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Die kurze Antwort
Brauchen Frauen eine eigene Altersvorsorge?
Ja, Frauen brauchen eine eigene Altersvorsorge, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder Kinder haben. Wer selbst vorsorgt, bleibt auch im Alter finanziell unabhängig, nach einer Trennung genauso wie nach einer Auszeit für die Familie.
Heute bekommen Frauen ab 65 aus eigener Rente und Pension im Schnitt 36 % weniger als Männer, so das Statistische Bundesamt für 2025. Das liegt nicht an einer einzigen Entscheidung, sondern an vielen Lebensphasen, die sich bei der Rente bemerkbar machen.
Wer diese Phasen kennt, einplant und früh anfängt, schließt die Lücke mit überschaubaren Beträgen. Ab 2027 hilft dabei das Altersvorsorgedepot mit bis zu 540 € Grundzulage im Jahr und bis zu 300 € je Kind.

Jeder Lebensweg ist anders
Vorsorge ist so individuell wie dein Lebensweg
Die Projektleiterin, die gerade ihre erste Gehaltserhöhung verhandelt hat. Die Gründerin, die jeden Euro ins eigene Studio steckt. Die Mutter, die nach der Elternzeit mit 30 Stunden zurückkommt. Die Frau, die nach der Scheidung ihre Finanzen zum ersten Mal ganz allein ordnet.
Alle wollen dasselbe, nämlich im Alter gut und unabhängig leben. Der Weg dahin sieht aber für jede anders aus. Deshalb hören wir zuerst zu und rechnen dann mit deinen Zahlen.
Fragen, die wir oft hören
Gut zu wissen
Warum Frauen besonders über zusätzliche Altersvorsorge nachdenken sollten
Kinder, Teilzeit, die Pflege eines Angehörigen oder ein Neustart nach einer Trennung sind wichtige Entscheidungen, die zum Leben gehören. Sie wirken sich aber auf die Rente aus, oft stärker als gedacht. Wer das weiß, kann es von Anfang an einplanen.
Deine Situation
Wo stehst du gerade?
Welche dieser Punkte für dich zählen, hängt davon ab, wo du im Leben gerade stehst. Diese vier Situationen begegnen uns in der Beratung am häufigsten.

Karriere und eigenes Einkommen
Mit jedem Karriereschritt wächst die Lücke zwischen Gehalt und gesetzlicher Rente, denn über 8.450 € brutto im Monat zahlt niemand mehr in die Rentenversicherung ein. Nutz die betriebliche Altersvorsorge mit Zuschuss deines Arbeitgebers, die Zulagen im Altersvorsorgedepot und für alles darüber einen ETF-Sparplan.

Selbstständig oder Gründerin
Als Selbstständige zahlst du meist nicht in die gesetzliche Rente ein und baust deine Vorsorge selbst auf. Ab 2027 bist du im Altersvorsorgedepot erstmals förderberechtigt, wenn du eine Steuererklärung abgibst. Wie viel du zurücklegen solltest, zeigt dir unsere Seite zur Altersvorsorge für Selbstständige.

Familie und Teilzeit
Elternzeit und Teilzeit plant ihr am besten gemeinsam, noch bevor das Kind da ist. Rechne unten im Auszeit-Rechner aus, was diese Jahre für deine Rente bedeuten, und kläre, wer von euch wie lange zurücksteckt. Wie ihr als Familie plant, zeigt unsere Seite Vorsorge für Familien.

Neustart nach einer Trennung
Nach einer Trennung ordnest du deine Finanzen neu. Prüf deine Renteninformation, sobald der Versorgungsausgleich abgeschlossen ist, pass die Bezugsberechtigten in deinen Verträgen an und stell deine Sparrate auf dein neues Einkommen ein. Bekommst du die Kinderzulage, prüf, ob die Zuordnung noch stimmt.
