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Riester für Beamte: Ab 2027 oft Hunderte Euro mehr Zulage

Felix Kropp, Berater für Altersvorsorge in BerlinFelix Kropp Aktualisiert am 23. Oktober 2026 10 Min. Lesezeit

Unterlagen mit Diagrammen und Taschenrechner auf dem Schreibtisch: Riester-Vertrag als Beamter prüfen

Du hast als Beamtin oder Beamter einen Riester-Vertrag und fragst dich, was dir die Reform 2027 bringt? Damit bist du aktuell nicht allein. Mit der passenden Förderung können es zum Beispiel 365 € mehr Zulage im Jahr sein, über 25 Jahre gerechnet rund 17.400 €. Wer ohne Rechnen wechselt, kann aber auch Zulagen verlieren, daher ist hier Vorsicht geboten. Im Beitrag erklären wir dir, wie du herausfindest, welche Lösung zu dir passt. Eine Beratung ersetzt das allerdings nicht, denn jede Vorsorge muss individuell geprüft werden.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • ✓Dein Riester-Vertrag läuft mit der alten Förderung weiter, du musst nichts tun.
  • ✓Ab 2027 kannst du in eine neue Förderung wechseln. Ob sie dir mehr bringt, hängt von deiner Besoldung und deinen Kindern ab.
  • ✓Vorsicht mit neuen Verträgen ab 2027: Sie stellen auch deinen alten Vertrag um.

Lohnt sich Riester für Beamte ab 2027 noch?

Jein. Ob sich Riester für dich als Beamtin oder Beamter ab 2027 noch lohnt, hängt von deiner Ausgangssituation ab. Ab 2027 gibt es neben der bisherigen Riester-Förderung im Rahmen der Rentenreform eine neue Förderung, die auch für Beamte interessant sein kann: das Altersvorsorgedepot.

Wie werden die Zulagen berechnet: Riester vs. Altersvorsorgedepot

Die Unterschiede zwischen Riester und Altersvorsorgedepot zeigen sich vor allem bei den Zulagen. Und genau dort entscheidet sich, ob ein Wechsel dir Geld bringt oder kostet.

Riester: feste Zulagen mit einer Bedingung

Bei Riester bekommst du jedes Jahr feste Beträge: 175 € Grundzulage für dich und 300 € für jedes Kind, das ab 2008 geboren ist, für ältere Kinder 185 €. Die Bedingung: Du zahlst 4 % deiner Besoldung aus dem Vorjahr ein, die Zulagen zählen dabei mit. Dieser Betrag heißt Mindesteigenbeitrag, er liegt bei höchstens 2.100 € und mindestens 60 € im Jahr. Zahlst du weniger, wird die Zulage anteilig gekürzt.

Weil das Vorjahr zählt, ändert sich dein Mindesteigenbeitrag erst ein Jahr nach einer Beförderung oder einem Wechsel in Teilzeit. Es lohnt sich also, ihn jedes Jahr kurz zu prüfen.

Altersvorsorgedepot: ein Zuschuss für jeden Euro

Im Altersvorsorgedepot legt der Staat auf jeden eingezahlten Euro etwas drauf, egal wie hoch deine Besoldung ist: 50 Cent pro Euro bis 360 €, danach 25 Cent pro Euro bis 1.800 €. Für jedes Kind kommt 1 € pro eingezahltem Euro dazu, bis zu 300 € pro Kind. Zulagen gibt es ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr, die Grundzulage beträgt höchstens 540 €.

Was das für dich bedeutet

Je höher deine Besoldung, desto mehr musst du bei Riester für dieselben festen Zulagen einzahlen, während du im Depot für jeden Euro Zulage bekommst. Mit guter Besoldung bringt dir deshalb meist die neue Förderung mehr.

Mit niedriger Besoldung und Kindern ab Jahrgang 2008 ist es umgekehrt: Die Zulagen decken deine 4 % fast ab, schon ein kleiner Beitrag reicht für die vollen Riester-Zulagen, und die alte Förderung ist meist besser.

Riester (bisherige Förderung)Altersvorsorgedepot (neue Förderung)
Grundzulage175 € bei vollem Mindesteigenbeitrag50 Cent je Euro bis 360 €, 25 Cent bis 1.800 €, höchstens 540 €
Kinderzulage185 € je Kind (geboren vor 2008), 300 € (ab 2008)1 € je Euro, höchstens 300 € je Kind, voll ab 300 € Eigenbeitrag
Mindestens einzahlen4 % der Vorjahresbesoldung minus Zulagen, mindestens 60 €120 € im Jahr
Steuerabzugbis 2.100 € einschließlich Zulagenbis 1.800 € plus Zulagen
Gilt fürVerträge bis 31.12.2026, solange du nicht wechselstneue Verträge und alle, die wechseln

Quellen: §§ 10a, 84–86 Einkommensteuergesetz, Bundesfinanzministerium. In beiden Fällen prüft das Finanzamt, ob der Steuerabzug mehr bringt als die Zulage.

