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Ratgeber · Altersvorsorge

Riester-Rente ruhen lassen und die Förderung behalten

Beiträge stoppen, ohne die Förderung zu verlieren. Wie die Beitragsfreistellung abläuft, was der Vertrag danach kostet und wann sich ein Wechsel mehr lohnt.

Felix Kropp, Berater für Altersvorsorge in BerlinFelix Kropp Aktualisiert am 3. September 2026 12 Min. Lesezeit

riester-rente ruhen lassen: Zulage bei vollem Beitrag, Sockelbetrag und Beitragsstopp

Mehr als 15 Millionen Riester-Verträge gibt es in Deutschland und seit 2012 werden es jedes Jahr weniger. Viele, die ihren Vertrag behalten haben, zahlen trotzdem nichts mehr ein. Wer seine Riester-Rente ruhen lässt, stoppt die Beiträge und behält alles, was schon im Vertrag steckt. Das Guthaben bleibt, die Zulagen bleiben, die Steuervorteile bleiben. Nur die Kosten laufen weiter, und ab 2027 kommt ein dritter Weg hinzu, der die Rechnung für viele Sparer verändert. Wie das Pausieren funktioniert, was es dich kostet und wann sich etwas anderes mehr lohnt, erfährst du hier.

Was passiert, wenn du deine Riester-Rente ruhen lässt?


Du meldest deinem Anbieter, dass du keine Beiträge mehr zahlst. Der Vertrag bleibt bestehen, dein Guthaben bleibt angelegt, und zum Rentenbeginn bekommst du daraus eine beitragsfreie Rente. Die Förderung, die du bis dahin erhalten hast, behältst du. Rechtlich ist das eine Beitragsfreistellung, und die gilt nicht als Kündigung.

Die Begriffe verwirren viele, dabei steckt überall dasselbe dahinter. Ob du deinen Riester-Vertrag ruhen lässt, stilllegst, pausierst, aussetzt oder beitragsfrei stellst, du meinst in jedem Fall die Beitragsfreistellung. So heißt der Vorgang im Vertrag und bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die deine Zulagen verwaltet. Nur die Kündigung ist etwas anderes, und der Unterschied ist teuer, dazu später mehr.

Eine Frist gibt es nicht. Du kannst den Vertrag so lange ruhen lassen, wie du willst, auch bis zum Rentenbeginn, und die Beiträge jederzeit wieder aufnehmen. Manche Anbieter verlangen dafür einen Mindestbeitrag, ein Blick in die Vertragsbedingungen klärt das. Das Guthaben bleibt so angelegt wie bisher, in der Rentenversicherung verzinst, im Fondssparplan investiert. Die Beitragsgarantie gilt weiter, zum Rentenbeginn stehen dir mindestens deine Beiträge plus Zulagen zur Verfügung. Dein Dauerzulagenantrag bleibt ebenfalls gültig, er läuft nur ins Leere, solange kein Beitrag fließt.

Was der ruhende Vertrag weiterhin kostet


Der Vertrag ruht, die Kosten nicht. Der Anbieter entnimmt die Verwaltungskosten weiterhin dem Guthaben, und bei vielen Altverträgen sind auch die Abschlusskosten noch nicht abbezahlt. Bei kleinen Guthaben und teuren Verträgen kann das Kapital deshalb über Jahre schrumpfen statt wachsen. Das ist der größte Nachteil des Ruhenlassens, und genau hier entscheidet sich, ob Pausieren die richtige Wahl ist.

Typische Riester-Verträge aus den 2010er-Jahren kommen nach unserer Erfahrung auf rund 5 Prozent Abschluss- und 2,5 Prozent laufende Kosten. Die Abschlusskosten von etwa 1.000 bis 1.200 Euro je Vertrag werden meist über die ersten fünf Jahre aus den Beiträgen bezahlt, und wer früher stoppt, hat sie trotzdem getragen. Die Effektivrenditen liegen erfahrungsgemäß zwischen 2 und 4 Prozent, je nach Abschlussjahr, gedrückt von Beitragsgarantie und Kosten. Was das für den ruhenden Vertrag heißt, zeigt ein Beispiel. Bei 6.000 Euro Guthaben und 2,5 Prozent laufenden Kosten gehen jedes Jahr 150 Euro ab. Erwirtschaftet der Vertrag 3 Prozent, bleiben 30 Euro Zuwachs, bei 2 Prozent schrumpft das Guthaben. Deshalb solltest du vor dem Beitragsstopp beim Anbieter eine Aufstellung der Effektivkosten anfordern, in Euro pro Jahr und nicht als Prozentsatz im Kleingedruckten.