Auszeit-Rechner
Was kostet dich eine Auszeit bei der Rente?
Wie stark sich Elternzeit, Teilzeit oder ein Sabbatical bei dir auswirken, hängt von deinem Gehalt und deinen Jahren ab. Der Rechner zeigt dir, wie viel Rente dir durch die Jahre mit weniger Gehalt fehlt, wie viel die Rentenversicherung für Kinder ausgleicht und welche Sparrate die Lücke schließt. Alle Werte und Regeln, mit denen wir rechnen, findest du direkt darunter.
So rechnen wir
- Rentenpunkte nach Gehalt im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 €, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €. Ein Rentenpunkt bringt ab Juli 2026 42,52 € Rente im Monat.
- Kindererziehungszeit drei Jahre je Kind mit je einem Rentenpunkt, bei mehreren Kindern nacheinander. Du bekommst sie zusätzlich zum eigenen Gehalt, also auch in Vollzeit, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 56, § 70 Abs. 2 SGB VI). Deshalb rechnen wir sie in beiden Fällen ein.
- Bis zum 10. Geburtstag wird Teilzeitgehalt um die Hälfte aufgewertet, mit zwei Kindern unter zehn gibt es eine Gutschrift, beides bis höchstens einen Rentenpunkt im Jahr. Voraussetzung sind 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (§ 70 Abs. 3a SGB VI). Wir nehmen an, dass du sie erreichst.
- Kinder kommen im Abstand von zwei Jahren zur Welt, die Kinderzeiten bekommst du, und in den Jahren ohne Gehalt hast du keinen Minijob. Danach arbeitest du wieder in Vollzeit.
- Alle Beträge brutto vor Steuern und Krankenversicherung, in heutigem Geld. Rentenbezug 20 Jahre ab 67, denn 65-jährige Frauen leben laut Statistischem Bundesamt im Schnitt noch 21,2 Jahre.
- Sparrate mit 5 % Rendite nach Kosten bis 67 und 3 % in der Auszahlung, jeweils abzüglich 2 % Inflation. Renditen sind nicht garantiert. Zulagen im Altersvorsorgedepot sind nicht eingerechnet und machen die Sparrate kleiner.
Dir fehlen im Alter ?Der Unterschied zwischen der Rente aus diesen Jahren in Vollzeit und mit deiner Auszeit, nachdem die Rentenversicherung Kinderzeiten angerechnet hat. Brutto vor Steuern und Krankenversicherung, in heutigem Geld, jeden Monat ein Leben lang.
Rente im Monat, brutto in heutigem Geld, lebenslang
Rente aus diesen Jahren im Monat
Dein Vorsorgeplan
Die Bausteine für deine Vorsorge
Diese vier Bausteine passen fast immer, egal ob du angestellt, selbstständig, in Vollzeit oder in Teilzeit arbeitest.
Einkommen absichern
Deine Arbeitskraft ist dein größtes Vermögen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir eine Rente, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Mehr zur Absicherung →Altersvorsorgedepot
Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr und bis zu 300 € je Kind. Gerade bei kleinerem Einkommen bringt die Förderung im Verhältnis viel. Mit ETFs und ohne Garantiezwang.
Zum Altersvorsorgedepot →Betriebliche Altersvorsorge
Wenn du einen Teil deines Gehalts umwandelst, legt dein Arbeitgeber in der Regel 15 % dazu. Frag nach, ob er mehr gibt, viele tun das.
Altersvorsorge im Vergleich →ETF-Sparplan
Für alles über die Förderung hinaus. Du kommst jederzeit an dein Geld, für eine Auszeit genauso wie für die Rente, bekommst dafür aber keine Zulagen.
Altersvorsorge mit ETF →Gemeinsam planen heißt nicht, dass einer für beide vorsorgt
Wenn einer von euch für die Familie beruflich zurücksteckt, profitiert der andere davon, weil er weiter voll verdient und Rente aufbaut. Diese Rente gehört aber ihm. Deshalb lohnt es sich, offen über Geld und Vorsorge zu sprechen, bevor einer von euch zurücksteckt.
