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Riester-Rente: Förderung, Kündigung, Auszahlung und die Rentenreform 2027
Was die Riester-Rente ist, welche Zulagen dein Vertrag bekommt, was sich durch das beschlossene Altersvorsorgereformgesetz ändert und welche Wege du jetzt hast.
Felix Kropp
Aktualisiert am 29. September 2026
10 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Riester-Rente?
- Förderung: Zulagen, Kinderzulage und Steuervorteil
- Riester und die Rentenreform 2027
- Wie und wann wird die Riester-Rente ausgezahlt?
- Vier Wege für deinen bestehenden Vertrag
- Drei typische Situationen aus der Beratung
- So prüfst du deinen Vertrag in vier Schritten
- Fazit
- Häufige Fragen zur Riester-Rente
Das Wichtigste in Kürze
- ✓Bestehende Riester-Verträge bekommen weiter die alte Förderung: 175 € Grundzulage und 185 € oder 300 € Kinderzulage, wenn du den Mindesteigenbeitrag zahlst.
- ✓Ab 2027 kannst du per Erklärung gegenüber deinem Anbieter in die neue, beitragsproportionale Förderung wechseln, ohne den Vertrag zu kündigen.
- ✓Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr. Dein bestehender Vertrag hat Bestandsschutz, eine Frist oder Wechselpflicht gibt es nicht.
- ✓Ausgezahlt wird frühestens mit 62 (Verträge ab 2012) bzw. 60, als lebenslange Rente; bis zu 30 % kannst du dir zu Rentenbeginn auszahlen lassen.
- ✓Kündigen ist meist der teuerste Weg: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Ruhen lassen und Übertragen erhalten die Förderung.
Die Riester-Rente ist die seit 2002 staatlich geförderte private Altersvorsorge: Zu deinen Beiträgen legt der Staat Zulagen dazu, oft kommt ein Steuervorteil hinzu. Seit der Rentenreform ist klar: Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr, das Altersvorsorgedepot löst sie ab. Dein bestehender Vertrag läuft aber mit Bestandsschutz weiter. Hier erfährst du, wie die Förderung funktioniert, was sich ändert und welche Optionen du hast.
Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, etwa als Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan. Zu deinen eigenen Einzahlungen kommt eine Grundzulage von 175 € im Jahr, außerdem eine Kinderzulage für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst. Zusätzlich kannst du Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben absetzen, das Finanzamt prüft automatisch, ob sich das für dich lohnt. Vor allem bei höherem Einkommen bringt das einen zusätzlichen Steuervorteil.
Die Riester-Rente war immer an eine Garantie gekoppelt: Der Anbieter muss zusichern, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Diese Garantie schränkt chancenreichere Anlagen ein und kostet Rendite. Das ist ein Grund, warum viele Riester-Verträge über die Jahre eher schwach abschneiden. Als Sonderform gibt es Wohn-Riester: Das geförderte Kapital kann für eine selbst genutzte Immobilie eingesetzt werden.
Förderung: Zulagen, Kinderzulage und Steuervorteil
Für bestehende Riester-Verträge gilt auch nach der Reform zunächst die alte Förderung. Neu ist: Ab 2027 kannst du durch eine Erklärung gegenüber deinem Anbieter mit demselben Vertrag in die neue, beitragsproportionale Förderung wechseln. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben dabei gleich. Die Tabelle zeigt beide Varianten nebeneinander.