Ein Sonderfall betrifft kleine Guthaben. Sinkt die spätere Monatsrente unter die Kleinbetragsgrenze von 39,55 Euro (Wert 2026, entspricht 1 Prozent der Bezugsgröße von 3.955 Euro), darf der Anbieter das Guthaben zu Rentenbeginn förderunschädlich als Einmalbetrag auszahlen. Die Förderung bleibt dir erhalten, die Auszahlung wird ermäßigt besteuert. Für einen Vertrag mit wenigen Tausend Euro Guthaben ist das oft der realistische Ausgang eines langen Ruhens.

Was mit deinen Zulagen passiert


Alles, was dir bereits gutgeschrieben wurde, bleibt im Vertrag, also Grundzulagen, Kinderzulagen und die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug. Zurückzahlen musst du nichts, denn die Beitragsfreistellung ist keine schädliche Verwendung. Für Jahre ohne Beitrag gibt es allerdings keine neue Zulage, und wenn du mitten im Jahr aufhörst, wird die Zulage für dieses Jahr anteilig gekürzt.

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen stellt es unmissverständlich klar. Wer den Vertrag ruhen lässt, behält die bisherige Förderung vollständig. Die Zulage wird immer für ein Beitragsjahr berechnet und richtet sich danach, wie viel du im Verhältnis zum Mindesteigenbeitrag eingezahlt hast. Zahlst du die Hälfte, bekommst du die halbe Zulage. Zahlst du nichts, gibt es für dieses Jahr nichts, und das gilt für die Grundzulage von 175 Euro genauso wie für die Kinderzulage von 185 Euro je Kind (geboren vor 2008) oder 300 Euro (ab 2008). Auch der Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro setzt Beiträge voraus, die Steuerersparnis früherer Jahre bleibt dir aber. Die Zulage für dein letztes Beitragsjahr kannst du noch bis zum Ende des übernächsten Jahres beantragen, mit Dauerzulagenantrag passiert das automatisch.

Mindesteigenbeitrag und Sockelbetrag als günstigere Alternative zum Nullbeitrag


Statt komplett aufzuhören, kannst du den Beitrag auf den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr senken, also 5 Euro im Monat. Der Vertrag bleibt aktiv, und du sicherst dir eine anteilige Zulage. Wie viel das bringt, hängt von deinem Einkommen im Vorjahr ab, denn danach bemisst sich der Mindesteigenbeitrag.

Die Regel dahinter lautet, dass du für die volle Zulage 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos einzahlen musst, höchstens 2.100 Euro, abzüglich deiner Zulagen. Bei 45.000 Euro Vorjahresbrutto und einem Kind (ab 2008) sind das 1.800 Euro minus 175 Euro Grundzulage minus 300 Euro Kinderzulage, also 1.325 Euro Eigenbeitrag für 475 Euro Zulage. Zahlst du nur den Sockelbetrag, bekommst du 60/1.325 der Zulage, rund 21 Euro. Bei vollem Vorjahresgehalt bringt der Sockelbetrag also wenig.

Seinen eigentlichen Wert zeigt er im Jahr nach dem Einkommensausfall. Wer im Vorjahr kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hatte, etwa im ganzen Jahr in Elternzeit war (Elterngeld zählt nicht), für den reicht der Sockelbetrag von 60 Euro für die volle Zulage. Für 5 Euro im Monat gibt es dann 475 Euro vom Staat, und bei zwei Kindern 775 Euro. Deshalb lohnt es sich, den Beitrag zu senken, statt ihn zu stoppen, sobald das Einkommen wegbricht, und ihn erst dann wieder anzuheben, wenn das Gehalt zurück ist.

Ruhen lassen, weiterzahlen oder wechseln? Die drei Wege im Vergleich


„Der schlechteste Riester ist oft der gekündigte“, sagt Alexander Medau, Branch Manager bei der tecis Finanzdienstleistungen AG in Berlin, der Riester-Verträge seit 15 Jahren betreut. Denn wer kündigt, zahlt in einem Schritt zurück, was er über Jahre an Förderung bekommen hat. Die Kündigung gilt als schädliche Verwendung. Der Anbieter entnimmt dem Guthaben sämtliche Zulagen und Steuerermäßigungen, und was nicht reicht, fordert die ZfA nach. Wer bei 8.000 Euro Guthaben kündigt, bekommt nur rund 5.000 Euro ausgezahlt und muss die fehlenden 3.000 Euro anderswo erst wieder erwirtschaften. Stiftung Warentest kam im April 2026 zum selben Schluss und rät, nicht zu kündigen, sondern die Reform abzuwarten und dann zu entscheiden.

