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Ratgeber · Selbstständige
Altersvorsorge für Selbstständige: Deine Optionen
Felix Kropp
Aktualisiert am 12. Oktober 2026
9 Min. Lesezeit
Selbstständige können ab dem 1. Januar 2027 erstmals bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr über das neue Altersvorsorgedepot bekommen. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen (Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026). Als Selbstständige:r hast du in der Regel kein Pflichtsystem im Rücken, musst dich im Gegenzug aber auch nicht an starre oder teure Verträge binden. Du kannst flexibel vorsorgen, solltest dabei jedoch eine mögliche Rentenversicherungspflicht sowie das allgemeine Kapitalmarktrisiko stets berücksichtigen.
Inhaltsverzeichnis
- Pflichtversicherung nach Berufsgruppe: Wer einzahlen muss
- Gesetzliche Rente: Freiwillige Beiträge und Pflichten
- Wie viel Geld solltest du monatlich zurücklegen?
- Rürup Rente: Hoher Steuerabzug vs. lebenslange Bindung
- ETFs als flexible Alternative zu starren Verträgen
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Selbstständige
- Das Altersvorsorgedepot ab 2027: Neue Förderchancen
- Vorsorgeformen für Selbstständige im Vergleich
- Steuerliche Absetzbarkeit der Altersvorsorge clever nutzen
- Häufige Fragen zur Altersvorsorge
Pflichtversicherung nach Berufsgruppe: Wer einzahlen muss
Während viele Selbstständige ihre Vorsorge frei wählen können, unterliegen bestimmte Berufsgruppen per Gesetz der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierzu zählen unter anderem handwerkliche Berufe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, sowie Hebammen, selbstständige Lehrer:innen und Erzieher:innen. Künstler:innen und Publizist:innen sind hingegen über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich pflichtversichert.
Für alle anderen ist eine allgemeine Rentenpflicht für Selbstständige zwar von der Koalition angekündigt, aber noch nicht beschlossen. Einen Gesetzentwurf gibt es bisher nicht (Stand Oktober 2026). Geplant ist bisher vor allem, neue Selbstständige ohne anderweitige obligatorische Absicherung einzubeziehen. Wer heute schon eigenständig vorsorgt, wird die Anforderungen voraussichtlich erfüllen können. Maßgeblich bleibt jedoch das finale Gesetz. Ob eine Pflichtversicherung für dich besteht, hängt daher genau von deiner Tätigkeit und deinem Status ab.
- Handwerker:innen mit Eintrag in die Handwerksrolle
- Künstler:innen und Publizist:innen (über die KSK)
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Selbstständige Lehrkräfte, Trainer:innen und Erzieher:innen
- Selbstständige mit nur einem wesentlichen Auftraggeber
Gesetzliche Rente: Freiwillige Beiträge und Pflichten
Wenn für dich als Selbstständige:r keine Pflichtversicherung greift, hast du dennoch die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Diese Entscheidung sollte gut abgewogen werden, denn eingezahlte Beiträge lassen sich später weder flexibel entnehmen noch umschichten. Zwar sichern dir die Beiträge staatliche Rentenansprüche zu, gleichzeitig verringern sie aber deine unternehmerische Liquidität.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn unklar ist, ob deine Tätigkeit nicht doch der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt. Stellt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Rahmen einer Betriebsprüfung oder eines Statusfeststellungsverfahrens nachträglich eine Versicherungspflicht fest, drohen erhebliche Beitragsnachforderungen für mehrere Jahre rückwirkend. Eine sorgfältige Prüfung deines Erwerbsstatus ist daher unerlässlich. Wer nicht per Gesetz dazu verpflichtet ist, vergleicht die Absicherung über das Umlagesystem oft mit renditestärkeren Marktoptionen. Wie sich die staatliche Absicherung gegenüber kapitalmarktbasierten Sparmodellen verhält, zeigt der Vergleich Rentenversicherung oder ETF.