| Förderung | Alte Riester-Förderung (Bestandsvertrag) | Neue Förderung ab 2027 (per Erklärung wählbar) |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € pro Jahr, voll nur bei Zahlung des Mindesteigenbeitrags, sonst anteilig gekürzt | 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 €, 25 Cent je Euro von 361 bis 1.800 €, also höchstens 540 € im Jahr; ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr |
| Kinderzulage | 185 € je Kind (geboren vor 2008), 300 € je Kind (geboren ab 2008) | 1 € je Euro Eigenbeitrag bis 300 €, also bis zu 300 € je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr |
| Mindesteigenbeitrag | 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (höchstens 2.100 €) abzüglich Zulagen, mindestens 60 € Sockelbetrag im Jahr | entfällt, die Zulage wächst mit jedem eingezahlten Euro |
| Sonderausgabenabzug | bis 2.100 € im Jahr, Eigenbeiträge und Zulagen zusammen | bis 1.800 € Eigenbeitrag plus Zulageanspruch, ohne Kinder zum Beispiel 2.340 € |
Quelle: BMF, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, §§ 10a, 84–86 EStG · Stand: 29.09.2026
Wichtig bei der alten Förderung ist der Mindesteigenbeitrag. Er richtet sich nach deinem rentenversicherungspflichtigen Einkommen aus dem Vorjahr. Zahlst du weniger, kürzt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) deine Zulagen im selben Verhältnis. Wer zum Beispiel nur die Hälfte einzahlt, bekommt auch nur die Hälfte der Zulagen. Wie sich das konkret auswirkt, zeigt diese Modellrechnung:
- Anna hat ein Kind (geboren 2019) und verdiente im Vorjahr 40.000 €. Ihr Mindesteigenbeitrag: 4 % von 40.000 € = 1.600 €, abzüglich 175 € Grundzulage und 300 € Kinderzulage = 1.125 € im Jahr, also 93,75 € im Monat.
- Nach der Geburt ihres zweiten Kindes war Anna ein Jahr in Elternzeit ohne rentenversicherungspflichtiges Einkommen. Im Folgejahr beträgt ihr Mindesteigenbeitrag deshalb nur den Sockelbetrag von 60 € im Jahr, also 5 € im Monat. Dafür erhält sie die vollen 775 € Zulagen.
| Situation | Alte Riester-Förderung | Neue Förderung |
|---|---|---|
| Normales Jahr: 1 Kind, 40.000 € Vorjahreseinkommen, 1.125 € Eigenbeitrag | 475 € (175 € + 300 €) | 671,25 € (371,25 € Grundzulage + 300 € Kinderzulage) |
| Jahr nach der Elternzeit: 2 Kinder, 0 € Vorjahreseinkommen, 60 € Eigenbeitrag | 775 € (175 € + 2 × 300 €) | höchstens 120 € (keine Grundzulage unter 120 € Eigenbeitrag, höchstens 60 € Kinderzulage je Kind) |
Modellrechnung von zuversichert.de mit vereinfachten Annahmen (Kinder ab 2008 geboren, kein Ehegatte mit eigenem Vertrag, ohne Steuervorteil). Deine Zahlen können abweichen.
Die Rechnung zeigt: Mit Kindern und kleinen Beiträgen ist die alte Förderung oft unschlagbar. Wer regelmäßig höhere Beiträge zahlt, fährt mit der neuen Förderung meist besser. Welche Variante für dich günstiger ist, lässt sich nur mit deinen eigenen Zahlen beantworten.
Riester und die Rentenreform 2027
Riester wird nicht repariert, sondern abgelöst. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026); die neuen Produkte gibt es ab 1. Januar 2027. Ab 2027 können keine neuen Verträge nach dem alten Riester-Modell mehr abgeschlossen werden. An ihre Stelle treten das Altersvorsorgedepot ohne Garantiepflicht, ein Standarddepot mit höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten und Garantieprodukte mit 100 oder 80 Prozent Beitragsgarantie.
Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Niemand muss kündigen, wechseln oder bis zu einem Stichtag entscheiden. Drei Punkte solltest du trotzdem kennen:
- Du kannst per Erklärung gegenüber deinem Anbieter nur die Förderung umstellen und den Vertrag sonst unverändert behalten. Dafür brauchst du keine Zustimmung des Anbieters.
- Du kannst dein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot oder ein neues Garantieprodukt übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Dann gelten die neuen Konditionen und die neue Förderung.
- Schließt du neben dem Riester-Vertrag einen neuen Altersvorsorgevertrag ab, wechselst du damit in die neue Fördersystematik. Der Bestandsschutz für den Altvertrag endet dann.
