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Riester-Grundzulage: Höhe und Voraussetzungen
Felix Kropp
Aktualisiert am 20. Oktober 2026
7 Min. Lesezeit
Die staatliche Riester-Grundzulage beträgt aktuell genau 175 € pro Jahr, wenn du den vollen Mindesteigenbeitrag in deinen geförderten Vertrag einzahlst. Ergänzend dazu kannst du für jedes kindergeldberechtigte Kind eine zusätzliche Kinderzulage von bis zu 300 € erhalten. Um die volle Förderung ohne Kürzungen auszuschöpfen, solltest du deine Einzahlungen regelmäßig an dein Vorjahreseinkommen anpassen.
Inhaltsverzeichnis
- Wer bekommt die volle Grundzulage?
- Grundzulage und Kinderzulage im Überblick
- So berechnest du deine Riester-Zulage
- So beantragst du deine Riester-Grundzulage
- Die Auszahlung der Riester-Rente ab 60
- Was passiert mit der Grundzulage bei einer Kündigung?
- Riester-Grundzulage oder neues Altersvorsorgedepot?
- Mindesteigenbeitrag prüfen und Zulage sichern
- Fragen zur Riester-Grundzulage
Wer bekommt die volle Grundzulage?
Damit du die volle Riester-Grundzulage erhältst, musst du unmittelbar förderberechtigt sein, das gilt vor allem für rentenversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Beamt:innen. Entscheidend für die Auszahlung in voller Höhe ist der Mindesteigenbeitrag: Du zahlst regulär 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos ein (maximal 2.100 € im Jahr), abzüglich deiner zustehenden Riester-Zulagen. Zahlst du weniger ein, kürzt der Staat die Förderung anteilig. Wer im Vorjahr kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hatte, etwa weil er durchgängig im Kalenderjahr in Elternzeit war, kann sich die volle Zulage bereits mit dem Sockelbetrag von 60 € pro Jahr sichern.
Auch ohne eigenes rentenversicherungspflichtiges Gehalt ist eine Förderung möglich: Über die mittelbare Förderung erhalten Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:innen ebenfalls die Zulage über den geförderten Vertrag des Partners. Voraussetzung ist, dass der unmittelbar berechtigte Partner den vollen Mindesteigenbeitrag leistet und der mittelbar berechtigte Partner einen eigenen Riester-Vertrag führt und mindestens den Sockelbetrag von 60 € jährlich einzahlt.
- Unmittelbare Förderberechtigung über gesetzliche Rentenversicherungspflicht oder Beamtenstatus
- Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen
- Maximal 2.100 € Eigenbeitrag inklusive Zulagen pro Jahr erforderlich
- Sockelbetrag von 60 € im Jahr bei Vorjahren ohne rentenversicherungspflichtiges Einkommen
- Mittelbare Förderung für Ehe- und Lebenspartner:innen über den berechtigten Partner
Grundzulage und Kinderzulage im Überblick
| Riester-Zulage | Jährlicher Betrag | Voraussetzung und Anspruch |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | Voller Mindesteigenbeitrag (4 % des Vorjahresbruttos) eingezahlt |
| Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 € je Kind | Kindergeldanspruch; fließt in der Regel an den kindergeldberechtigten Elternteil |
| Kinderzulage (vor 2008 geboren) | 185 € je Kind | Kindergeldanspruch; fließt in der Regel an den kindergeldberechtigten Elternteil |
Quelle: zuversichert.de
So berechnest du deine Riester-Zulage
Möchtest du deine Riester-Zulage berechnen, ist der Mindesteigenbeitrag die entscheidende Messgröße. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, musst du jedes Jahr mindestens 4 % deines Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen.
Von diesem Gesamtbetrag ziehst du die dir zustehenden Förderungen ab: die Grundzulage von 175 € sowie mögliche Kinderzulagen von 300 € je kindergeldberechtigtem Kind (bzw. 185 € für vor 2008 geborene Kinder). Die verbleibende Differenz zahlst du selbst als jährlichen Eigenbeitrag ein. Zahlst du weniger als den erforderlichen Mindesteigenbeitrag ein, kürzt der Staat die Zulagen anteilig im selben Verhältnis.
Über die Zulagen hinaus greift der Sonderausgabenabzug bis maximal 2.100 € pro Jahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Wie sich Einzahlungen und Förderungen konkret auf das Vorsorgevermögen auswirken, kannst du über den Riester-Rechner nachvollziehen. Bei individuellen Fragen zur passenden Förderquote hilft eine fachkundige Beratung für Sparer:innen weiter.
- 4 % des Vorjahresbruttos bilden den jährlichen Mindestgesamtbeitrag
- 175 € Grundzulage werden vollständig auf den Mindestbeitrag angerechnet
- 300 € je Kind (ab 2008) bzw. 185 € (vor 2008) reduzieren den Eigenanteil
- Sonderausgabenabzug bis maximal 2.100 € im Jahr steuerlich nutzbar
So beantragst du deine Riester-Grundzulage
Mit dem richtigen Vorgehen sicherst du dir deine Riester-Grundzulage dauerhaft und ohne wiederkehrenden bürokratischen Aufwand.