Eigene Vorsorge behalten
Spar auch in der Elternzeit und in Teilzeit weiter, und sei es mit kleinen Beträgen. Im Altersvorsorgedepot reichen 10 € im Monat für die ersten Zulagen.
Lücke fair ausgleichen
Sprecht offen darüber, wer welche Lücke hat. Der Partner mit dem höheren Gehalt kann zum Beispiel einen Sparplan für dich mitfinanzieren.
Vereinbarungen festhalten
Gerade ohne Trauschein lohnt sich eine schriftliche Vereinbarung, wer wie viel vorsorgt. Für die rechtliche Seite hilft dir eine Anwältin oder ein Notar.
Unser Beratungsansatz
Kenne die Lücke, bevor du sie schließt.
Wir planen mit deinem echten Leben, mit Karriereschritten, möglichen Auszeiten und allem, was du schon hast. Daraus wird ein Plan, der mitwächst.
Wenn deine Vorsorge schon reicht, sagen wir dir das ehrlich.
- 1BestandsaufnahmeWir schauen auf deine Renteninformation, deine Verträge und deine Pläne für die nächsten Jahre.
- 2Lücke ausrechnenWir rechnen aus, was dir im Alter fehlt, auch mit geplanter Elternzeit oder Teilzeit.
- 3Plan festlegenWir legen deine Sparrate fest und verteilen sie auf Förderung, Arbeitgeber und ETF-Sparplan.
Förderung ab 2027
So viel Förderung bekommst du im Altersvorsorgedepot
Die Zulagen sind fest, egal wie viel du verdienst. Wer weniger verdient oder Kinder hat, bekommt deshalb im Verhältnis zum eigenen Beitrag besonders viel.
Beispiel
150 € im Monat, zwei Kinder
Du zahlst 1.800 € im Jahr ein und bekommst die volle Grundzulage und für beide Kinder die volle Kinderzulage.
1.140 €
Zulagen im Jahr
Eigene Förderung berechnen
Absichern
Einkommen und Familie absichern
Bevor du Vermögen aufbaust, sichere das ab, womit du es aufbaust, nämlich dein Einkommen. Einen gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit gibt es für alle, die nach 1960 geboren sind, nicht mehr. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir dann eine monatliche Rente, je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto günstiger.
Wenn andere von deinem Einkommen abhängen, etwa deine Kinder oder ein gemeinsamer Kredit, gehört eine Risikolebensversicherung dazu. Und als Selbstständige sicherst du dich mit einem Krankentagegeld für längere Ausfälle ab.
Warum zuversichert
Warum du deine Altersvorsorge-Beratung mit zuversichert machen solltest
Du brauchst keinen weiteren Vertrag, sondern einen Plan, der zu deinem Einkommen und zu deinem Leben passt, heute und nach der nächsten Veränderung.
Gesamtplan statt Einzelprodukt
Wir schauen auf alles, was du schon hast, von der gesetzlichen Rente über die betriebliche Vorsorge bis zu deinem Depot, und bauen daraus einen Plan, der mitwächst.
Ehrlich, auch wenn nichts zu tun ist
Wenn deine Vorsorge schon reicht, sagen wir dir das. Wir verkaufen dir nichts, was du nicht brauchst.
Über 250 Produktpartner
Als Beraterinnen und Berater der tecis Finanzdienstleistungen AG vergleichen wir breit. tecis hat keine eigenen Produkte, wir empfehlen, was zu dir passt.
4,8 Sterne bei Google
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden. Das Erstgespräch dauert 15 Minuten, ist kostenlos und findet persönlich in Koblenz, Berlin oder digital statt.
