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Die kurze Antwort
Reicht die gesetzliche Rente – oder muss ich privat vorsorgen?
Für die meisten reicht die gesetzliche Rente allein nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Sie bleibt aber die Basis. Private Vorsorge baut darauf auf – und ist oft selbst staatlich gefördert: ab 2027 mit bis zu 540 € Zulage im Jahr im Altersvorsorgedepot. Die Frage ist also nicht privat oder staatlich, sondern welche Kombination zu dir passt.
Wie groß deine Lücke ist, steht nicht in einer Statistik, sondern in deiner Renteninformation. Wie du sie liest und welche Bausteine sie schließen können, zeigen wir dir hier – ehrlich und ohne Fachchinesisch.
- 1Gesetzliche Rente – Pflicht für die meisten Beschäftigten, lebenslang, aber meist nicht genug. 2026 gehen 18,6 % vom Brutto in die Rentenkasse.
- 2Geförderte private Vorsorge – ab 2027 das Altersvorsorgedepot: Zulagen vom Staat, 300 € je Kind, Standarddepot mit höchstens 1,0 % Kosten.
- 3Freie Vorsorge – zum Beispiel ein ETF-Sparplan: keine Förderung, dafür jederzeit verfügbar.
- 4Der Plan – entscheidend ist, welcher Baustein bei dir welche Aufgabe übernimmt.
Die Basis verstehen
Wie funktioniert die gesetzliche Rente?
Die gesetzliche Rente ist umlagefinanziert: Was Beschäftigte und Arbeitgeber in einem Jahr einzahlen, wird im selben Jahr an die heutigen Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Dazu kommen Mittel aus dem Bundeshaushalt – seit Anfang der 2000er rund 30 % der Einnahmen. Für dich wird also kein Geld angespart. Du sammelst stattdessen Ansprüche, und zwar in Form von Punkten.
- 1
Einzahlen
18,6 % vom Brutto
2026 gehen 18,6 % deines Bruttolohns in die Rentenversicherung – die Hälfte zahlt dein Arbeitgeber. Beiträge gibt es bis 8.450 € Monatsbrutto.
- 2
Punkte sammeln
Entgeltpunkte
Verdienst du ein Jahr lang genau den Durchschnitt – 2026 vorläufig 51.944 € –, bekommst du einen Entgeltpunkt. Mit 80 % davon sind es 0,8 Punkte.
- 3
Umrechnen
Rentenwert: 42,52 €
Seit 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 € Monatsrente wert. Der Wert steigt mit den Rentenanpassungen, zuletzt um 4,24 %.
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Auszahlen
Lebenslange Rente
Ab der Regelaltersgrenze – für alle ab Jahrgang 1964 ist das 67 – zahlt die Rentenversicherung lebenslang. Früher geht nur mit Abschlägen.
So einfach rechnet die Rentenkasse
Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert = Monatsrente (brutto). Ein Jahr mit 0,8 Punkten bringt dir heute 0,8 × 42,52 € = 34,02 € Monatsrente. Wer 45 Jahre genau den Durchschnitt verdient, kommt auf 45 Punkte – die sogenannte Standardrente liegt damit bei 1.913,40 € brutto im Monat.
Wichtig: Das sind Bruttowerte. Von der Rente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und sie wird besteuert – dazu gleich mehr.
Auch Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Zeiten mit Arbeitslosengeld können Punkte bringen. Welche Zeiten bei dir gespeichert sind, zeigt dein Versicherungsverlauf.
Rentenniveau
Rentenniveau 48 %: Bekomme ich 48 % meines Nettolohns?
Nein – und das ist das häufigste Missverständnis. Das Rentenniveau (genauer: „Sicherungsniveau vor Steuern“) vergleicht eine Musterrente mit einem Durchschnittslohn: die Rente von jemandem, der 45 Jahre lang genau durchschnittlich verdient hat, mit dem Durchschnittseinkommen der Beschäftigten. Über deine eigene Rente sagt die Zahl direkt nichts.
Deine Rente hängt an deinen eigenen Punkten. Hast du weniger als 45 Jahre eingezahlt, in Teilzeit gearbeitet oder unter dem Durchschnitt verdient, liegt sie im Verhältnis zu deinem Lohn niedriger. Und weil das Rentenniveau vor Steuern gerechnet wird, kommen bei dir Steuern noch dazu.
Wie lange gilt die Haltelinie?
Mit dem Rentenpaket 2025 (Bundestag 05.12.2025, Bundesrat 19.12.2025) ist die Haltelinie von 48 % bis 2031 verlängert. Für die Zeit danach soll die Bundesregierung bis 2029 einen Bericht vorlegen – festgelegt ist noch nichts. Wie das in die Reformen passt, liest du in unserem Überblick zur Rentenreform.