Damit bleiben drei Wege, die tatsächlich in Frage kommen. Die Tabelle zeigt, was sie unterscheidet, und in der letzten Spalte, was die Kündigung dagegen kostet.


Weiter­besparen Beitragsfrei stellen Ins Altersvorsorge­depot wechseln (ab 2027) Kündigen
Bisherige Zulagen bleiben im Vertrag bleiben im Vertrag bleiben erhalten, werden mit übertragen werden vollständig zurück­gefordert
Neue Zulagen bis 175 Euro plus Kinderzulage jährlich keine bis 540 Euro plus 300 Euro je Kind jährlich keine
Steuervorteile Sonderausgaben­abzug bis 2.100 Euro keine neuen, bisherige bleiben Sonderausgaben­abzug bis 1.800 Euro plus Zulagen bisherige werden zurück­gefordert
Laufende Kosten laufen weiter, Guthaben wächst laufen weiter, zehren am Guthaben Kosten des neuen Produkts, gesetzlich gedeckelt Stornoabzug, danach keine
Verfügbares Kapital erst ab Rentenbeginn (30 Prozent Einmal­auszahlung möglich) erst ab Rentenbeginn erst ab Rentenbeginn sofort, abzüglich Förderung und Stornoabzug
Umkehrbar? ja, jederzeit beitragsfrei stellen ja, Beiträge jederzeit wieder aufnehmen nein, der Übertrag ist endgültig nein

Der dritte Weg ist neu. Das Altersvorsorge-Reformgesetz hat den Bundesrat am 8. Mai 2026 passiert und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Für deinen bestehenden Vertrag bedeutet das zunächst gar nichts. Er läuft mit der bisherigen Förderung weiter, es gibt keine automatische Kündigung und keine Umwandlung. Neu ist die Möglichkeit, das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot zu übertragen. Rechtlich ist das keine Kündigung, die bisherige Förderung bleibt erhalten, und für neue Beiträge gilt die neue Förderung mit 50 Cent je Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag und danach 25 Cent bis 1.800 Euro, zusammen bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr und bis zu 300 Euro je Kind. Die 100-Prozent-Beitragsgarantie entfällt beim Depot, dafür kann das Geld breiter angelegt werden, etwa in ETFs.

Ganz ohne Kritik ist das neue Produkt nicht. Das Gesetz begrenzt zwar die Kosten der Depots, doch Axel Kleinlein, Versicherungsmathematiker und ehemaliger Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten, hält den Deckel für viel zu großzügig und schreibt dazu „Dieser Kostendeckel ist zu hoch und ein Freifahrtschein, besonders junge Kunden zu schröpfen.“ Auch beim Wechsel entscheidet also die Kostenquote des konkreten Angebots, nicht das Etikett. Was die Rentenreform 2027 im Einzelnen für Riester-Sparer ändert und wie die Übertragung ins Altersvorsorgedepot abläuft, erklären wir auf eigenen Seiten.

Ob Pausieren oder Wechseln bei dir günstiger ist, lässt sich mit fünf Angaben rechnen, nämlich Guthaben, Jahresbeitrag, Effektivkosten deines Altvertrags, Kinder und Alter.

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Riester oder Altersvorsorgedepot?

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Für wen sich das Ruhen lohnt und für wen der Wechsel


Für rund 30 Prozent unserer Bestandskunden bleibt der Riester-Vertrag die bessere Wahl, meist wegen Zulagen, Kindern oder Wohn-Riester. Bei jungen Kunden ohne Kinder ist es häufiger umgekehrt. Drei typische Situationen zeigen, woran sich das entscheidet.

Elternzeit mit absehbarer Rückkehr ins Einkommen. Du bist ein bis drei Jahre raus, danach geht es weiter wie vorher. In dieser Zeit bleibst du zulageberechtigt, und mit dem Sockelbetrag sicherst du dir im Jahr nach dem Einkommensausfall die volle Förderung, wie oben gerechnet. Familien ab zwei oder drei Kindern fahren mit der Zulagenförderung nach unserer Erfahrung weiterhin am besten. Unsere Empfehlung lautet deshalb, den Beitrag auf 5 Euro im Monat zu senken statt zu stoppen und ihn nach der Rückkehr wieder anzuheben. Dasselbe gilt bei Arbeitslosigkeit. Mit Arbeitslosengeld I bleibst du zulageberechtigt, dein Riester-Guthaben ist beim Bürgergeld als geförderte Altersvorsorge geschützt, und der Mindesteigenbeitrag sinkt im Folgejahr mit deinem Einkommen.

