der Förderung nicht. Zieht die Familie jedoch dauerhaft ins Ausland, endet der staatliche Beitrag. Das bis dahin im Altersvorsorgedepot angesparte Guthaben bleibt deinem Kind aber in vollem Umfang erhalten.

  • Geburtsjahrgang 2020 oder jünger
  • Alter vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Erstwohnsitz in Deutschland (Auslandsjahr unschädlich)
  • Vollkommen einkommensunabhängige Förderung ohne Zuzahlungspflicht
  • Gestaffelter Einstieg ab 2027 (Jahrgang 2020 rückwirkend ab 2026)

So funktioniert die Frühstart-Rente

Mit diesen Schritten richtest du die geplante Förderung im zertifizierten Standarddepot für dein Kind unkompliziert ein.

  1. Eröffne ab dem geplanten Start am 1. Januar 2027 ein zertifiziertes Standarddepot auf den Namen deines Kindes, für das beim Anbieter lediglich die steuerliche Identifikationsnummer erforderlich ist.
  2. Nutze die staatliche Frühstart-Rente von monatlich 10 Euro ganz ohne Antragsformulare, da dein gewählter Depotanbieter die Gutschrift automatisch veranlasst.
  3. Zahle bei Bedarf freiwillig bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich ein, wobei Eltern, Großeltern oder Paten jederzeit ohne feste Sparpflicht Beiträge leisten können.
  4. Belasse die staatliche Förderung bis zum 65. Lebensjahr gebunden im Altersvorsorgedepot, damit das Kapital langfristig für die spätere Altersvorsorge deines Kindes aufgebaut wird.

Chancen am Kapitalmarkt und Kapitalmarktrisiko richtig abwägen

Mit der Frühstart-Rente fließt die staatliche Förderung direkt in breit gestreute Anlagen wie ETFs. Der entscheidende Hebel für dein Kind liegt im langen Anlagehorizont: Über mehrere Jahrzehnte hinweg können Zinseszinseffekte wirken und kurzfristige Börsenschwankungen statistisch an Bedeutung verlieren. Anders als bei klassischen Riester-Verträgen entfällt beim Altersvorsorgedepot die gesetzliche Garantiepflicht, wodurch das Kapital die vollen Ertragschancen des Marktes nutzen kann.

Demgegenüber steht das unvermeidbare Kapitalmarktrisiko. Eine Wertentwicklung lässt sich nicht garantieren, und Kurseinbrüche gehören zum Börsengeschehen dazu. Wer Geld sinnvoll anlegen möchte, muss sich dieser Schwankungen bewusst sein. Das gilt besonders für die Jahre kurz vor der Auszahlungsphase, in denen Marktkrisen das Guthaben empfindlich treffen können. Feste Renditezusagen gibt es daher nicht.

Nach den vorgesehenen Regelungen soll das Standarddepot einen jährlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent erhalten. Damit sollen die Kosten begrenzt werden, die langfristig die Rendite der Geldanlage schmälern können. Welche Anlagestrategie und Risikostruktur zur späteren Altersvorsorge deines Kindes passen, hängt unter anderem vom Anlagehorizont und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Zertifizierte Berater können dabei helfen, die Möglichkeiten und Risiken im individuellen Gespräch einzuordnen.

  • Breite Risikostreuung: Anlage in diversifizierte Märkte und Branchen statt Einzelaktien
  • Keine Garantiepflicht: Volle Nutzung der Marktchancen ohne teure Mindestgarantien
  • Volles Kapitalmarktrisiko: Mögliche Wertschwankungen und Verlustrisiken trägt das Kind
  • Gedeckelte Kosten: Maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr beim Standarddepot