- Freiwillige Beiträge binden Kapital dauerhaft im gesetzlichen Umlagesystem
- Erworbene Rentenanwartschaften hängen von künftigen Rentenwerten ab
- Gefahr von hohen Beitragsnachforderungen bei ungeklärter Scheinselbstständigkeit
- Laufende Prüfung des Erwerbsstatus schützt vor finanziellen Überraschungen
- Rentenhöhe im Alter ist vom individuellen Einzahlungsvolumen abhängig
Wie viel Geld solltest du monatlich zurücklegen?
Für Selbstständige gibt es keinen festen Arbeitgeberanteil zur Rente. Deshalb empfiehlt es sich, einen festen Prozentsatz deiner Einnahmen vorab für das Alter zu reservieren, bevor sonstige Ausgaben getätigt werden. Wie viel Spielraum dir bleibt, hängt von deinen Fixkosten, deinen schwankenden Einnahmen und deinen persönlichen Zielen ab.
Beim langfristigen Vermögensaufbau über Wertpapiere wie ETFs oder das künftige Altersvorsorgedepot gibt es jedoch keine garantierten Wertentwicklungen. Investitionen unterliegen stets einem Kapitalmarktrisiko, bei dem Kursschwankungen und Verluste möglich sind. Da bei renditeorientierten Anlagen keine starre Garantiepflicht besteht, solltest du dein Risiko breit streuen.
Weil jede Erwerbsbiografie unterschiedlich verläuft, existiert keine pauschale Sparrate für alle. Ob du Beiträge flexibel anpassen kannst oder staatliche Förderquoten nutzt, lässt sich im Detail über einen Vorsorgerechner oder in einer individuellen Analyse für deine Situation berechnen.
- Feste Sparquote direkt nach Geldeingang automatisieren
- Liquiditätspuffer für Steuern und flaue Monate vorhalten
- Kapitalmarktrisiken durch breite Streuung einkalkulieren
- Für die Zulagen im Altersvorsorgedepot mindestens 120 € im Jahr einzahlen
- Sparraten bei Einkommenssprüngen regelmäßig nachjustieren
Rürup Rente: Hoher Steuerabzug vs. lebenslange Bindung
Für viele Selbstständige und Freiberufler:innen ist die Rürup Rente (Basisrente) der erste Berührungspunkt mit der geförderten Altersvorsorge. Ihr größter Vorteil liegt im Steuersparen. Einzahlungen lassen sich in hohem Umfang steuerlich geltend machen. Gerade für Personen mit sehr hohem Einkommen kurz vor dem Rentenalter kann die Basisrente steuerlich attraktiv sein.
Dem steht jedoch eine strikte Unflexibilität gegenüber. Das angesparte Kapital ist unwiderruflich gebunden. Ein Kapitalwahlrecht für eine Einmalzahlung besteht nicht, Verträge lassen sich nicht kündigen und das Geld wird ausschließlich als lebenslange Verrentung ausgezahlt. Ein vorzeitiger Zugriff auf das Vermögen ist ausgeschlossen, was sich bei schwankenden Einnahmen im Unternehmeralltag als Nachteil erweisen kann.
Weil diese starre Konstruktion nicht zu jeder Lebensphase passt, ziehen immer mehr Selbstständige eine flexible Rürup-Alternative in Betracht. Ob sich die Basisrente für dich rechnet oder flexible Bausteine vorteilhafter sind, hängt von deinem Einkommen und deiner Risikobereitschaft ab.
- Hoher Steuerabzug während der Einzahlungsphase
- Kein Kapitalwahlrecht: reine lebenslange Verrentung
- Keine Kündigung oder vorzeitige Kapitalentnahme möglich
- Steuerlich vor allem bei sehr hohem Einkommen kurz vor der Rente interessant
RÜRUP ODER FREIES SPAREN
ETFs als flexible Alternative zu starren Verträgen
Während die Basisrente dein Kapital dauerhaft bindet, punktet ein freier ETF Sparplan mit voller Liquidität bei der Altersvorsorge für Selbstständige. Dem stehen Renditechancen und das eigene Kapitalmarktrisiko gegenüber, wie unser Rürup-Alternative Vergleich zeigt.