Grundzulage (alt)
175 €
pro Jahr bei vollem Mindesteigenbeitrag
Riester-Rente
→ Dein bestehender Vertrag
- Garantie: mindestens eingezahlte Beiträge und Zulagen zu Rentenbeginn
- Alte oder, per Erklärung, neue Förderung
- Kinderzulage kann den Vertrag zusätzlich attraktiv machen
- Kosten mindern die Rendite, oft spürbar
- Bestandsschutz: Weiterführen auch nach der Reform
Max. Effektivkosten
1,0 %
beim Standarddepot
Altersvorsorgedepot
→ Der Nachfolger ab 2027
- Keine Garantiepflicht, dafür Kapitalmarktrisiko
- Effektivkosten beim Standarddepot höchstens 1,0 % im Jahr
- Übertragung ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung
- Endgültig: zurück in die alte Förderung geht es nicht
- Erstmals auch für Selbstständige förderberechtigt
Ob Behalten oder Übertragen besser passt, hängt vor allem von den Kosten deines Vertrags, deinem Garantiezins und deiner Lebenssituation ab. Einen ausführlichen Vergleich beider Modelle findest du unter Altersvorsorgedepot oder Riester-Rente.
Wie und wann wird die Riester-Rente ausgezahlt?
Eine Riester-Rente ist für das Alter gedacht und wird deshalb im Regelfall als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Die wichtigsten Regeln im Überblick:
| Element | Regel | Hinweis |
|---|---|---|
| Auszahlungsbeginn | frühestens mit 62 (Verträge ab 2012) oder mit 60 (Verträge bis Ende 2011) | früher nur, wenn vorher schon eine gesetzliche Altersrente oder Pension beginnt; den genauen Termin legt dein Vertrag fest |
| Einmalauszahlung | bis zu 30 % des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase | förderunschädlich; eine sehr kleine Rente darf der Anbieter komplett abfinden |
| Auszahlungsform | lebenslange Rente oder Auszahlungsplan mit anschließender Verrentung spätestens ab 85 | die monatlichen Leistungen dürfen nicht sinken |
| Besteuerung | nachgelagert mit deinem persönlichen Steuersatz im Alter | als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du auf private Riester-Renten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge |
| Höhe der Rente | hängt von Guthaben, Garantiezins und Rentenfaktor deines Vertrags ab | der Rentenfaktor sagt dir, wie viel Monatsrente du je 10.000 € Guthaben bekommst |
Quelle: § 1 AltZertG, § 14 AltZertG, BMF-FAQ · Stand: 29.09.2026
Lässt du dir Geld außerhalb dieser Regeln auszahlen, etwa durch eine Kündigung vor Rentenbeginn, gilt das als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert.
Vier Wege für deinen bestehenden Vertrag
Für einen laufenden Riester-Vertrag hast du vier Möglichkeiten. Jede hat eigene Folgen für Guthaben und Förderung. Hier die Kurzfassung, die Details findest du in unseren Ratgebern zu jedem Weg.
Weiterführen
Du zahlst weiter ein und behältst Vertrag, Garantie und Zulagen. Ab 2027 kannst du dabei wählen, ob die alte oder per Erklärung die neue Förderung gilt. Das lohnt sich vor allem bei günstigen Verträgen, hohem Garantiezins oder mehreren Kindern.
Ruhen lassen
Du stellst den Vertrag beitragsfrei. Guthaben, Garantie und bisherige Förderung bleiben erhalten, nur die Verwaltungskosten laufen weiter und neue Zulagen gibt es nicht. Jeder Anbieter muss das erlauben, du kannst später wieder einsteigen.
Übertragen oder wechseln
Ab 2027 kannst du dein Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen, ohne die Förderung zurückzuzahlen. Der Schritt ist endgültig. Beim Umzug aus dem Riester-Vertrag können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Kündigen
Du bekommst das Guthaben ausgezahlt, allerdings abzüglich aller Zulagen und Steuervorteile, die zurückgefordert werden, und meist einer Stornogebühr. Finanziell ist das fast immer der teuerste Weg.
Gut zu wissen für den Wechsel innerhalb des neuen Systems: Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der bisherige Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen, der neue Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen.