Wechsel in die Selbstständigkeit. Ohne Rentenversicherungspflicht bist du nicht mehr unmittelbar zulageberechtigt. Über einen Ehepartner mit eigenem Anspruch geht es mittelbar weiter, sonst fließen keine neuen Zulagen mehr, und der Vertrag verliert seinen wichtigsten Vorteil. Dann bleibt das Ruhen die kostenschonende Zwischenlösung, bis ab 2027 das Altersvorsorgedepot offensteht, das ausdrücklich auch Selbstständige fördert. Wir empfehlen in diesem Fall, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, die Effektivkosten zu notieren und den Wechsel im Laufe des Jahres 2027 zu prüfen. Wie du als Selbstständiger insgesamt vorsorgst, zeigen wir dir gesondert.

Teurer Altvertrag mit hohen Effektivkosten. Dein Vertrag stammt aus den 2010er-Jahren, die laufenden Kosten liegen bei 2 Prozent oder mehr, das Guthaben wächst kaum. Ruhen lassen konserviert hier nur das Problem, denn die Kosten laufen weiter, ohne dass neue Zulagen sie ausgleichen. Gib Guthaben und Kosten in den Rechner ein. Fällt der Vergleich deutlich zugunsten des Depots aus, ist der Wechsel 2027 der bessere Weg als jahrelanges Pausieren.

Die Tipps, die unseren Kunden am meisten helfen


Erst die Geldfrage klären, dann den Vertrag. „Wenn Leute ihre Riester-Verträge kündigen, ist das oft eine Nebelbombe. Der genannte Grund ist, ich habe etwas Schlechtes über Riester gehört. In Wirklichkeit brauchen sie das Geld für etwas anderes“, sagt Felix Kropp, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler bei tecis in Berlin, der diese Gespräche seit Jahren führt. Deshalb fragen wir zuerst, wofür das Geld gebraucht wird, und meistens gibt es einen günstigeren Weg als den Griff in die Altersvorsorge. Kommt der Wunsch aus einer Schlagzeile oder einem Ärgernis mit dem Anbieter, hilft eine einfache Regel. Zwei Wochen Abstand nehmen, dann noch einmal entscheiden.

Die Effektivkosten schriftlich anfordern, bevor du stoppst. Diese eine Zahl entscheidet, ob Pausieren oder Wechseln günstiger ist, und kaum ein Kunde kennt sie. Bitte deinen Anbieter um den Kostenausweis in Euro pro Jahr für den beitragsfreien Vertrag. Liegt er über dem, was der Vertrag realistisch erwirtschaftet, ist Ruhen nur eine langsame Form des Verlierens. Liegt er darunter, kannst du in Ruhe pausieren.

Den Stopp auf einen Termin nach der Zulagenzuteilung legen. Die anteilige Kürzung aus dem Zulagen-Abschnitt in Zahlen. Wer im März stoppt, bekommt drei Zwölftel der Zulage. Wer die Beiträge bis Dezember durchhält und den Stopp zum 1. Januar setzt, nimmt die volle Zulage für das alte Jahr mit. Bei 475 Euro für eine Familie sind das mehrere hundert Euro für ein paar Monate Geduld.

Bei kleinen Guthaben früh die Kleinbetragsgrenze prüfen. Wer mit 4.000 oder 5.000 Euro Guthaben pausiert, landet zum Rentenbeginn sehr wahrscheinlich unter den 39,55 Euro Monatsrente. Das ist kein Unglück, aber es sollte eine bewusste Entscheidung sein, denn das Guthaben kommt dann als Einmalbetrag und nicht als lebenslange Rente. Bitte den Anbieter um eine Hochrechnung der beitragsfreien Rente, damit du weißt, worauf der Vertrag zuläuft.

Nicht jahrelang ruhen lassen, sondern alle 12 bis 18 Monate prüfen. Viele Verträge, die wir sehen, ruhen seit fünf oder mehr Jahren, weil sich niemand mehr damit befasst hat, und in dieser Zeit haben die Kosten still weitergearbeitet. Setz dir einen festen Termin, an dem du Guthaben, Kosten und Lebenssituation abgleichst. Für den Wechsel ins Altersvorsorgedepot gilt dabei, nicht der Erste zu sein. Beobachte 2027, wie die neuen Depots anlaufen und welche Kosten die Anbieter tatsächlich nehmen, und denk daran, dass der Übertrag endgültig ist. Vor dem Klick prüfen, nicht danach.


