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Steuern auf die Altersvorsorge: Was du beim Einzahlen sparst und im Alter zahlst
Felix Kropp
Aktualisiert am 12. Oktober 2026
10 Min. Lesezeit
Bei der Altersvorsorge zahlst du Steuern in der Regel nur einmal, die Frage ist, wann. Bei der gesetzlichen Rente, der Rürup-Rente, der Betriebsrente und dem Altersvorsorgedepot sparst du heute Steuern und versteuerst dafür die Rente im Alter. Bei einer privaten Rentenversicherung oder einem ETF-Sparplan zahlst du aus bereits versteuertem Geld ein und versteuerst später nur die Erträge. Wie viel dir am Ende netto bleibt, rechnest du mit unserem Rentensteuer-Rechner in wenigen Klicks aus.
Rentensteuer-RechnerRechne deine Netto-Rente aus, in 7 kurzen FragenInhaltsverzeichnis
- Welche Steuern zahlst du im Alter?
- Steuern auf die Altersvorsorge: Das gilt für jede Vorsorgeform
- Rentensteuer-Rechner: So viel bleibt dir netto
- Gesetzliche Rente und Rürup-Rente: heute absetzen, später versteuern
- Altersvorsorgedepot und Riester: Zulagen, Sonderausgabenabzug und Steuern im Alter
- Betriebliche Altersvorsorge: Steuern und Sozialabgaben
- Private Rentenversicherung: Ertragsanteil oder 12/62-Regel
- Einmalzahlung oder Monatsrente: Was steuerlich günstiger ist
- Selbstständige: Rürup-Rente oder Altersvorsorgedepot
- Fazit: Wann du Steuern zahlst, entscheidet die Vorsorgeform
- Häufige Fragen zu Steuern auf die Altersvorsorge
Welche Steuern zahlst du im Alter?
Im Ruhestand zahlst du im Grunde dieselben Steuern wie im Berufsleben, nur auf andere Einkünfte. Für die meisten sind es diese vier Posten.
- Einkommensteuer: Sie fällt auf die gesetzliche Rente, die Rürup-Rente, Betriebsrenten, Riester und das Altersvorsorgedepot an, bei privaten Rentenversicherungen nur auf den Ertragsanteil. Für die meisten ist sie der größte Steuerposten. Sie wird aber erst fällig, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr (2026) liegt.
- Abgeltungsteuer: 25 % auf Kapitalerträge, etwa aus einem ETF-Depot oder einer privaten Rentenversicherung, die du dir als Kapital auszahlen lässt, wenn die 12/62-Regel nicht greift. 1.000 € Erträge im Jahr bleiben über den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Soli zahlst du 2026 nur, wenn deine Einkommensteuer über 20.350 € im Jahr liegt (Ehepaare 40.700 €), das betrifft kaum Rentner. Auf die Abgeltungsteuer fällt er aber weiter an. Kirchensteuer, 8 oder 9 % der Einkommensteuer, zahlst du nur als Kirchenmitglied.
- Keine Steuer, aber ein Abzug: Kranken- und Pflegeversicherung. Als gesetzlich versicherter Rentner zahlst du 2026 im Schnitt 8,75 % für die Krankenversicherung und 3,6 % für die Pflege, ohne Kinder 4,2 %. Für viele ist das mehr als die Steuer, wie die Rechnung von Brutto zu Netto zeigt.
Steuern auf die Altersvorsorge: Das gilt für jede Vorsorgeform
Wann diese Steuern anfallen, hängt davon ab, aus welcher Schicht des Drei-Schichten-Modells deine Vorsorge stammt. Was der Staat beim Einzahlen fördert, versteuerst du bei der Auszahlung voll oder fast voll. Was du aus deinem Netto bezahlst, wird im Alter nur auf die Erträge besteuert. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Vorsorgeformen auf einen Blick, Stand 2026.