Ja, grundsätzlich schon. Die gesetzliche Rente wird nachgelagert besteuert: Beiträge kannst du im Berufsleben als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen, dafür ist die Rente später steuerpflichtig.
Wie viel davon, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 %, 16 % bleiben dauerhaft steuerfrei. Mit jedem neuen Rentenjahrgang steigt der Anteil um 0,5 Prozentpunkte – ab Rentenbeginn 2058 ist die Rente voll steuerpflichtig.
Steuern zahlst du nur, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Dazu kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Deine Lücke
Was zeigt meine Renteninformation – und wie groß ist meine Lücke?
Die Deutsche Rentenversicherung schickt dir einmal im Jahr eine Renteninformation, sobald du mindestens 27 Jahre alt bist und fünf Jahre Beiträge gezahlt hast. Ab 55 kommt stattdessen alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft.
Drin stehen drei Zahlen, auf die es ankommt: deine Rente bei voller Erwerbsminderung, deine Altersrente aus den bisherigen Beiträgen und eine Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze – so, als würdest du bis dahin im Schnitt so weiter einzahlen wie in den letzten fünf Jahren. Alle Beträge sind brutto und ohne Kaufkraftverlust gerechnet.
Modellrechnung
Lena, 35: So rechnest du deine Lücke aus
Lena verdient 80 % des Durchschnittslohns und zahlt bis 67 insgesamt 40 Jahre ein. Das ergibt 32 Entgeltpunkte – ihre Hochrechnung liegt damit bei 32 × 42,52 € = 1.360,64 € brutto, in heutigen Werten.
Nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern (hier pauschal 15 % angenommen) bleiben rund 1.156,54 €. Lena möchte im Alter 80 % ihres heutigen Nettos von 2.300 € haben, also 1.840 €. Ihre Lücke: rund 683 € im Monat.
Über 25 Rentenjahre wären das ohne Zinsen und Inflation 683,46 € × 12 × 25 = rund 205.000 €. Diesen Betrag müssen die anderen Bausteine nicht allein aufbringen – Rendite und Förderung arbeiten mit. Aber er zeigt, warum sich früh anfangen lohnt.
Modellrechnung, keine Prognose. Annahmen: Rentenwert 42,52 € (ab 01.07.2026), 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr über 40 Jahre, Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern pauschal 15 %, Wunschrente 80 % von 2.300 € Netto, alle Werte in heutiger Kaufkraft. Deine echten Zahlen stehen in deiner Renteninformation.
Die Bausteine
Die drei Säulen der Altersvorsorge – und wo „staatlich gefördert“ hingehört
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt die Altersvorsorge mit drei Säulen: gesetzlich, betrieblich und privat. Wichtig für die Frage „privat oder staatlich?“: Auch in der privaten Säule hilft der Staat mit – mit Zulagen und Steuervorteilen. „Privat“ heißt also nicht „ohne Staat“, sondern: Du entscheidest selbst, ob und wie viel du einzahlst.
Steuerlich wird oft in drei Schichten sortiert: Basisversorgung (gesetzliche Rente, Rürup-Rente), Zusatzversorgung (betriebliche Altersvorsorge und Riester – ab 2027 dessen Nachfolger, das Altersvorsorgedepot) und übrige private Vorsorge wie ETF-Sparpläne. Gemeint ist dasselbe Bild, nur nach Steuerregeln geordnet.
Gesetzliche Rente
Die Basis für die meisten Beschäftigten. Lebenslang, umlagefinanziert, Höhe steht in deiner Renteninformation.
Betriebliche Altersvorsorge
Über deinen Arbeitgeber, bei Entgeltumwandlung meist mit 15 % Zuschuss. Die Konditionen entscheiden.
bAV oder Vorsorgedepot? →Altersvorsorgedepot
Ab 2027: Zulagen vom Staat, 300 € je Kind, Standarddepot mit höchstens 1,0 % Kosten.
Zum Altersvorsorgedepot →Freie Geldanlage
Zum Beispiel ein ETF-Sparplan: ohne Förderung, dafür jederzeit verfügbar – auch für Ziele vor der Rente.
ETF-Sparplan oder Depot? →Immobilie
Mietfrei wohnen senkt, was du im Alter brauchst. Ein eigener Baustein – kein Muss.
Einteilung nach Deutscher Rentenversicherung (drei Säulen) und Verbraucherzentrale (drei Schichten). Die Säulen ergänzen sich – keine ersetzt die andere.