Drei typische Situationen aus der Beratung
Ob Weiterführen, Ruhen lassen oder Übertragen passt, hängt stark von deiner Lebenslage ab. Drei Situationen begegnen uns besonders oft:
Elternzeit oder Arbeitslosigkeit
Beitrag senken statt ganz stoppen
In der Kindererziehungszeit bleibst du zulageberechtigt, wenn sie bei der Rentenversicherung beantragt ist. Weil sich der Mindesteigenbeitrag am Vorjahreseinkommen orientiert, reicht danach oft der Sockelbetrag von 5 € im Monat für die volle Förderung (siehe Modellrechnung). Mit Arbeitslosengeld bleibst du ebenfalls zulageberechtigt, und in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) ist gefördertes Riester-Vermögen geschützt. Mehr dazu im Ratgeber Riester ruhen lassen.
Wechsel in die Selbstständigkeit
Pausieren und 2027 neu rechnen
Ohne Rentenversicherungspflicht bist du als Selbstständiger bei Riester nicht mehr unmittelbar zulageberechtigt. Über einen förderberechtigten Ehepartner geht es mittelbar weiter, wenn du selbst mindestens 60 € im Jahr einzahlst. Sonst ist das Ruhen lassen eine kostenschonende Zwischenlösung: Ab 2027 sind Selbstständige im neuen System erstmals förderberechtigt, dann lohnt ein Vergleich.
Teurer Altvertrag
Kosten prüfen statt jahrelang pausieren
Laufende Kosten von 2 Prozent oder mehr und kaum Wachstum? Dann konservierst du beim Ruhen lassen nur das Problem, denn die Kosten laufen weiter, ohne dass neue Zulagen sie ausgleichen. Fällt der Vergleich im Riester-Rechner deutlich zugunsten des Depots aus, ist die Übertragung ab 2027 oft der bessere Weg.
Erfahrung aus der Beratung
„Nicht jeder Riester-Vertrag ist ein Fall für den Wechsel“
Felix Kropp · Berater für Altersvorsorge in Berlin
„In meiner Beratung ist der bestehende Riester-Vertrag für rund 30 Prozent meiner Bestandskunden weiterhin die bessere Wahl, meist wegen der Zulagen für mehrere Kinder oder weil der Vertrag für Wohn-Riester genutzt wird. Bei jungen Kundinnen und Kunden ohne Kinder ist es häufiger umgekehrt. Deshalb schaue ich mir immer zuerst den Vertrag an, bevor ich einen Weg empfehle.“
So prüfst du deinen Vertrag in vier Schritten
Bevor du etwas änderst, verschaffe dir einen Überblick. Diese Reihenfolge hat sich in der Beratung bewährt:
- 1
Unterlagen zusammensuchen
Hol dir die letzte Jahresmitteilung und die Vertragsunterlagen. Dort stehen Guthaben, eingezahlte Beiträge, erhaltene Zulagen, Garantiezins und Rentenfaktor.
- 2
Kosten notieren
Such die Effektivkosten deines Vertrags heraus. Sie zeigen, um wie viel Prozent die Kosten deine Rendite jedes Jahr mindern. Zum Vergleich: Beim Standarddepot sind höchstens 1,0 Prozent erlaubt.
- 3
Förderung vergleichen
Prüfe, ob für dich die alte Förderung mit festen Zulagen oder die neue beitragsproportionale Förderung günstiger ist. Entscheidend sind deine Beitragshöhe und die Zahl deiner Kinder.
- 4
Rechnen und entscheiden
Gib deine Daten in den Riester-Rechner ein und vergleiche die Wege. Kündige nicht vorschnell: Eine Übertragung oder das Ruhen lassen erhält die Förderung, eine Kündigung nicht.
Fazit
Die Riester-Rente bleibt für Bestandskunden bestehen. Dank Bestandsschutz musst du deinen Vertrag weder kündigen noch wechseln, sondern kannst ihn mit der bisherigen Förderung weiterführen. Neu ist, dass du ab 2027 mehr Wahlmöglichkeiten hast: neue Förderung per Erklärung, Übertragung ins Altersvorsorgedepot oder eine Pause.
