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Ratgeber · Altersvorsorge
Riester-Rente wechseln: Deine Optionen im Überblick
Dein Riester-Vertrag passt nicht mehr zu deiner Situation? Oder du fragst dich, welche Möglichkeiten die Reform 2027 eröffnet? Ein Wechsel ist nicht die einzige Option.
Felix Kropp
Aktualisiert am 22. September 2026
10 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Vier Wege für deinen bestehenden Riester-Vertrag
- Was kostet ein Wechsel und ab wann ist er kostenlos?
- Übertragung ins Altersvorsorgedepot: So läuft sie ab
- Lohnt sich der Wechsel für dich? Rechne es selbst durch
- Bestandsschutz und was sich ab 2027 ändert
- Kündigung: die teuerste Alternative zum Wechsel
- Wechsel bei Wohn-Riester: Was ist anders?
- Worauf du beim neuen Anbieter achten solltest
- Für wen sich ein Wechsel eher nicht eignet
- Fazit
- Häufige Fragen zum Wechsel
Das Wichtigste in Kürze
- ✓Vier Wege stehen offen: weiterzahlen, ruhen lassen, ab 2027 ins Altersvorsorgedepot übertragen oder kündigen.
- ✓Dein Vertrag hat Bestandsschutz. Wer nichts tut, verliert nichts – ein Wechsel ist möglich, aber keine Pflicht.
- ✓Im neuen System muss dein bisheriger Anbieter einen Wechsel ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss kostenfrei ermöglichen, der neue Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen.
- ✓Die Übertragung ins Altersvorsorgedepot ist endgültig: zurück in den alten Vertrag geht es nicht.
- ✓Kündigen ist die teuerste Variante: Zulagen und Steuervorteile werden vollständig zurückgefordert.
Dein Riester-Vertrag passt nicht mehr zu deiner Situation? Oder du fragst dich, welche Möglichkeiten die Reform 2027 eröffnet? Ein Wechsel ist nicht die einzige Option. Du kannst deinen bestehenden Vertrag weiterführen, ruhen lassen oder künftig in die neue Produktwelt wechseln. Was dabei mit deinem Guthaben und der bisherigen Förderung passiert, erfährst du hier. Wie die Riester-Rente grundsätzlich funktioniert, von der Förderung bis zur Auszahlung, erklären wir im Überblick zur Riester-Rente.
Vier Wege für deinen bestehenden Riester-Vertrag
| Option | Was passiert | Rückwirkung auf die Förderung |
|---|---|---|
| Weiterzahlen | Du zahlst wie bisher ein, alles bleibt unverändert | bisherige Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten |
| Ruhen lassen | Du zahlst nichts mehr ein, der Vertrag bleibt bestehen, Verwaltungskosten laufen weiter | bereits erhaltene Zulagen bleiben im Vertrag, für beitragsfreie Jahre gibt es keine neue Zulage |
| Ins Altersvorsorgedepot übertragen | Dein Guthaben wechselt endgültig ins Altersvorsorgedepot, neue Beiträge fallen unter die neue Fördersystematik | rechtlich keine Kündigung, bisherige Förderung bleibt erhalten |
| Kündigen | Du lässt dir das Guthaben auszahlen | bisherige Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert |
Quelle: zuversichert.de/ratgeber/riester-rente-ruhen-lassen, zuversichert.de/vergleich/depot-vs-riester · Stand: 25.09.2026, Altersvorsorgereformgesetz (beschlossen), gilt ab 1. Januar 2027
Was kostet ein Wechsel und ab wann ist er kostenlos?
Beim Übertrag ins Altersvorsorgedepot fallen im neuen Vertrag Abschlusskosten an, und manche Anbieter verlangen zusätzlich Geld dafür, dass dein Guthaben zu ihnen umzieht. Wie hoch das im Einzelfall ausfällt, hängt vom Anbieter ab – deshalb lohnt sich vorheriges Nachfragen.
Laut Altersvorsorgereformgesetz gilt im neuen System: Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss dein bisheriger Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen, der neue Anbieter darf dir dafür höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen. Das Gesetz ist beschlossen, die neuen Produkte gibt es ab 1. Januar 2027.
