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Riester für Beamte: Ab 2027 oft Hunderte Euro mehr Zulage
Felix Kropp
Aktualisiert am 23. Oktober 2026
10 Min. Lesezeit
Du hast als Beamtin oder Beamter einen Riester-Vertrag und fragst dich, was dir die Reform 2027 bringt? Damit bist du aktuell nicht allein. Mit der passenden Förderung können es zum Beispiel 365 € mehr Zulage im Jahr sein, über 25 Jahre gerechnet rund 17.400 €. Wer ohne Rechnen wechselt, kann aber auch Zulagen verlieren, daher ist hier Vorsicht geboten. Im Beitrag erklären wir dir, wie du herausfindest, welche Lösung zu dir passt. Eine Beratung ersetzt das allerdings nicht, denn jede Vorsorge muss individuell geprüft werden.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- ✓Dein Riester-Vertrag läuft mit der alten Förderung weiter, du musst nichts tun.
- ✓Ab 2027 kannst du in eine neue Förderung wechseln. Ob sie dir mehr bringt, hängt von deiner Besoldung und deinen Kindern ab.
- ✓Vorsicht mit neuen Verträgen ab 2027: Sie stellen auch deinen alten Vertrag um.
Inhaltsverzeichnis
Lohnt sich Riester für Beamte ab 2027 noch?
Jein. Ob sich Riester für dich als Beamtin oder Beamter ab 2027 noch lohnt, hängt von deiner Ausgangssituation ab. Ab 2027 gibt es neben der bisherigen Riester-Förderung im Rahmen der Rentenreform eine neue Förderung, die auch für Beamte interessant sein kann: das Altersvorsorgedepot.
Wie werden die Zulagen berechnet: Riester vs. Altersvorsorgedepot
Die Unterschiede zwischen Riester und Altersvorsorgedepot zeigen sich vor allem bei den Zulagen. Und genau dort entscheidet sich, ob ein Wechsel dir Geld bringt oder kostet.
Riester: feste Zulagen mit einer Bedingung
Bei Riester bekommst du jedes Jahr feste Beträge: 175 € Grundzulage für dich und 300 € für jedes Kind, das ab 2008 geboren ist, für ältere Kinder 185 €. Die Bedingung: Du zahlst 4 % deiner Besoldung aus dem Vorjahr ein, die Zulagen zählen dabei mit. Dieser Betrag heißt Mindesteigenbeitrag, er liegt bei höchstens 2.100 € und mindestens 60 € im Jahr. Zahlst du weniger, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Weil das Vorjahr zählt, ändert sich dein Mindesteigenbeitrag erst ein Jahr nach einer Beförderung oder einem Wechsel in Teilzeit. Es lohnt sich also, ihn jedes Jahr kurz zu prüfen.
Altersvorsorgedepot: ein Zuschuss für jeden Euro
Im Altersvorsorgedepot legt der Staat auf jeden eingezahlten Euro etwas drauf, egal wie hoch deine Besoldung ist: 50 Cent pro Euro bis 360 €, danach 25 Cent pro Euro bis 1.800 €. Für jedes Kind kommt 1 € pro eingezahltem Euro dazu, bis zu 300 € pro Kind. Zulagen gibt es ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr, die Grundzulage beträgt höchstens 540 €.
Was das für dich bedeutet
Je höher deine Besoldung, desto mehr musst du bei Riester für dieselben festen Zulagen einzahlen, während du im Depot für jeden Euro Zulage bekommst. Mit guter Besoldung bringt dir deshalb meist die neue Förderung mehr.
Mit niedriger Besoldung und Kindern ab Jahrgang 2008 ist es umgekehrt: Die Zulagen decken deine 4 % fast ab, schon ein kleiner Beitrag reicht für die vollen Riester-Zulagen, und die alte Förderung ist meist besser.
| Riester (bisherige Förderung) | Altersvorsorgedepot (neue Förderung) | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € bei vollem Mindesteigenbeitrag | 50 Cent je Euro bis 360 €, 25 Cent bis 1.800 €, höchstens 540 € |
| Kinderzulage | 185 € je Kind (geboren vor 2008), 300 € (ab 2008) | 1 € je Euro, höchstens 300 € je Kind, voll ab 300 € Eigenbeitrag |
| Mindestens einzahlen | 4 % der Vorjahresbesoldung minus Zulagen, mindestens 60 € | 120 € im Jahr |
| Steuerabzug | bis 2.100 € einschließlich Zulagen | bis 1.800 € plus Zulagen |
| Gilt für | Verträge bis 31.12.2026, solange du nicht wechselst | neue Verträge und alle, die wechseln |
Quellen: §§ 10a, 84–86 Einkommensteuergesetz, Bundesfinanzministerium. In beiden Fällen prüft das Finanzamt, ob der Steuerabzug mehr bringt als die Zulage.