Rürup-Rente
Geförderte Basisrente
FLEXIBILITÄT
Gering
strikte Bindung an Vertrag
- •Steuerabzug in der Ansparphase möglich
- •Keine vorzeitige Kündigung oder Auszahlung
- •Ausschließlich lebenslange Verrentung vorgesehen
- •Verpflichtende Rentenstrukturen vorgegeben
- •Oft hohe Abschluss- und Verwaltungskosten
ETF-Sparplan
Freies Wertpapiersparen
FLEXIBILITÄT
Hoch
jederzeit anpassbar und verfügbar
- •Jederzeit anpassbar und liquide verfügbar
- •Meist niedrige laufende Kosten
- •Keine staatliche Förderung beim Sparen
- •Volles Kapitalmarktrisiko ohne Garantie
- •Abgeltungsteuer auf realisierte Gewinne
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Selbstständige
Neben privaten Sparformen spielt bei der Altersvorsorge von Selbstständigen in Einzelfällen auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine Rolle. Entscheidend ist hierbei die rechtliche Ausgestaltung deines Betriebs. Für Solo Selbstständige oder Freiberufler:innen ohne Angestelltenverhältnis scheidet dieser Weg meist aus, da die klassische bAV an einen Arbeitgeber gebunden ist.
Anders gestaltet sich die Situation für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen einer GmbH oder UG: Sie gelten steuerlich und arbeitsrechtlich oft als Angestellte der eigenen Gesellschaft. In dieser Konstellation kann eine Versorgungszusage über das Unternehmen eingerichtet werden, bei der die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich begünstigt geltend gemacht werden können.
Wer jedoch vorrangig flexibel und unabhängig vom eigenen Firmenmantel vorsorgen möchte, schaut oft auf alternative Modelle. Das Altersvorsorgedepot bietet ab 2027 neue Optionen, die nicht an eine bestehende Firmenstruktur gekoppelt sind.
- Gesellschafter-Geschäftsführer:innen können bAV Modelle über die eigene Kapitalgesellschaft nutzen
- Solo-Selbstständige und Freiberufler:innen haben mangels Anstellung in der Regel keinen Zugang
- Aufwand und Bindung an das Unternehmen sollten genau abgewogen werden
Das Altersvorsorgedepot ab 2027: Neue Förderchancen
Mit der Rentenreform 2027 kommt für die Altersvorsorge für Selbstständige eine zentrale Neuerung: Laut dem beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz erhalten Freiberufler:innen und Gewerbetreibende erstmals die volle Förderberechtigung für das neue Altersvorsorgedepot, selbst ohne Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Während Selbstständige bei der bisherigen Riester Rente weitgehend außen vor blieben, öffnet sich damit der Zugang zu staatlichen Förderungen.
Das Vorsorgemodell löst die Riester-Rente ab und verzichtet bewusst auf eine starre Garantiepflicht, wodurch Investitionen direkt in ETFs oder Fonds fließen können. Das eröffnet breitere Renditechancen, bringt auch das volle Kapitalmarktrisiko mit sich, da Kursschwankungen nicht abgefedert werden. Das Gesetz sieht eine Grundzulage von bis zu 540 € im Jahr vor, die du mit 1.800 € Eigenbeitrag voll ausschöpfst, dazu 300 € je Kind. Einzahlungen über 1.800 € bringen keine zusätzliche Zulage.