Wichtig ist außerdem: Ein Übertrag ins Altersvorsorgedepot lässt sich nicht rückgängig machen. Ist das Guthaben einmal umgezogen, kommt es nicht in den alten Riester-Vertrag zurück, und die alte Förderung gibt es dann nicht wieder. Das ist kein Kapitalverlust im engeren Sinn, aber ein endgültiger Schritt, der sich nicht korrigieren lässt – deshalb lohnt sich Rechnen vor dem Klick, nicht danach.
Übertragung ins Altersvorsorgedepot: So läuft sie ab
Wenn du dich für den Umzug deines Guthabens entscheidest, erfolgt die Übertragung nach einem festen Ablauf.
Kläre vorab, ob dein Anbieter die Übertragung ins Altersvorsorgedepot anbietet und welche Wechselkosten dabei anfallen. Beim Wechsel aus einem Riester-Vertrag können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen – frag deinen Anbieter vorher nach der genauen Höhe.
Beauftragst du die Übertragung, zieht dein bisheriges Guthaben rechtlich ohne Kündigung in ein Altersvorsorgedepot um, die bisherige Förderung bleibt dabei erhalten.
Für neue Beiträge gilt ab dann die neue Förderung laut Altersvorsorgereformgesetz: 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 €, danach 25 Cent bis 1.800 €, zusammen bis zu 540 € Grundzulage im Jahr plus bis zu 300 € je Kind.
Wenn du auf die 100-prozentige Beitragsgarantie verzichtest, entfällt im Depot die Garantiepflicht. Dafür kann das Geld breiter angelegt werden, etwa in ETFs. Das macht allerdings auch Kursverluste möglich.
Prüfe vor der Unterschrift die Kostenquote des konkreten Angebots, denn die Übertragung lässt sich nicht rückgängig machen. Ein Zurück in den alten Vertrag mit seiner Garantie ist nicht möglich.
Lohnt sich der Wechsel für dich? Rechne es selbst durch
Ob ein Wechsel für dich günstiger ist als der bestehende Riester-Vertrag, hängt von deinen persönlichen Zahlen ab, eine pauschale Antwort gibt es dafür nicht. Der Riester-Rechner stellt deinen Vertrag dem Altersvorsorgedepot und einem freien ETF-Depot gegenüber und zeigt, was bis zur Rente jeweils zusammenkommt.
Für die Berechnung benötigst du fünf Angaben: dein aktuelles Guthaben, den Jahresbeitrag, die Effektivkosten deines Altvertrags, die Anzahl deiner Kinder und dein Alter. Die Effektivkosten findest du in deiner Jahresmitteilung, das Guthaben am besten als Übertragungswert. Der Rechner rechnet mit den Förderregeln der Rentenreform 2027; das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und gilt ab 1. Januar 2027.
Das Ergebnis ersetzt zwar kein Beratungsgespräch, gibt dir aber eine erste Einschätzung, die auf deiner Situation basiert, bevor du dich für eine Fortführung, einen Wechsel oder eine Pause entscheidest.
- Guthaben (Übertragungswert laut Jahresmitteilung)
- Jahresbeitrag
- Effektivkosten des Altvertrags
- Zahl der Kinder
- Alter
Rechner
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Bestandsschutz und was sich ab 2027 ändert
Für deinen bestehenden Riester-Vertrag gilt Bestandsschutz. Das bedeutet, dass er unabhängig von der Reform weiterläuft und nicht automatisch beendet wird. Du kannst ihn also einfach fortführen, wenn du nichts unternimmst. Ein Wechsel ist daher eine Möglichkeit, aber keine Pflicht.
Die neuen Wahlmöglichkeiten, wie etwa die Übertragung ins Altersvorsorgedepot, gibt es erst ab dem 1. Januar 2027. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das beschlossen ist (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026).
Entscheidend ist deshalb der aktuelle Stand der Rentenreform 2027. Bis die neuen Produkte am 1. Januar 2027 starten, bleibt dein bestehender Riester-Vertrag in seiner bisherigen Form bestehen und du bist nicht zu einem Wechsel verpflichtet.
Kündigung: die teuerste Alternative zum Wechsel
Eine Kündigung stellt weder einen Wechsel noch eine Übertragung dar, sondern beendet deinen Riester-Vertrag. Rechtlich gilt sie als schädliche Verwendung. Der Anbieter zieht sämtliche Zulagen und Steuervorteile, die du über die Jahre erhalten hast, aus deinem Guthaben zurück. Reicht das Guthaben dafür nicht aus, fordert die Zentrale Stelle für Altersvermögen den Rest nach.