HINWEIS VON FELIX KROPP
Ohne Einwilligung keine Zulage
Als Beamtin oder Beamter bekommst du Riester-Zulagen, alt wie neu, nur mit einer Einwilligung bei deiner Besoldungsstelle. Damit darf sie deine Daten an die Zulagenstelle melden. Abgeben musst du sie bis zum Ende des Jahres, danach gilt sie, bis du sie widerrufst. Wechselst du den Dienstherrn, frag nach, ob du sie neu abgeben musst. Fehlt sie, gibt es für das Jahr zunächst keine Zulage, nachholen geht nur noch in einem Festsetzungs- oder Einspruchsverfahren.
Drei Beispiele: alte oder neue Förderung?
Was die Unterschiede in Euro bedeuten, zeigen Jonas, Ingo und Aylin. Gerechnet sind nur die Zulagen, der Steuervorteil über die Günstigerprüfung kann noch dazukommen.
Mehr Zulage im Jahr
365 €
Beispiel Jonas: ohne Kinder, 1.800 € Eigenbeitrag
Mehr nach 25 Jahren
rund 17.400 €
365 € im Jahr über 25 Jahre, angelegt mit 5 % Rendite
Beispielrechnung, keine Prognose. Rendite und Zulagen vor Steuern, tatsächliche Werte hängen von Anlage und Kosten ab.
Beispielpersonen, wie wir sie oft in der Beratung treffen. Eigene Berechnung nach §§ 84–86 Einkommensteuergesetz (alt) und den Fördersätzen laut Bundesfinanzministerium (neu), Kinder ab 2008 geboren, ohne Steuervorteil. Keine Beratung.
Ob sich ein Wechsel für Jonas und Ingo lohnt, hängt zusätzlich an ihrem Vertrag, etwa an Garantiezins und Kosten.
Welche Förderung dir ungefähr mehr bringt, zeigt dir der Kurz-Check. Genauer rechnest du deinen Vertrag mit dem Riester-Rechner durch.
Kurz-Check
Alte oder neue Förderung: Was bringt dir mehr?
Fünf kurze Fragen, danach siehst du, mit welcher Förderung du ungefähr mehr Zulage bekommst. Deine Antworten bleiben in deinem Browser.
Deine Möglichkeiten ab 2027
Für deinen Vertrag gilt Bestandsschutz. Eine Frist oder Wechselpflicht gibt es nicht. Folgende fünf Möglichkeiten hast du im Rahmen der Rentenreform ab 2027. Für wen welche meist passt, steht in der letzten Spalte:
| Weg | Was passiert | Bisherige Zulagen | Passt oft, wenn … |
|---|---|---|---|
| Weiterzahlen wie bisher | Der Vertrag läuft unverändert mit der alten Förderung. | bleiben | du mit kleinem Beitrag die vollen Kinderzulagen bekommst oder dein Vertrag einen hohen Garantiezins hat |
| In die neue Förderung wechseln | Erklärung an deinen Anbieter, Vertrag und Garantie bleiben, nur die Zulage wird neu berechnet. Kein Zurück. | bleiben | du ohne Kinderzulage viel einzahlst |
| Ruhen lassen | Du lässt den Vertrag ruhen und zahlst nichts mehr ein, das Guthaben bleibt angelegt, Kosten können weiterlaufen. | bleiben | du gerade nicht einzahlen kannst |
| Ins Altersvorsorgedepot übertragen | Du wechselst mit deinem Guthaben in ein Altersvorsorgedepot, ab dann gilt die neue Förderung, ohne Weg zurück. Wechsel- und Abschlusskosten sind möglich. | bleiben | dein Vertrag teuer ist und du noch viele Jahre bis zur Pension hast |
| Kündigen | Du kündigst den Vertrag und bekommst den Rückkaufswert ausgezahlt. | werden zurückgefordert | fast nie, höchstens bei sehr kleinen Verträgen in einer Notlage |
Quellen: Bundesfinanzministerium, Deutsche Rentenversicherung.