- Erstmals Förderberechtigung für Selbstständige ab 2027
- Bis zu 540 € Grundzulage bei 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr
- Zusätzlich 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr
- Verzicht auf Garantiepflicht für flexible ETF- und Fondsanlagen
- Volles Kapitalmarktrisiko durch Verzicht auf gesetzliche Beitragsgarantien
Vorsorgeformen für Selbstständige im Vergleich
| Vorsorgeform | Flexibilität & Entnahme | Kosten & Kostendeckel | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | Keine vorzeitige Entnahme, lebenslange Rente | Verwaltungskosten pauschal im System | Beiträge als Vorsorgeaufwand absetzbar, nachgelagerte Rente |
| Rürup Rente (Basisrente) | Kein Kapitalwahlrecht, fest an Verrentung gebunden | Meist höhere Kosten im Vertrag | Hoher Sonderausgabenabzug, nachgelagerte Besteuerung |
| Freier ETF-Sparplan | Jederzeit flexibel verfügbar und anpassbar | Meist niedrige Kosten je nach Depot | Gewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer und Vorabpauschale |
| Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Jederzeit anpassbar, Auszahlplan oder Verrentung | Kostendeckel von max. 1,0 % beim Standarddepot | Steuerfreie Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung |
Quelle: zuversichert.de · Stand: Altersvorsorgereformgesetz (beschlossen 2026, gilt ab 2027)
Steuerliche Absetzbarkeit der Altersvorsorge clever nutzen
Für deine Altersvorsorge als Selbstständige:r spielen Steuervorteile eine zentrale Rolle, um das verfügbare Einkommen optimal zu nutzen. Das deutsche Fördersystem basiert maßgeblich auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während der Erwerbsphase mindern deine Einzahlungen deine Steuerlast, während die Erträge im Alter zu einem oft deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Über den Sonderausgabenabzug kannst du deine Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung geltend machen. Dies gilt sowohl für Basisrenten als auch für das Altersvorsorgedepot ab 2027, bei dem du bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag plus deine Zulagen absetzen kannst. In der Ansparphase fallen beim Altersvorsorgedepot weder die Abgeltungsteuer noch die jährliche Vorabpauschale an. Da keine Garantiepflicht besteht, trägst du bei fondsgebundenen Modellen allerdings das volle Kapitalmarktrisiko. Wie sich Altersvorsorge steuerlich absetzen lässt, hängt von deinen individuellen Einkünften ab.
- Sonderausgabenabzug senkt die aktuelle Einkommensteuerbelastung direkt
- Erträge bleiben in der Ansparphase frei von Abgeltungsteuer und Vorabpauschale
- Nachgelagerte Besteuerung greift erst bei Auszahlung im Ruhestand
- Volles Kapitalmarktrisiko bei fondsgebundenen Vorsorgeformen ohne Garantiepflicht
- Konkrete Steuervorteile hängen von deiner persönlichen Situation ab
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Häufige Fragen zur Altersvorsorge
Welche Altersvorsorge ist die beste für Selbstständige?+
Pauschal gibt es keine für alle Selbstständigen beste Lösung, da Einkommen, Flexibilitätsbedarf und Risikoneigung stark variieren. Häufig ist eine Kombination aus steuerlich geförderten Bausteinen, wie der Rürup-Rente, und flexiblen ETF-Sparplänen die passende Strategie.
Wie viel Geld solltest du monatlich zurücklegen?+
Viele Expert:innen empfehlen als Richtwert, etwa 10 bis 20 Prozent deines Nettoeinkommens für die Altersvorsorge aufzuwenden. Bei schwankenden Einnahmen empfiehlt sich ein flexibler Sockelbetrag, den du in guten Quartalen durch Sonderzahlungen aufstockst.
Ist es sinnvoll, als Selbstständige:r in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen?+
Freiwillige Beiträge können sinnvoll sein, um erworbene Rentenansprüche oder eine Erwerbsminderungsrente aufrechtzuerhalten. Allerdings bietet die gesetzliche Rente keine Kapitalmarktrendite und ist weniger flexibel als private Vorsorgeformen.
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot ab 2027 nutzen?+
Ja, mit dem beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz sind Selbstständige ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Zudem trägst du bei Verzicht auf eine Garantiepflicht das volle Kapitalmarktrisiko.
Über den Autor
Felix Kropp
Berlin · Versicherungs- und Finanzanlagenberater (§34d/f GewO)
20 Jahre Finanzberatung, Spezialist für Altersvorsorge und private Krankenversicherung. Felix erklärt komplexe Finanzthemen klar und ohne Fachchinesisch, persönlich am Kurfürstendamm oder digital deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Englisch.
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- Deutsche Rentenversicherung, Selbstständig und pflichtversichert
- Deutsche Rentenversicherung, Informationen für Selbstständige
- Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Inhalte entsprechen dem Stand vom 12.10.2026 und ersetzen keine individuelle Prüfung deiner Situation.