Aus dem tecis Finanzpodcast, ab Minute 34 geht es um die Frage, ob man kündigen sollte. Auf YouTube ansehen

Felix Kropp, Berater für Altersvorsorge in Berlin

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So stellst du deinen Riester-Vertrag Schritt für Schritt beitragsfrei


Du schreibst deinem Anbieter, ab wann du keine Beiträge mehr zahlst, und bittest um schriftliche Bestätigung. Mehr braucht es nicht. Ein Formular gibt es meist nicht, ein formloses Schreiben genügt, per Post oder über das Kundenportal. Der Stopp gilt ab dem Termin, den du nennst, und du kannst ihn jederzeit widerrufen.

  1. Termin festlegen. Wähle den Stichtag nach der Logik aus den Tipps, im Zweifel den 1. Januar.
  2. Schreiben an den Anbieter senden. Mit Vertragsnummer, Wunschtermin, dem ausdrücklichen Hinweis auf die Beitragsfreistellung (nicht Kündigung), der Bitte um schriftliche Bestätigung und der Bitte um den Ausweis der laufenden Kosten. Das sind die fünf Angaben, die in unser Musterschreiben gehören.
  3. Bestätigung prüfen. Steht dort der richtige Stichtag und ausdrücklich „Beitragsfreistellung“? Taucht „Kündigung“ oder „Auszahlung“ auf, sofort widersprechen.
  4. Lastschrift beim Anbieter stoppen, nicht bei der Bank, damit keine Rücklastschriften anfallen. Der Dauerzulagenantrag bleibt unverändert bestehen.
  5. Kostenausweis ablegen. Die Zahl aus der Bestätigung ist deine Grundlage für den nächsten Prüftermin. Willst du später wieder einzahlen, reicht ein zweites formloses Schreiben.

Das Musterschreiben schicken wir dir auf Anfrage kostenlos zu – eine kurze Nachricht genügt. Wenn du vorher wissen willst, ob das Ruhen bei deinem Vertrag überhaupt der richtige Schritt ist, schauen wir gemeinsam drauf, unverbindlich.

Fazit. Pausieren erhält die Förderung, Kündigen kostet sie


Wer seine Riester-Rente ruhen lässt, verliert nichts von dem, was er bereits bekommen hat, und gewinnt Zeit für eine Entscheidung, die sich ab 2027 mit dem Altersvorsorgedepot neu stellt. Was in dieser Zeit weiterläuft, sind die Kosten, und deshalb ist die Effektivkostenzahl deines Vertrags die wichtigste Information in diesem Text. Ob du damit besser pausierst, mit dem Sockelbetrag weitersparst oder wechselst, hängt vom Guthaben, den Kindern und deinen nächsten Jahren ab. Das lässt sich seriös nur am konkreten Vertrag beantworten.

Genau das bieten wir dir an, nämlich eine Einschätzung zu deinem Riester-Vertrag, kostenlos und unverbindlich. Rechne zuerst mit dem Vorsorge-Rechner durch, was bei dir günstiger wäre, und vereinbare dann ein Erstgespräch, in dem wir die Zahlen mit dir durchgehen.

Felix Kropp, Berater für Altersvorsorge in Berlin

Über den Autor

Felix Kropp

Berlin · Versicherungs- und Finanzanlagenberater (§34d/f GewO)

20 Jahre Finanzberatung, Spezialist für Altersvorsorge und private Krankenversicherung. Felix erklärt komplexe Finanzthemen klar und ohne Fachchinesisch, persönlich am Kurfürstendamm oder digital deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Englisch.

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Quellen

  1. Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Deutsche Rentenversicherung, Vertrag ruhen lassen
  2. Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Kündigen oder nicht kündigen
  3. Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
  4. Bundesregierung, Reform der privaten Altersvorsorge (Bundesrat 08.05.2026)
  5. BMAS, Statistik zu Riester-Verträgen (Stand Ende 2025)
  6. Stiftung Warentest, Jetzt noch den Riester-Vertrag kündigen? (13.04.2026)
  7. Axel Kleinlein, Gastbeitrag bei Prof. Dr. Hartmut Walz zum Altersvorsorgedepot (26.02.2026)
  8. tecis Finanzpodcast, Folge zur Riester-Rente (YouTube)

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Zulagen, Grenzwerte und Reformregelungen entsprechen dem Stand vom 03.09.2026. Erfahrungswerte aus der Beratung sind als solche gekennzeichnet und keine Zusicherung für den Einzelfall.