Unser Team
Deine Ansprechpartnerin für Frauen und Vorsorge
Unsere Beraterin Julia Kohnke ist seit 2021 in der Finanzberatung, Versicherungs- und Finanzanlagenfachfrau (IHK) und spezialisiert auf Konzeption und Strategie deiner Finanzen. Sie ist für die tecis Finanzdienstleistungen AG tätig und hat über tecis Zugang zu über 250 Produktpartnern.
Im ersten Gespräch schauen wir auf dein Einkommen, deine bestehende Vorsorge und deine Pläne, auch auf mögliche Auszeiten, und rechnen aus, was du wirklich brauchst. Du triffst uns in Koblenz, in Berlin oder digital.

FAQ
Häufige Fragen zur Altersvorsorge für Frauen
Wie finde ich heraus, wie hoch meine gesetzliche Rente wird?
Ab 27 schickt dir die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr eine Renteninformation, wenn du mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hast. Darin steht, wie viel Rente du bisher erreicht hast und was du bei gleichbleibendem Einkommen bis 67 erwarten kannst. Online findest du sie zusammen mit deiner betrieblichen und privaten Vorsorge in der Digitalen Rentenübersicht.
Bekomme ich die Kindererziehungszeit automatisch?
Nein, die Kindererziehungszeit musst du bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, am besten bald nach der Geburt mit dem Formular V0800. Sie geht an den Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht, bei gemeinsamer Erziehung an die Mutter. Soll sie der Vater bekommen, gebt ihr eine gemeinsame Erklärung ab, die rückwirkend höchstens für zwei Monate gilt.
Kann ich Lücken in der gesetzlichen Rente später schließen?
Teilweise. Wer nicht pflichtversichert ist, etwa in einer längeren Familienphase ohne Job, kann freiwillige Beiträge zahlen, 2026 zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat. Ab 50 kannst du außerdem mit Sonderzahlungen die Abschläge für einen früheren Rentenbeginn ausgleichen. Ob sich das im Vergleich zu privater Vorsorge lohnt, rechnen wir im Gespräch durch.
Hilft mir die Grundrente, wenn ich lange wenig verdient habe?
Vielleicht. Den Grundrentenzuschlag gibt es, wenn du mindestens 33 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Arbeit, Kindererziehung oder Pflege hast und dein Verdienst in dieser Zeit niedrig, aber nicht sehr niedrig war. Die Rentenversicherung prüft das automatisch, rechnet aber dein übriges Einkommen und das deines Ehepartners an. Für eine gute Rente reicht der Zuschlag allein meist nicht.
Was ist das Rentensplitting unter Ehepartnern?
Statt einer späteren Witwenrente können Ehepaare mit dem Rentensplitting die Rentenansprüche, die sie in der Ehe erworben haben, untereinander aufteilen. Das geht, wenn beide mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben und die Ehe nach 2001 geschlossen wurde oder beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Die Entscheidung ist endgültig, eine Witwenrente gibt es danach nicht mehr.
Zahlen zu Alterseinkünften und Teilzeit vom Statistischen Bundesamt (2025), Rentenwerte, Minijob-Grenze und Beiträge 2026 laut Deutscher Rentenversicherung, Förderung nach dem Altersvorsorgereformgesetz. Stand: 22.10.2026, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Kinderzulage optimal nutzen
Wer die Zulage bekommt, wie ihr sie richtig zuordnet und wie viel sie bringt.
Zum Artikel →Rente verstehen
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Zum Artikel →Vorsorge für Familien
Wie ihr als Paar Elternzeit, Teilzeit und Vorsorge gemeinsam plant.
Zur Seite →Wie sieht dein Plan aus?
Bring deine Renteninformation und, wenn du hast, deine Vertragsunterlagen mit. Wir rechnen aus, was dir im Alter fehlt, auch mit geplanten Auszeiten, und zeigen dir, welche Förderung dir zusteht. Wenn alles passt, sagen wir dir das ehrlich.