Staatlich gefördert
Was heißt eigentlich „staatlich geförderte Altersvorsorge“?
Staatlich gefördert heißt: Du sparst selbst, und der Staat legt etwas dazu oder verzichtet auf Steuern. Ab 2027 ist das wichtigste Werkzeug dafür das Altersvorsorgedepot. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026); die neuen Produkte gibt es ab 1. Januar 2027.
Altersvorsorgedepot: die Förderung
Auf die ersten 360 € im Jahr gibt es 50 Cent je Euro, darüber bis 1.800 € noch 25 Cent – zusammen bis zu 540 € Grundzulage. Dazu 300 € je Kind, voll schon ab 25 € im Monat, und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn du vor dem 25. Geburtstag abschließt. Einzahlen kannst du bis 6.840 € im Jahr.
Das Standarddepot kostet höchstens 1,0 % im Jahr. Wer mehr Sicherheit will, kann Produkte mit 100 % oder 80 % Beitragsgarantie wählen.
Deine Zulagen im Rechner ausrechnen →Wer bekommt die Förderung?
Wie bei Riester Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamte mit Einwilligung zur Datenübermittlung und weitere Gruppen – und neu auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende mit Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Ausgezahlt wird frühestens mit 65, spätestens mit 70 – früher nur, wenn du vorher schon eine gesetzliche Altersrente bekommst. Du wählst zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan bis mindestens 85.
Tipp von Felix: Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Ob du wechselst, ruhen lässt oder behältst, rechnen wir gemeinsam durch.
Frühstart-Rente für Kinder: vom Bundestag beschlossen
Vorgesehen sind 10 € im Monat vom Staat für Kinder vom 6. bis zum 18. Geburtstag, ab Jahrgang 2020, angelegt in einem Standarddepot auf den Namen des Kindes. Der Bundestag hat das Gesetz am 16.10.2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Start soll der 1. Januar 2027 sein.
Endgültig ist das Gesetz erst mit der Zustimmung des Bundesrats.
Alles zur Frühstart-Rente →Betriebliche Altersvorsorge
Wandelst du Gehalt in eine bAV um, muss dein Arbeitgeber 15 % dazugeben, soweit er Sozialbeiträge spart. Ob sich das lohnt, hängt vom Vertrag ab – mehr im Vergleich Altersvorsorgedepot oder bAV.
Freie Geldanlage (ETF-Sparplan)
Keine Zulage, aber volle Freiheit: jederzeit verfügbar, vererbbar, jede Rate. Gewinne über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr kosten Abgeltungsteuer, bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei. Wann das besser passt: ETF-Sparplan oder Altersvorsorgedepot.
Immobilie und freiwillige Rentenbeiträge
Eine selbst genutzte Immobilie spart Miete im Alter. Geförderte Altersvorsorge darfst du dafür auch vorher förderunschädlich einsetzen (Wohn-Riester).
Und die gesetzliche Rente lässt sich aufstocken: Ab 50 kannst du mit Sonderzahlungen Abschläge für einen früheren Rentenbeginn ausgleichen. Gehst du doch regulär, erhöhen die Beiträge deine Rente.
Im Vergleich
Gesetzliche Rente, geförderte und freie Vorsorge im Vergleich
Jede Zeile ist eine Frage, die du dir wahrscheinlich gerade stellst. Die Tabelle zeigt: Keiner der drei Wege ist in allem vorn – deshalb kombiniert man sie.
Grundlagen: SGB VI, BMAS und Deutsche Rentenversicherung (Werte 2026), Altersvorsorgereformgesetz und BMF-FAQ, § 20 EStG, § 20 InvStG. Stand: 28.09.2026.
Schritt für Schritt
In welcher Reihenfolge solltest du vorsorgen?
Statt mit einem Produkt anzufangen, fang mit deinen Zahlen an. Diese vier Schritte funktionieren für fast alle – egal ob du angestellt, verbeamtet oder selbstständig bist.
Renteninformation lesen
Nimm die Hochrechnung, zieh grob Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern ab und vergleiche mit dem, was du im Alter brauchst. Das ist deine Lücke – und der Maßstab für alles Weitere. Keine Renteninformation zur Hand? Du kannst sie bei der Rentenversicherung anfordern.
Tipp von Felix: Lies auch die Rente wegen Erwerbsminderung. Wenn die sehr niedrig ist, ist Absicherung manchmal dringender als Sparen.