| Vorsorgeform | Beim Einzahlen | Bei der Auszahlung |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar, 2026 bis 30.826 € im Jahr (zusammen mit Rürup) | Besteuerungsanteil, 84 % bei Rentenbeginn 2026 |
| Rürup-Rente (Basisrente) | Absetzbar im selben Höchstbetrag wie die gesetzliche Rente | Besteuerungsanteil wie bei der gesetzlichen Rente |
| Betriebliche Altersvorsorge | Bis 676 € im Monat steuerfrei, bis 338 € frei von Sozialabgaben | Voll steuerpflichtig, dazu Kranken- und Pflegebeiträge |
| Riester-Rente | Zulagen und Sonderausgabenabzug bis 2.100 € inklusive Zulagen | Voll steuerpflichtig |
| Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Zulagen und Sonderausgabenabzug bis 1.800 € plus Zulagen | Voll steuerpflichtig |
| Private Rentenversicherung | Kein Steuervorteil | Rente mit Ertragsanteil (17 % bei Rentenbeginn mit 67), Kapital mit 12/62-Regel |
| ETF-Sparplan | Kein Steuervorteil | Abgeltungsteuer auf Gewinne, bei Aktien-ETFs effektiv rund 18 %, jährlich Vorabpauschale |
Quelle: §§ 10, 10a, 22 EStG, § 3 Nr. 63 EStG, Altersvorsorgereformgesetz (beschlossen 2026, gilt ab 2027)
Rentensteuer-Rechner: So viel bleibt dir netto
Beantworte ein paar kurze Fragen, am Ende siehst du deine Netto-Rente nach Steuern und Krankenversicherung, mit allen Abzügen im Einzelnen. Deine Angaben bleiben in deinem Browser und werden nicht gespeichert.
Gesetzliche Rente und Rürup-Rente: heute absetzen, später versteuern
Deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Rürup-Rente kannst du seit 2023 vollständig als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen, bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag. Bei Angestellten zählt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung dabei mit, neben einem hohen Gehalt bleibt für Rürup-Beiträge deshalb oft weniger Spielraum als gedacht.
| Steuerjahr | Höchstbetrag Alleinstehende | Höchstbetrag Verheiratete (Zusammenveranlagung) |
|---|---|---|
| 2024 | 27.566 € | 55.132 € |
| 2025 | 29.344 € | 58.688 € |
| 2026 | 30.826 € | 61.652 € |
Quelle: § 10 Abs. 3 EStG, Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung
Im Alter wird die Rente mit dem Besteuerungsanteil versteuert. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % der Rente, für jeden späteren Rentenjahrgang steigt der Anteil um einen halben Prozentpunkt, ab 2058 ist die Rente voll steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von deinem gesamten Einkommen ab. Liegt es nach Abzügen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), zahlst du keine Einkommensteuer. Als gesetzlich pflichtversicherter Rentner zahlst du außerdem den halben Krankenkassenbeitrag und den vollen Pflegebeitrag.
Altersvorsorgedepot und Riester: Zulagen, Sonderausgabenabzug und Steuern im Alter
Beim Altersvorsorgedepot und bei der Riester-Rente greift die Förderung schon beim Einzahlen. Der Staat legt Zulagen dazu, und über den Sonderausgabenabzug kannst du beim Altersvorsorgedepot bis 1.800 € Eigenbeitrag plus deine Zulagen absetzen, mit voller Grundzulage also bis 2.340 €. Bei Riester sind es bis 2.100 € einschließlich Zulagen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, und erstattet nur die Differenz.
In der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, es fallen also weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Erst in der Auszahlungsphase wird die Auszahlung voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, egal ob als lebenslange Rente oder über einen Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft. Alle Details zu den drei Steuervorteilen findest du im Ratgeber Altersvorsorge steuerlich absetzen, deinen persönlichen Vorteil zeigt der Altersvorsorgedepot-Rechner.
- Zulagen bis 540 € im Jahr plus 300 € je Kind
- Sonderausgabenabzug bis 1.800 € Eigenbeitrag plus Zulagen
- Keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale während des Sparens
- Auszahlung im Alter voll steuerpflichtig
- Vorzeitige Auflösung gilt als schädliche Verwendung, die Förderung muss zurückgezahlt werden
Betriebliche Altersvorsorge: Steuern und Sozialabgaben
Bei der betrieblichen Altersvorsorge fließen die Beiträge direkt aus deinem Bruttogehalt in den Vertrag, etwa in eine Direktversicherung. 2026 bleiben bis zu 676 € im Monat steuerfrei und bis zu 338 € im Monat auch frei von Sozialabgaben. Dafür ist die Betriebsrente im Alter voll steuerpflichtig.