- Stelle einen Dauerzulagenantrag direkt über deinen Anbieter, damit die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) deine Riester-Grundzulage fortan automatisch gutschreibt.
- Prüfe regelmäßig deine gemeldeten Einkommensdaten und Familienverhältnisse, da sich Änderungen unmittelbar auf die erforderlichen Eigenbeiträge für die Riester-Zulagen auswirken.
- Beantrage fehlende Förderungen rückwirkend innerhalb der zweijährigen Frist, die immer erst zum Ende des übernächsten Kalenderjahres abläuft.
- Kontrolliere die jährliche Abrechnung deines Anbieters, um die korrekte Auszahlung der staatlichen Förderung schwarz auf weiß nachzuvollziehen.
Die Auszahlung der Riester-Rente ab 60
Wann du dein Riester Guthaben abrufen kannst, bestimmt das Abschlussjahr deines Vertrags: Bei Abschlüssen vor 2012 ist eine Riester-Rente Auszahlung mit 60 Jahren möglich, bei späteren Vereinbarungen gilt die Altersgrenze ab 62 Jahren. Ob eine Riester-Rente Auszahlung mit 60 sinnvoll ist, hängt maßgeblich von deinen Lebensplänen und Abzügen ab. Ein vorzeitiger Beginn führt meist zu niedrigeren monatlichen Rentenleistungen.
Die über die Ansparphase gesammelte Riester-Grundzulage bleibt dir bei einer regulären Altersrente voll erhalten. Für die Auszahlungsphase gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Deine monatliche Rente wird erst bei Zufluss mit deinem individuellen Steuersatz versteuert. Wenn du die Riester-Rente monatliche Auszahlung berechnen möchtest, berücksichtigen Rechner vor allem den vertraglichen Garantiezins und den Rentenfaktor deines Anbieters. Da pauschale Berechnungen individuelle Steuereffekte im Alter nicht vollständig abbilden, lohnt sich für Sparer:innen stets ein fachkundiges Beratungsgespräch.
- Auszahlungsalter: Ab 60 Jahren für Altverträge vor 2012, ab 62 Jahren bei späteren Vertragsabschlüssen
- Nachgelagerte Besteuerung: Rentenzahlungen unterliegen im Alter deinem persönlichen Steuersatz
- Faktoren der Rentenhöhe: Maßgeblich sind Garantiezins und Rentenfaktor deines jeweiligen Vertrags
- Förderschutz: Reguläre Rentenzahlungen sichern den dauerhaften Erhalt der erhaltenen Zulagen
Was passiert mit der Grundzulage bei einer Kündigung?
Wenn du deinen Riester-Vertrag vorzeitig kündigst, gilt dieser Schritt rechtlich als sogenannte schädliche Verwendung. Das hat unmittelbare finanzielle Konsequenzen: Sämtliche über die Jahre erhaltenen Riester-Zulagen sowie Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug musst du vollständig an den Staat zurückzahlen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zieht diese Fördergelder direkt von deinem Guthaben ab, bevor ein verbleibender Betrag ausgezahlt wird.
Möchtest du keine Beiträge mehr einzahlen, ist die Kündigung selten sinnvoll. Stattdessen kannst du deinen Vertrag beitragsfrei stellen und den Riester ruhen lassen. Bei einer Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag bestehen: Dein bisheriges Guthaben arbeitet weiter, die gesetzliche Beitragsgarantie zum Rentenbeginn greift unverändert und deine bereits gutgeschriebene Riester-Grundzulage bleibt dir in voller Höhe erhalten. Lediglich für beitragsfreie Jahre erhältst du keine weiteren Zulagen.
Vor einer endgültigen Entscheidung solltest du deine Optionen vergleichen und prüfen, ob ein Ruhenlassen oder die spätere Übertragung in neue Förderwege für dich günstiger ist.
- Kündigung gilt als schädliche Verwendung mit voller Rückzahlungspflicht aller Zulagen
- Beitragsfreistellung erhält die bisherige Grundzulage und Steuervorteile komplett
- Das Guthaben bleibt bis zum regulären Vertragsende garantiert angelegt
- In beitragsfreien Jahren entfällt der Anspruch auf neue Förderzulagen
FÖRDERUNG IM VERGLEICH
Riester-Grundzulage oder neues Altersvorsorgedepot?
Die Rentenreform 2027 stellt das Fördersystem grundlegend um. Ein direkter Vergleich zwischen Riester und Altersvorsorgedepot zeigt, wie sich die Riester-Grundzulage von der künftigen Förderung unterscheidet.
Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz. Ab 2027 kannst du deinen Riester-Vertrag außerdem mit einer Erklärung gegenüber deinem Anbieter in die neue Förderung überführen, ohne zu kündigen und ohne Zulagen zurückzuzahlen. Alternativ lässt du ihn ruhen oder überträgst das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot. Was davon für dich passt, hängt vom Alter und den Kosten deines Vertrags ab.
Klassische Riester-Rente
Geltende Rechtslage
MAX. GRUNDFÖRDERUNG
175 €
pro Jahr und Sparer:in
- •Feste Riester-Grundzulage von 175 € jährlich
- •Garantiepflicht bindet Kapital renditeschwach
- •Mindesteigenbeitrag von 4 % Vorjahreseinkommen
- •Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge
- •Oft hohe Abschluss- und Vertragskosten
Altersvorsorgedepot
Nachfolger ab 2027
MAX. GRUNDFÖRDERUNG
540 €
laut Altersvorsorgereformgesetz ab 2027
- •Grundförderung bis zu 540 € jährlich
- •Verzicht auf Garantiepflicht für Marktchancen
- •Zweistufige Zulage bis 1.800 € Eigenbeitrag
- •Kostendeckel von 1,0 % im Standarddepot
- •Kapitalmarktrisiko liegt vollständig bei Sparer:innen
Rechner
Riester-Rechner: Riester-Rente und Auszahlung kostenlos berechnen
Vergleiche deinen Riester-Vertrag direkt mit dem Altersvorsorgedepot. Berechne verlässlich, wie viel Rente dir monatlich bleibt und was bis zum Ruhestand zusammenkommt.
Mindesteigenbeitrag prüfen und Zulage sichern
Die Riester-Grundzulage bringt dir 175 € im Jahr, dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage je Kind. Voll ausgezahlt wird sie nur, wenn du jedes Jahr den Mindesteigenbeitrag von 4 % deines Vorjahresbruttos abzüglich der Zulagen einzahlst. Mit einem Dauerzulagenantrag läuft die Beantragung automatisch, deine Beitragshöhe solltest du aber regelmäßig prüfen, vor allem nach Gehaltsänderungen oder der Geburt eines Kindes. Ab 2027 gibt es mit dem Altersvorsorgedepot eine Grundförderung von bis zu 540 €. Ob sich ein Wechsel für dich lohnt, zeigt ein Vergleich mit deinem bestehenden Vertrag.
Fragen zur Riester-Grundzulage
Wie hoch ist die Riester-Grundzulage?+
Die volle Riester-Grundzulage beträgt aktuell 175 € pro Jahr, wenn du den erforderlichen Mindesteigenbeitrag von 4 % deines Vorjahreseinkommens einzahlst. Im Altersvorsorgedepot steigt die Grundförderung ab 2027 laut Altersvorsorgereformgesetz auf bis zu 540 € im Jahr.
Wie hoch sind die Riester-Zulagen insgesamt?+
Die staatliche Förderung setzt sich aus der Grundzulage von 175 € und der Kinderzulage zusammen. Pro kindergeldberechtigtem Kind gibt es jährlich 300 € (für vor 2008 geborene Kinder 185 €), sodass Familien mehrere hundert Euro Zulagen im Jahr erhalten können.
Kann ich die Riester-Zulage rückwirkend beantragen?+
Ja, du kannst die Zulagen bis zu zwei Jahre rückwirkend über deinen Anbieter anfordern. Um keine Fristen zu versäumen, kannst du einen Dauerzulagenantrag erteilen, wodurch der Antrag jedes Jahr automatisch gestellt wird.
Können beide Elternteile die Kinderzulage beantragen?+
Nein, die Zulage wird für jedes Kind pro Jahr nur einmal ausgezahlt und kann nicht auf beide Verträge aufgeteilt werden. Grundsätzlich steht die Zulage der kindergeldberechtigten Person zu, die Auszahlung kann aber einvernehmlich auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Ist eine Riester-Rente Auszahlung mit 60 Jahren sinnvoll?+
Eine Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr ist nur bei Altverträgen möglich, die vor 2012 geschlossen wurden, führt jedoch durch den früheren Rentenbeginn zu geringeren Monatsbeträgen. Ob ein früher Abruf zu deiner Lebenssituation passt, solltest du individuell in einem Beratungsgespräch prüfen lassen.
Über den Autor
Felix Kropp
Berlin · Versicherungs- und Finanzanlagenberater (§34d/f GewO)
20 Jahre Finanzberatung, Spezialist für Altersvorsorge und private Krankenversicherung. Felix erklärt komplexe Finanzthemen klar und ohne Fachchinesisch, persönlich am Kurfürstendamm oder digital deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Englisch.
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- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Staatliche Förderung: Riester-Zulage und Steuervorteil
- § 84 EStG, Grundzulage
- § 86 EStG, Mindesteigenbeitrag
- Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Anlage, Steuer oder Rechtsberatung dar. Die Inhalte entsprechen dem Stand vom 20.10.2026 und ersetzen keine individuelle Prüfung deines Vertrags.