Wie stark das ins Gewicht fällt, zeigt ein Rechenbeispiel aus dem Vergleich von Riester und Altersvorsorgedepot: Bei einer Sparerin mit zwei Kindern und einer zehnjährigen Riester-Laufzeit wären allein 7.750 € an Zulagen weg, bevor überhaupt eine Stornogebühr abgezogen wird. Wer bei einem Guthaben von 8.000 € kündigt, erhält laut Auskunft der Versicherung nur rund 5.000 € ausgezahlt.
Damit unterscheidet sich die Kündigung grundlegend von den anderen Möglichkeiten: Während das Ruhenlassen und die Übertragung ins Altersvorsorgedepot die bisherige Förderung erhalten, vernichtet die Kündigung sie. Ob eine Kündigung im Einzelfall dennoch infrage kommt, lässt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch klären.
- Kündigung gilt als schädliche Verwendung, keine steuerliche Sonderbehandlung
- Zulagen und Steuervorteile werden vollständig zurückgefordert
- Fehlbeträge fordert die Zentrale Stelle für Altersvermögen nach
- Ruhenlassen und Übertragung erhalten die Förderung, Kündigung nicht
Wechsel bei Wohn-Riester: Was ist anders?
Bei Wohn-Riester ist dein Guthaben nicht in einem klassischen Sparvertrag angelegt, sondern meist in einer selbst genutzten Immobilie oder in einem Bausparvertrag. Das macht einen Wechsel komplizierter als bei einem reinen Banksparplan. Laut der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen lässt sich das Wohnförderkonto nicht einfach in ein anderes Riester-Produkt übertragen, solange die Immobilie selbst genutzt wird.
Wenn du von einer klassischen Riester-Rente in einen Wohn-Riester-Vertrag wechseln möchtest, ist eine Übertragung des angesparten Kapitals in einen Bauspar- oder Darlehensvertrag laut transparent-beraten.de grundsätzlich möglich. Die Rückumwandlung von Wohn-Riester in eine klassische Riester-Rente ist dagegen nicht vorgesehen, es sei denn, die geförderte Immobilie wird verkauft oder nicht mehr selbst genutzt.
Ob und wie sich ein Wohn-Riester-Vertrag ins neue Altersvorsorgedepot übertragen lässt, klärt der jeweilige Anbieter vor jedem Wechsel individuell, da nicht alle Anbieter die Eigenheimförderung im neuen System überhaupt vorsehen.
Worauf du beim neuen Anbieter achten solltest
Ob Wechsel oder Neuvertrag: Am Ende ist die Kostenquote entscheidend, nicht die Bezeichnung des Produkts. Beim Standarddepot gilt laut Altersvorsorgereformgesetz ein Kostendeckel von maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Dieser Deckel gilt jedoch nur für das Standarddepot. Premium-Produkte unterliegen ihm nicht und können deutlich teurer sein.
Der Kostendeckel ist jedoch umstritten: Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein hält ihn für zu großzügig und spricht von einem „Freifahrtschein, besonders junge Kunden zu schröpfen“. Das zeigt: Auch innerhalb des Deckels lohnt es sich also, die tatsächlichen Effektivkosten des jeweiligen Angebots genau zu prüfen, statt sich allein auf das Etikett „Standarddepot“ zu verlassen.
Diese Regelungen stehen im Altersvorsorgereformgesetz: Es ist beschlossen (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026) und gilt ab 1. Januar 2027. Wie sich ein Wechsel für dein eigenes Guthaben rechnet, kannst du mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner prüfen.
- Effektivkosten des konkreten Angebots vergleichen, nicht nur die Produktbezeichnung
- Kostendeckel von 1,0 % gilt nur beim Standarddepot
- Premium-Produkte unterliegen keinem Kostendeckel und können teurer sein
- Regelungen laut Altersvorsorgereformgesetz, gültig ab 1. Januar 2027
Für wen sich ein Wechsel eher nicht eignet
Nicht für jeden Riester-Sparer bringt ein Wechsel oder eine Übertragung Vorteile. Für einen Teil der Bestandskunden bleibt der bestehende Vertrag die bessere Wahl, meist wegen der Zulagen, wegen Kindern oder wegen Wohn-Riester.