Dazu kommen Kranken- und Pflegebeiträge, und zwar mit dem vollen Beitragssatz, weil es keinen Arbeitgeberanteil mehr gibt. Bist du in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, bleiben in der Krankenversicherung 2026 die ersten 197,75 € im Monat beitragsfrei. In der Pflegeversicherung ist derselbe Betrag dagegen eine Freigrenze, liegt deine Betriebsrente darüber, zahlst du Pflegebeiträge auf den ganzen Betrag. Lässt du dir die Betriebsrente als Kapital auszahlen, wird der Betrag für die Krankenkasse auf zehn Jahre verteilt, und du zahlst 120 Monate lang Beiträge darauf.
Ob sich die Betriebsrente gegenüber dem Altersvorsorgedepot rechnet, hängt vor allem vom Arbeitgeberzuschuss ab, wir rechnen das im Vergleich von bAV und Altersvorsorgedepot durch.
- Einzahlung 2026 bis 676 € im Monat steuerfrei, bis 338 € sozialabgabenfrei
- Auszahlung voll steuerpflichtig
- Krankenversicherung: 197,75 € Freibetrag im Monat (2026), darüber voller Beitragssatz
- Pflegeversicherung: 197,75 € Freigrenze, darüber Beiträge auf die ganze Rente
- Kapitalauszahlung: Krankenkassenbeiträge verteilt auf 120 Monate
Private Rentenversicherung: Ertragsanteil oder 12/62-Regel
Eine private Rentenversicherung bezahlst du aus deinem Netto, beim Einzahlen gibt es deshalb keinen Steuervorteil. Im Alter versteuerst du dafür nur einen kleinen Teil. Wählst du eine lebenslange Rente, gilt der Ertragsanteil, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt.
| Alter bei Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Teil der Rente | Steuerfreier Teil |
|---|---|---|
| 63 Jahre | 20 % | 80 % |
| 65 Jahre | 18 % | 82 % |
| 67 Jahre | 17 % | 83 % |
Quelle: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG
Lässt du dir das Guthaben als Kapital auszahlen, versteuerst du nur den Gewinn, also die Auszahlung minus deine eingezahlten Beiträge. Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und bist du bei der Auszahlung mindestens 62, gilt die 12/62-Regel, und nur die Hälfte des Gewinns wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Sonst fällt auf den ganzen Gewinn Abgeltungsteuer an. Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gelten ältere, oft günstigere Regeln. Wie sich der Versicherungsmantel gegenüber einem freien Depot rechnet, zeigt unser Vergleich von Rentenversicherung und ETF.
Einmalzahlung oder Monatsrente: Was steuerlich günstiger ist
Ob du dir dein Vorsorgekapital auf einmal oder als monatliche Rente auszahlen lässt, macht steuerlich oft einen großen Unterschied. Eine monatliche Rente verteilt die Einkünfte gleichmäßig über viele Jahre, der Steuersatz bleibt dadurch meist moderat. Eine Einmalzahlung erhöht dagegen dein Einkommen in einem einzigen Jahr, und wegen der Progression steigt dann auch der Steuersatz auf den ganzen Betrag.
Die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG kann diesen Effekt abmildern, indem die Steuer so berechnet wird, als würde die Zahlung auf fünf Jahre verteilt. Bei Kapitalauszahlungen aus Direktversicherung oder Pensionskasse greift sie aber meist nicht, wenn das Kapitalwahlrecht schon im Vertrag stand. Beim Altersvorsorgedepot kannst du zu Beginn der Auszahlung bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnehmen. Dieser Betrag wird im Jahr der Entnahme versteuert, plane ihn deshalb am besten in ein Jahr, in dem dein übriges Einkommen niedrig ist.
Selbstständige: Rürup-Rente oder Altersvorsorgedepot
Selbstständige ohne Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung hatten bisher vor allem die Rürup-Rente als steuerlich geförderten Weg. Sie bietet einen hohen Sonderausgabenabzug, bindet das Geld aber dauerhaft, ohne Kapitalwahlrecht und ohne Kündigung. Mit dem beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz sind Selbstständige ab 2027 erstmals auch für das Altersvorsorgedepot förderberechtigt, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Damit bekommen sie Zulagen, den Sonderausgabenabzug und eine steuerfreie Ansparphase, bleiben aber flexibler als mit einem Rürup-Vertrag. Welche Kombination für dich passt, zeigt der Ratgeber Altersvorsorge für Selbstständige.
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Welche Vorsorge passt zu deinem Steuersatz?
Steuern sind nur ein Teil der Rechnung. Wie viel dir im Alter netto bleibt, hängt auch von Kosten, Förderung und deinen bestehenden Verträgen ab. Wir rechnen das mit dir durch, und wenn sich eine Umstellung für dich nicht lohnt, sagen wir es dir offen.