Felix Kropp, Vorsorgeberater in Berlin

HINWEIS VON FELIX KROPP

Ohne Einwilligung keine Zulage

Als Beamtin oder Beamter bekommst du Riester-Zulagen, alt wie neu, nur mit einer Einwilligung bei deiner Besoldungsstelle. Damit darf sie deine Daten an die Zulagenstelle melden. Abgeben musst du sie bis zum Ende des Jahres, danach gilt sie, bis du sie widerrufst. Wechselst du den Dienstherrn, frag nach, ob du sie neu abgeben musst. Fehlt sie, gibt es für das Jahr zunächst keine Zulage, nachholen geht nur noch in einem Festsetzungs- oder Einspruchsverfahren.

Drei Beispiele: alte oder neue Förderung?

Was die Unterschiede in Euro bedeuten, zeigen Jonas, Ingo und Aylin. Gerechnet sind nur die Zulagen, der Steuervorteil über die Günstigerprüfung kann noch dazukommen.

Mehr Zulage im Jahr

365 €

Beispiel Jonas: ohne Kinder, 1.800 € Eigenbeitrag

Mehr nach 25 Jahren

rund 17.400 €

365 € im Jahr über 25 Jahre, angelegt mit 5 % Rendite

Beispielrechnung, keine Prognose. Rendite und Zulagen vor Steuern, tatsächliche Werte hängen von Anlage und Kosten ab.

Junger Mann mit rotblonden Haaren und rosa T-Shirt lächelt vor blauem Hintergrund

Jonas, 33

Studienrat, ohne Kinder

Besoldung im Jahr55.000 €

Eigenbeitrag im Jahr1.925 €

Eigenbeitrag im Monatrund 160 €

So viel braucht er für die volle alte Zulage. In der neuen reichen 1.800 € im Jahr.

Zulage alt im Jahr

175 €

Zulage neu im Jahr

540 €

Neue Förderung: 365 € mehr im Jahr, schon mit 1.800 € Eigenbeitrag.

Mann mit Bart und Brille sitzt am Schreibtisch vor einer Tafel

Ingo, 40

Gymnasiallehrer, zwei Kinder

Besoldung im Jahr60.000 €

Eigenbeitrag im Jahr1.325 €

Eigenbeitrag im Monatrund 110 €

Gleicher Beitrag alt und neu. Die Kinderzulage haben er und seine Frau ihm zugeordnet.

Zulage alt im Jahr

775 €

Zulage neu im Jahr

1.021 €

Neue Förderung: 246 € mehr im Jahr beim selben Beitrag.

Lächelnde Lehrerin mit Brille steht mit verschränkten Armen in ihrem Klassenzimmer

Aylin, 38

Lehrerin in Teilzeit, zwei Kinder

Besoldung im Jahr18.000 €

Eigenbeitrag im Jahr60 €

Eigenbeitrag im Monatrund 5 €

Mit diesem Sockelbetrag bekommt sie schon die vollen alten Zulagen.

Zulage alt im Jahr

775 €

Zulage neu im Jahr

0 €

Alte Förderung: In der neuen gäbe es mit 60 € im Jahr gar nichts, erst ab 360 € im Jahr wären es 780 €.

Beispielpersonen, wie wir sie oft in der Beratung treffen. Eigene Berechnung nach §§ 84–86 Einkommensteuergesetz (alt) und den Fördersätzen laut Bundesfinanzministerium (neu), Kinder ab 2008 geboren, ohne Steuervorteil. Keine Beratung.

Ob sich ein Wechsel für Jonas und Ingo lohnt, hängt zusätzlich an ihrem Vertrag, etwa an Garantiezins und Kosten.

Welche Förderung dir ungefähr mehr bringt, zeigt dir der Kurz-Check. Genauer rechnest du deinen Vertrag mit dem Riester-Rechner durch.

Kurz-Check

Alte oder neue Förderung: Was bringt dir mehr?

Fünf kurze Fragen, danach siehst du, mit welcher Förderung du ungefähr mehr Zulage bekommst. Deine Antworten bleiben in deinem Browser.

Deine Möglichkeiten ab 2027

Für deinen Vertrag gilt Bestandsschutz. Eine Frist oder Wechselpflicht gibt es nicht. Folgende fünf Möglichkeiten hast du im Rahmen der Rentenreform ab 2027. Für wen welche meist passt, steht in der letzten Spalte:

WegWas passiertBisherige ZulagenPasst oft, wenn …
Weiterzahlen wie bisherDer Vertrag läuft unverändert mit der alten Förderung.bleibendu mit kleinem Beitrag die vollen Kinderzulagen bekommst oder dein Vertrag einen hohen Garantiezins hat
In die neue Förderung wechselnErklärung an deinen Anbieter, Vertrag und Garantie bleiben, nur die Zulage wird neu berechnet. Kein Zurück.bleibendu ohne Kinderzulage viel einzahlst
Ruhen lassenDu lässt den Vertrag ruhen und zahlst nichts mehr ein, das Guthaben bleibt angelegt, Kosten können weiterlaufen.bleibendu gerade nicht einzahlen kannst
Ins Altersvorsorgedepot übertragenDu wechselst mit deinem Guthaben in ein Altersvorsorgedepot, ab dann gilt die neue Förderung, ohne Weg zurück. Wechsel- und Abschlusskosten sind möglich.bleibendein Vertrag teuer ist und du noch viele Jahre bis zur Pension hast
KündigenDu kündigst den Vertrag und bekommst den Rückkaufswert ausgezahlt.werden zurückgefordertfast nie, höchstens bei sehr kleinen Verträgen in einer Notlage

Quellen: Bundesfinanzministerium, Deutsche Rentenversicherung.