BEVOR DU EIN ALTERSVORSORGEDEPOT ERÖFFNEST
Wer ab 2027 neben dem alten Riester-Vertrag einen neuen geförderten Vertrag abschließt, wechselt damit in die neue Förderung, und der Bestandsschutz für den alten Vertrag endet. Das gilt auch, wenn du den alten Vertrag nur ruhen lässt.
Ein Wechsel zurück in die alte Förderung ist nicht möglich. Neben dem alten Vertrag kannst du grundsätzlich höchstens zwei neue geförderte Verträge abschließen.
Für Jonas und Ingo ist das kein Problem, für Aylin könnte es Zulagen kosten. Bist du verheiratet und dein Ehepartner wird über dich gefördert, entscheidet am besten ihr beide zusammen.
Riester in der Pension
Mit dem Ruhegehalt wegen Alters endet deine Förderberechtigung, neue Zulagen gibt es dann nicht mehr. Dein Vertrag läuft aber weiter und wird ausgezahlt: bei Riester-Verträgen ab 2012 frühestens mit 62, bei älteren mit 60, oder früher, wenn deine Versorgung früher beginnt. Bis zu 30 % kannst du dir zu Beginn auf einmal auszahlen lassen, der Rest kommt als lebenslange Rente.
Im neuen Altersvorsorgedepot beginnt die Auszahlung frühestens mit 65 und spätestens mit 70, früher, wenn du schon vorher Versorgungsbezüge bekommst. Alle Leistungen aus geförderten Beiträgen werden im Alter voll versteuert, zusammen mit deiner Pension. Wie groß deine Pensionslücke insgesamt ist, rechnest du am besten mit allen Bausteinen zusammen.
Fazit
Ob du bei Riester bleibst oder wechselst, hat keine Antwort, die für alle passt. Es hängt von deiner Besoldung, deinen Kindern und deinem Vertrag ab, und am Ende auch davon, wie Pension, Krankenversicherung und deine übrige Vorsorge zusammenspielen. Manchmal ist die beste Empfehlung deshalb, alles so zu lassen, wie es ist.
Genau dieses Gesamtbild schauen wir uns im Erstgespräch gemeinsam mit dir an, mit deinen echten Zahlen.
Häufige Fragen zu Riester für Beamte
Brauche ich als Beamter eine Zulagenummer?+
Als Beamter brauchst du eine Zulagenummer, wenn du keine Sozialversicherungsnummer hast. Dann vergibt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen eine Zulagenummer, beantragt wird sie über deine Besoldungsstelle, meist zusammen mit der Einwilligung. Ohne Nummer kann die Zulage nicht zugeordnet werden.
Wo trage ich Riester in der Steuererklärung ein?+
Riester trägst du in der Steuererklärung in die Anlage AV ein. Dort gibst du an, dass du als Beamter eingewilligt hast, und deine Beiträge kommen per Datenübermittlung vom Anbieter. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob dir über die Zulage hinaus ein Steuervorteil zusteht.
Kann ich mein Riester-Guthaben für eine eigene Immobilie nutzen?+
Ja, dein Riester-Guthaben kannst du für eine eigene Immobilie nutzen, als sogenannter Wohn-Riester. Das geförderte Guthaben kann in der Ansparphase für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnung eingesetzt werden. Die Förderung bleibt erhalten, versteuert wird später über ein Wohnförderkonto.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich sterbe?+
Stirbst du, ist das Guthaben deines Riester-Vertrags vererbbar, die Zulagen und Steuervorteile müssen dann aber zurückgezahlt werden. Bist du verheiratet, kann das Guthaben ohne Abzüge auf einen Vertrag deines Ehepartners übertragen werden. Eine lebenslange Rente, die schon läuft, endet dagegen mit dem Tod, außer der Vertrag sieht eine Absicherung für Hinterbliebene vor.
Über den Autor
Felix Kropp
Berlin · Versicherungs- und Finanzanlagenberater (§34d/f GewO)
20 Jahre Finanzberatung, Spezialist für Altersvorsorge und private Krankenversicherung. Felix erklärt komplexe Finanzthemen klar und ohne Fachchinesisch, persönlich am Kurfürstendamm oder digital deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Englisch.
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- Einkommensteuergesetz, § 10a (Zusätzliche Altersvorsorge, Einwilligung für Beamte)
- Einkommensteuergesetz, § 86 (Mindesteigenbeitrag)
- Bundesfinanzministerium, Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Deutsche Rentenversicherung, Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge
- Bundesregierung, Reform der privaten Altersvorsorge
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Inhalte entsprechen dem Stand vom 23.10.2026 und ersetzen keine individuelle Prüfung deines Vertrags.