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Fazit: Wann du Steuern zahlst, entscheidet die Vorsorgeform
Bei der Altersvorsorge zahlst du Steuern in der Regel nur einmal, entweder beim Einzahlen oder bei der Auszahlung. Gesetzliche Rente, Rürup-Rente, Betriebsrente, Riester und Altersvorsorgedepot sparst du steuerbegünstigt an und versteuerst sie im Alter, meist mit einem niedrigeren Steuersatz als im Berufsleben. Private Rentenversicherungen und ETF-Sparpläne zahlst du aus versteuertem Geld und versteuerst später nur die Erträge. Dazu kommen Kranken- und Pflegebeiträge, die oft mehr ausmachen als die Steuer. Plane deine Vorsorge deshalb immer mit dem Netto und nicht mit dem Brutto.
Häufige Fragen zu Steuern auf die Altersvorsorge
Wie wird die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot versteuert?+
Die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot sind im Alter voll steuerpflichtig und werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, egal ob du eine lebenslange Rente oder einen Auszahlplan wählst. Im Gegenzug waren deine Beiträge über Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert und die Erträge während der Ansparphase steuerfrei. Weil dein Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist, fällt die Steuer oft geringer aus als die Ersparnis beim Einzahlen.
Muss ich auf meine Betriebsrente Kranken- und Pflegebeiträge zahlen?+
Ja, wenn du in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert bist. In der Krankenversicherung bleiben 2026 die ersten 197,75 € im Monat beitragsfrei, erst darüber zahlst du den vollen Beitragssatz. In der Pflegeversicherung ist derselbe Betrag eine Freigrenze, liegt deine Betriebsrente darüber, zahlst du auf den ganzen Betrag. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen ab dem ersten Euro, privat Versicherte zahlen auf die Betriebsrente keine Beiträge.
Wie wird eine private Rentenversicherung im Alter versteuert?+
Bei einer lebenslangen Rente aus einer privaten Rentenversicherung versteuerst du nur den Ertragsanteil, bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 % der Rente. Lässt du dir das Kapital auszahlen, versteuerst du nur den Gewinn, also Auszahlung minus eingezahlte Beiträge. Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und bist du bei der Auszahlung mindestens 62, gilt das nur für die Hälfte des Gewinns, sonst fällt Abgeltungsteuer an.
Lohnt sich steuerlich eine Einmalzahlung statt einer monatlichen Rente?+
Eine Einmalzahlung lohnt sich steuerlich meist nur, wenn sie in ein Jahr mit niedrigem übrigem Einkommen fällt, denn sie erhöht dein Einkommen in diesem einen Jahr und damit den Steuersatz. Eine monatliche Rente verteilt die Steuer auf viele Jahre. Bei privaten Rentenversicherungen kann die 12/62-Regel die Einmalzahlung trotzdem attraktiv machen, bei Betriebsrenten kommen auf das Kapital zusätzlich Krankenkassenbeiträge, verteilt über zehn Jahre.
Was passiert steuerlich, wenn ich das Altersvorsorgedepot vorzeitig auflöse?+
Löst du das Altersvorsorgedepot vor Rentenbeginn auf, gilt das als schädliche Verwendung. Du musst dann alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, und die Erträge werden nachversteuert. Brauchst du das Geld vorher, ist ein freies Depot der bessere Ort, ins Altersvorsorgedepot gehört nur Geld, das wirklich für die Rente gedacht ist.
Über den Autor
Felix Kropp
Berlin · Versicherungs- und Finanzanlagenberater (§34d/f GewO)
20 Jahre Finanzberatung, Spezialist für Altersvorsorge und private Krankenversicherung. Felix erklärt komplexe Finanzthemen klar und ohne Fachchinesisch, persönlich am Kurfürstendamm oder digital deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Englisch.
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- Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Einkommensteuergesetz, § 10 Sonderausgaben
- Einkommensteuergesetz, § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
- Einkommensteuergesetz, § 32a Einkommensteuertarif
- Einkommensteuergesetz, § 34 Außerordentliche Einkünfte
- Sozialgesetzbuch V, § 226 Beitragspflichtige Einnahmen (Versorgungsbezüge)
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle Werte entsprechen dem Stand vom 12.10.2026. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung und keine Prüfung deiner Situation.