BEVOR DU EIN ALTERSVORSORGEDEPOT ERÖFFNEST

Wer ab 2027 neben dem alten Riester-Vertrag einen neuen geförderten Vertrag abschließt, wechselt damit in die neue Förderung, und der Bestandsschutz für den alten Vertrag endet. Das gilt auch, wenn du den alten Vertrag nur ruhen lässt.

Ein Wechsel zurück in die alte Förderung ist nicht möglich. Neben dem alten Vertrag kannst du grundsätzlich höchstens zwei neue geförderte Verträge abschließen.

Für Jonas und Ingo ist das kein Problem, für Aylin könnte es Zulagen kosten. Bist du verheiratet und dein Ehepartner wird über dich gefördert, entscheidet am besten ihr beide zusammen.

Riester in der Pension

Mit dem Ruhegehalt wegen Alters endet deine Förderberechtigung, neue Zulagen gibt es dann nicht mehr. Dein Vertrag läuft aber weiter und wird ausgezahlt: bei Riester-Verträgen ab 2012 frühestens mit 62, bei älteren mit 60, oder früher, wenn deine Versorgung früher beginnt. Bis zu 30 % kannst du dir zu Beginn auf einmal auszahlen lassen, der Rest kommt als lebenslange Rente.

Im neuen Altersvorsorgedepot beginnt die Auszahlung frühestens mit 65 und spätestens mit 70, früher, wenn du schon vorher Versorgungsbezüge bekommst. Alle Leistungen aus geförderten Beiträgen werden im Alter voll versteuert, zusammen mit deiner Pension. Wie groß deine Pensionslücke insgesamt ist, rechnest du am besten mit allen Bausteinen zusammen.

Fazit

Ob du bei Riester bleibst oder wechselst, hat keine Antwort, die für alle passt. Es hängt von deiner Besoldung, deinen Kindern und deinem Vertrag ab, und am Ende auch davon, wie Pension, Krankenversicherung und deine übrige Vorsorge zusammenspielen. Manchmal ist die beste Empfehlung deshalb, alles so zu lassen, wie es ist.

Genau dieses Gesamtbild schauen wir uns im Erstgespräch gemeinsam mit dir an, mit deinen echten Zahlen.

Häufige Fragen zu Riester für Beamte

Brauche ich als Beamter eine Zulagenummer?+

Als Beamter brauchst du eine Zulagenummer, wenn du keine Sozialversicherungsnummer hast. Dann vergibt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen eine Zulagenummer, beantragt wird sie über deine Besoldungsstelle, meist zusammen mit der Einwilligung. Ohne Nummer kann die Zulage nicht zugeordnet werden.

Wo trage ich Riester in der Steuererklärung ein?+

Riester trägst du in der Steuererklärung in die Anlage AV ein. Dort gibst du an, dass du als Beamter eingewilligt hast, und deine Beiträge kommen per Datenübermittlung vom Anbieter. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob dir über die Zulage hinaus ein Steuervorteil zusteht.

Kann ich mein Riester-Guthaben für eine eigene Immobilie nutzen?+

Ja, dein Riester-Guthaben kannst du für eine eigene Immobilie nutzen, als sogenannter Wohn-Riester. Das geförderte Guthaben kann in der Ansparphase für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnung eingesetzt werden. Die Förderung bleibt erhalten, versteuert wird später über ein Wohnförderkonto.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich sterbe?+

Stirbst du, ist das Guthaben deines Riester-Vertrags vererbbar, die Zulagen und Steuervorteile müssen dann aber zurückgezahlt werden. Bist du verheiratet, kann das Guthaben ohne Abzüge auf einen Vertrag deines Ehepartners übertragen werden. Eine lebenslange Rente, die schon läuft, endet dagegen mit dem Tod, außer der Vertrag sieht eine Absicherung für Hinterbliebene vor.

Felix Kropp, Berater für Altersvorsorge in Berlin

Über den Autor

Felix Kropp

Berlin · Versicherungs- und Finanzanlagenberater (§34d/f GewO)

20 Jahre Finanzberatung, Spezialist für Altersvorsorge und private Krankenversicherung. Felix erklärt komplexe Finanzthemen klar und ohne Fachchinesisch, persönlich am Kurfürstendamm oder digital deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Englisch.

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