Wenn du nach der Elternzeit wieder in deinen Beruf zurückkehrst, bleibst du zulageberechtigt und kannst den Vertrag mit einem reduzierten Beitrag weiterführen, statt ihn zu beenden. Ähnlich sieht es bei Arbeitslosigkeit aus. Wenn du Arbeitslosengeld I erhältst, bleibt die Zulagenberechtigung erhalten und das Riester-Guthaben ist als geförderte Altersvorsorge geschützt. Auch Familien mit mehreren Kindern profitieren häufig weiterhin von der Zulagenförderung, da die Kinderzulagen einen wesentlichen Teil des Vorteils ausmachen. Bei Wohn-Riester ist zu beachten, dass eine Übertragung des im Vertrag gebundenen Kapitals nicht ohne Weiteres möglich ist.
Ob der eigene Vertrag zu diesen Situationen zählt, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von Guthaben, Beitrag, Kosten und Familiensituation ab. Der Riester-Rechner gibt dafür eine erste Orientierung; für die persönliche Entscheidung bleibt ein Beratungsgespräch der richtige Ort.
- Zulageberechtigung während Elternzeit mit absehbarer Rückkehr ins Einkommen
- Familien mit mehreren Kindern und entsprechender Kinderzulage
- Zulageberechtigung bei Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosengeld I
- Wohn-Riester mit im Vertrag gebundenem Kapital
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Fazit
Ein Riester-Wechsel kann neue Möglichkeiten eröffnen, stellt aber nicht automatisch die bessere Lösung dar. Ob du deinen Vertrag weiterführen, ruhen lassen oder wechseln solltest, hängt vor allem von den Kosten deines Vertrags, deiner bisherigen Förderung und deiner persönlichen Situation ab.
Durch den Bestandsschutz kannst du deinen bestehenden Riester-Vertrag grundsätzlich weiterführen. Vergleiche deshalb vor deiner Entscheidung die Kosten, die Förderung und die möglichen Wechseloptionen.
Häufige Fragen zum Wechsel
Ist es sinnvoll, die Riester-Rente zu wechseln?+
Das hängt von deinem Vertrag ab, etwa von den laufenden Kosten, deiner Zulagenberechtigung und der Nähe zur Rente. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – ob sich ein Wechsel für dich lohnt, lässt sich mit dem Riester-Rechner oder in einem Beratungsgespräch klären.
Kann man Riester in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?+
Eine direkte Umwandlung ist bisher nicht vorgesehen, möglich ist stattdessen eine Übertragung des Guthabens: Laut dem beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026) kannst du deinen bestehenden Riester-Vertrag ab 1. Januar 2027 ins Altersvorsorgedepot übertragen. Diese Übertragung ist endgültig, die bisherige Förderung bleibt dabei erhalten, während für neue Einzahlungen dann die neue Förderlogik gilt.
Über den Autor
Felix Kropp
Berlin · Versicherungs- und Finanzanlagenberater (§34d/f GewO)
20 Jahre Finanzberatung, Spezialist für Altersvorsorge und private Krankenversicherung. Felix erklärt komplexe Finanzthemen klar und ohne Fachchinesisch, persönlich am Kurfürstendamm oder digital deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Englisch.
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Themen rund um den Riester-Wechsel
Die folgenden Seiten vertiefen einzelne Aspekte des Wechsels – von der Frage Altersvorsorgedepot oder Riester bis zu den passenden Rechnern.
Vergleich
Riester oder Altersvorsorgedepot
Vergleich, ob Behalten oder Wechseln zum bestehenden Vertrag passt.
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Ratgeber
Riester ruhen lassen
Wie sich ein Vertrag pausieren lässt, statt ihn zu kündigen.
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Rechner
Riester-Rechner
Modellrechnung zeigt Unterschiede zwischen Vertrag, Depot und freiem Depot.
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Quellen
- Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), So geht Wohn-Riester
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Kündigen oder nicht kündigen
- transparent-beraten.de, Übertragung von Riester-Kapital in Bauspar- und Darlehensverträge
- Axel Kleinlein, Gastbeitrag bei Prof. Dr. Hartmut Walz zum Altersvorsorgedepot
- zuversichert.de, Vergleich Altersvorsorgedepot und Riester-Rente
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Zulagen, Grenzwerte und Reformregelungen entsprechen dem Stand vom 25.09.2026 und beruhen auf dem beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), das ab 1. Januar 2027 gilt.