Welcher Weg der richtige ist, hängt von Zulagen, Steuervorteil, Vertragskosten, Guthaben und Restlaufzeit ab. Und davon, wie dein Riester-Vertrag mit gesetzlicher Rente, betrieblicher Vorsorge und freiem Sparen zusammenspielt. Altersvorsorge ist kein einzelnes Produkt, sondern ein Gesamtplan.
Unsicher, welcher Weg zu dir passt? Wir schauen uns deinen Vertrag gemeinsam an, kostenlos und ohne Verkaufsdruck.
Termin vereinbarenHäufige Fragen zur Riester-Rente
Ist die Riester-Rente noch sinnvoll?+
Für einen bestehenden Vertrag oft ja, pauschal aber nicht. Mit mehreren Kindern und kleinen Beiträgen sind die festen Zulagen der alten Förderung stark. Hohe Effektivkosten und ein niedriger Garantiezins sprechen eher für die Übertragung ins Altersvorsorgedepot. Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr. Wie dein Vertrag abschneidet, zeigt der Riester-Rechner.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027?+
Er läuft mit Bestandsschutz und der bisherigen Förderung weiter, eine Frist oder Wechselpflicht gibt es nicht. Du kannst aber per Erklärung gegenüber deinem Anbieter in die neue Förderung wechseln oder dein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Grundlage ist das beschlossene Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026).
Kann ich mir die Riester-Rente zum Rentenbeginn auf einmal auszahlen lassen?+
Nur teilweise: Zu Rentenbeginn darfst du dir bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal auszahlen lassen, ohne Förderung zu verlieren. Der Rest fließt als monatliche Rente. Nur eine sehr kleine Rente (Kleinbetragsrente) darf der Anbieter komplett abfinden. Lässt du dir das Guthaben sonst auszahlen, gilt das als schädliche Verwendung und Zulagen sowie Steuervorteile werden zurückgefordert.
Ab wann wird die Riester-Rente ausgezahlt?+
Bei Verträgen ab 2012 frühestens mit 62, bei älteren Verträgen frühestens mit 60. Früher geht es nur, wenn schon vorher eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine vergleichbare Versorgung beginnt. Den genauen Termin legt dein Vertrag fest, du findest ihn in den Vertragsunterlagen oder der Jahresmitteilung.
Wie viel Riester-Zulage bekomme ich?+
Nach alter Förderung 175 € Grundzulage im Jahr plus 185 € Kinderzulage je vor 2008 geborenem Kind oder 300 € je ab 2008 geborenem Kind. Voll gibt es das nur, wenn du 4 Prozent deines Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen einzahlst, mindestens 60 € im Jahr. In der neuen Förderung wächst die Zulage mit jedem Euro, auf bis zu 540 € Grundzulage.
Muss ich die Riester-Rente versteuern?+
Ja. Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert: In der Ansparphase sind Beiträge gefördert und Erträge steuerfrei, im Alter zahlst du auf die Auszahlungen deinen persönlichen Steuersatz, der dann meist niedriger ist. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung auf private Riester-Renten nicht an.
Über den Autor
Felix Kropp
Berlin · Versicherungs- und Finanzanlagenberater (§34d/f GewO)
20 Jahre Finanzberatung, Spezialist für Altersvorsorge und private Krankenversicherung. Felix erklärt komplexe Finanzthemen klar und ohne Fachchinesisch, persönlich am Kurfürstendamm oder digital deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Englisch.
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Quellen
- Bundesfinanzministerium, Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung, Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert
- Deutsche Rentenversicherung, Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge (08.05.2026)
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Staatliche Förderung für Sie
- § 86 EStG, Mindesteigenbeitrag
- § 1 AltZertG, Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag
- § 12 SGB II, Zu berücksichtigendes Vermögen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Angaben zu Zulagen und Reformregelungen entsprechen dem Stand vom 29.09.2026 und beruhen auf dem geltenden Einkommensteuergesetz und dem beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), das ab 1. Januar 2027 gilt.