Frühstart-Rente, Altersvorsorgedepot und Riester-Rente im Vergleich

MerkmalFrühstart-Rente & AltersvorsorgedepotRiester-Rente
GarantiepflichtKeine Garantiepflicht (volle Renditechancen am Markt)Gesetzliche Beitragsgarantie vorgeschrieben
KostendeckelMaximal 1,0 % Effektivkosten beim StandarddepotKein gesetzlicher Kostendeckel (oft hohe Kosten)
Förderung & Zuzahlungen10 € monatlich vom Staat, Zuzahlung bis 6.840 € jährlich175 € Grundzulage plus Kinderzulage
BesteuerungSteuerfreie Ansparphase, nachgelagerte BesteuerungSteuerfreie Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung

Regelungen laut Bundestagsbeschluss vom 16.10.2026; die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus

Steuerfreie Ansparphase und Bindung bis 65

Wie bei geförderten Vorsorgeprodukten üblich, setzen auch die beschlossenen Regelungen zur Frühstart-Rente auf das Prinzip der steuerfreien Ansparphase. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne im Altersvorsorgedepot bleiben während des gesamten Ansparens steuerfrei. Anders als bei einem gewöhnlichen Wertpapierdepot fällt somit auch keine jährliche Vorabpauschale an, wodurch der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte ungeschmälert für dein Kind arbeiten kann.

Besteuert werden die Erträge erst im Rentenalter nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz deines Kindes. Im Gegenzug ist das angesparte Kapital jedoch streng zweckgebunden: Die staatliche Förderung und die darauf erwirtschafteten Erträge werden frühestens mit 65 Jahren ausgezahlt. Eigene Zuzahlungen von bis zu 6.840 € im Jahr können zwar vorab entnommen werden, deren Erträge werden dann aber steuerpflichtig.

  • Steuerfreies Ansparen: Keine Vorabpauschale auf Kursgewinne oder Zinsen
  • Nachgelagerte Besteuerung: Erträge werden erst im Rentenalter besteuert
  • Feste Zweckbindung: Staatliche Förderung bleibt bis zum 65. Lebensjahr gebunden
  • Vorzeitige Entnahme: Eigene Zuzahlungen sind abrufbar, Erträge werden dann jedoch steuerpflichtig

Was Eltern jetzt beachten sollten

Die Frühstart-Rente ist Teil der Neuausrichtung der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Mit der geplanten Rentenreform 2027 sollen neue Möglichkeiten für die geförderte Vorsorge geschaffen werden. Dazu gehören das Altersvorsorgedepot für Erwachsene und die Frühstart-Rente als staatliche Starthilfe für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020.

Eltern müssen aktuell nichts überstürzen. Wer schon heute mit der privaten Kindervorsorge beginnen möchte, kann bestehende Sparmöglichkeiten prüfen und sich in Ruhe über die geplanten Neuerungen informieren.

Nach den vorgesehenen Regelungen soll die staatliche Förderung ab 2027 monatlich zehn Euro für anspruchsberechtigte Kinder betragen. Eltern sollen dafür ein zertifiziertes Standarddepot eröffnen und können das angesparte Kapital freiwillig durch eigene Beiträge ergänzen. Für solche Zuzahlungen sind bis zu 6.840 Euro pro Jahr vorgesehen. Der jährliche Effektivkostendeckel für Standarddepots soll bei einem Prozent liegen. Maßgeblich für die endgültige Umsetzung sind der weitere Gesetzgebungsverlauf und die geltenden gesetzlichen Vorgaben.

  • Teil der Rentenreform 2027 zur Neuausrichtung der privaten Altersvorsorge und zur Ablösung des bisherigen Riester-Systems
  • Kombination aus Frühstart-Rente als staatlicher Starthilfe für Kinder und Altersvorsorgedepot für Erwachsene
  • Möglichkeit freiwilliger privater Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr
  • Zertifiziertes Standarddepot mit einem vorgesehenen gesetzlichen Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent pro Jahr

Früh anfangen zahlt sich aus

Die Frühstart-Rente gibt jedem anspruchsberechtigten Kind ab Geburtsjahrgang 2020 vom 6. bis zum 18. Geburtstag monatlich 10 Euro vom Staat, ohne Antrag und unabhängig vom Einkommen der Eltern. Ihre eigentliche Stärke ist der lange Anlagehorizont: Über Jahrzehnte kann das Geld am Kapitalmarkt wachsen, Kursschwankungen gehören aber dazu. Mit einem zertifizierten Standarddepot ab 2027 kannst du die staatlichen Beiträge durch eigene Zuzahlungen ergänzen. Bis dahin lohnt es sich, den Gesetzgebungsverlauf im Blick zu behalten, denn die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Gibt es eine staatliche Förderung für ETFs bei Kindern?+

Ja, über die Frühstart-Rente zahlt der Staat für anspruchsberechtigte Kinder monatlich 10 Euro in ein zertifiziertes Standarddepot. Das Geld kann breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden, beispielsweise über geeignete ETFs. Der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, zunächst mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021.

Bieten Sparkasse, ING oder Trade Republic die Frühstart-Rente an?+

Ein gewöhnliches Juniordepot bei Banken oder Brokern wie der Sparkasse, ING oder Trade Republic ist nicht automatisch förderfähig. Die staatlichen 10 Euro sollen in ein zertifiziertes Standarddepot fließen. Ob die genannten Anbieter zum Start entsprechende Depots anbieten, hängt von ihren zugelassenen Produkten ab.

Was passiert mit der Frühstart-Rente bei einem Auslandswohnsitz?+

Für den Anspruch gelten die gesetzlichen Wohnsitzvoraussetzungen. Die Förderung richtet sich an anspruchsberechtigte Kinder mit Wohnsitz in Deutschland. Welche Folgen ein vorübergehender Auslandsaufenthalt oder ein dauerhafter Wegzug für die staatlichen Beiträge hat, richtet sich nach den endgültigen gesetzlichen Regelungen.

Ist die Frühstart-Rente bereits beschlossen und ab wann greift sie?+

Der Bundestag hat das Gesetz zur Frühstart-Rente am 16. Oktober 2026 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Zunächst sollen die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden, der Jahrgang 2020 rückwirkend ab Januar 2026; die Förderung soll ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit erfolgen.

Wie lässt sich die Frühstart-Rente beantragen?+

Ab dem geplanten Start sollst du für dein Kind ein zertifiziertes Standarddepot bei einem teilnehmenden Anbieter eröffnen können. Die staatliche Förderung von zehn Euro monatlich soll anschließend automatisch über den Anbieter gutgeschrieben werden. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind, etwa die Steuer-ID des Kindes, richtet sich nach den geltenden Vorgaben und den Anforderungen des Anbieters.

Welche Kinder haben Anspruch auf die Frühstart-Rente?+

Die Förderung soll 2027 zunächst mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 starten. Für Kinder des Jahrgangs 2020 ist eine rückwirkende Förderung ab Januar 2026 vorgesehen. Geplant sind monatlich zehn Euro für anspruchsberechtigte Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass die gesetzlichen Wohnsitzbedingungen erfüllt sind. Maßgeblich sind die endgültigen gesetzlichen Regelungen.

Felix Kropp, Berater für Altersvorsorge in Berlin

Über den Autor

Felix Kropp

Berlin · Versicherungs- und Finanzanlagenberater (§34d/f GewO)

20 Jahre Finanzberatung, Spezialist für Altersvorsorge und private Krankenversicherung. Felix erklärt komplexe Finanzthemen klar und ohne Fachchinesisch, persönlich am Kurfürstendamm oder digital deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Englisch.

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Quellen

  1. Bundesfinanzministerium, Fragen und Antworten zur Frühstartrente
  2. Bundesfinanzministerium, Kabinett beschließt Frühstartrente (12.08.2026)
  3. Deutscher Bundestag, Bundestag beschließt die Frühstartrente (16.10.2026)
  4. Deutscher Bundestag, Frühstartrente für Kinder soll schrittweise kommen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine Anlage, Steuer oder Rechtsberatung dar. Die Inhalte entsprechen dem Stand vom 19.10.2026 und ersetzen keine individuelle Prüfung deiner Situation.