Förderung mitnehmen
Bist du förderberechtigt, holen die ersten 150 € im Monat im Altersvorsorgedepot ab 2027 die volle Grundzulage von 540 € – mit Kindern schon ab 25 € im Monat 300 € je Kind. Bietet dein Arbeitgeber einen guten bAV-Zuschuss, gehört der auch hierher.
Tipp von Felix: Rechne erst die Zulage aus, bevor du einen Vertrag ohne Förderung abschließt. Die Reihenfolge macht oft mehr aus als das Produkt.
Flexibel ergänzen
Was über die geförderten Beträge hinausgeht oder vor der Rente verfügbar sein soll, passt in einen ETF-Sparplan. Eine Immobilie kann ein weiterer Baustein sein. Zuerst aber: ein Notgroschen auf dem Tagesgeld.
Tipp von Felix: Förderung ist super, aber nicht alles. Ein Teil deines Vermögens sollte immer jederzeit verfügbar bleiben.
Plan regelmäßig prüfen
Gehaltssprung, Kind, Jobwechsel, Selbstständigkeit, neue Gesetze: Einmal im Jahr, wenn die neue Renteninformation kommt, lohnt ein kurzer Check, ob Sparraten und Bausteine noch passen.
Tipp von Felix: Der beste Termin für den Check ist der Tag, an dem der Brief der Rentenversicherung kommt.
Unser Beratungsansatz
Altersvorsorge ist kein Produkt, sondern ein Konzept.
Privat oder staatlich – diese Frage stellt sich nicht, wenn man auf das Ganze schaut. Die gesetzliche Rente liefert die Basis, bAV und Altersvorsorgedepot holen Förderung ab, freie Geldanlage und Immobilie geben dir Spielraum.
Wir helfen dir, daraus einen Gesamtplan zu bauen, der zu deinem Leben passt – nicht zu einem Produkt. Und wir sagen dir auch, wenn etwas keine kluge Idee ist.
- 1BestandsaufnahmeRenteninformation, bAV, Riester, Depot, Immobilie – was hast du schon?
- 2Ziel und LückeWie viel brauchst du im Alter, und was fehlt nach der gesetzlichen Rente noch?
- 3Die richtige KombinationWelcher Baustein welche Aufgabe übernimmt – mit Blick auf Förderung, Steuern und Flexibilität.
- 4Jährlich nachjustierenWenn sich dein Leben oder das Gesetz ändert, passen wir den Plan an.

Aus der Beratung
„Die meisten fragen mich: privat oder staatlich? Ich frage zurück: Hast du deine Renteninformation dabei?“
Felix Kropp berät seit 20 Jahren zur Altersvorsorge – als Berater der tecis Finanzdienstleistungen AG in Berlin, mit Zugang zu über 250 Produktpartnern und ohne eigene Produkte.
„Die gesetzliche Rente schlechtzureden, bringt niemandem etwas. Sie ist für die meisten das größte Stück ihrer Altersvorsorge. Aber sie reicht selten allein. Mein Job ist, mit dir die Lücke ehrlich auszurechnen und dann die günstigste Reihenfolge zu finden: erst die Förderung, dann das Flexible. Manchmal ist die beste Empfehlung auch, einen alten Vertrag einfach laufen zu lassen.“
FAQ
Häufige Fragen zu gesetzlicher Rente und privater Vorsorge
Deine Frage ist nicht dabei? Dann stell sie Felix direkt. Wir schauen gemeinsam auf deine Renteninformation und deine Verträge und sagen dir, was zu dir passt.
Reicht die gesetzliche Rente allein aus?
Für die meisten nicht, wenn sie ihren Lebensstandard halten wollen. Die Rente hängt an deinen Entgeltpunkten, und von der Bruttorente gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern ab. Auch die Verbraucherzentrale rät deshalb, früh zusätzlich vorzusorgen. Wie groß deine Lücke ist, rechnest du mit der Hochrechnung aus deiner Renteninformation aus – oder gemeinsam mit uns.
Ist die gesetzliche Rente sicher?
Sie ist gesetzlich verankert und schwankt nicht mit der Börse. Das Rentenniveau ist mit dem Rentenpaket 2025 bis 2031 bei 48 % gesichert, danach ist noch nichts festgelegt. „Sicher“ heißt aber nicht „ausreichend“: Die Rente zahlt lebenslang, reicht allein aber selten für den gewohnten Lebensstandard. Deshalb baut private Vorsorge darauf auf, statt sie zu ersetzen.
Was bedeutet staatlich geförderte Altersvorsorge?
Du sparst selbst, und der Staat hilft mit Zulagen oder Steuervorteilen. Ab 2027 ist das Altersvorsorgedepot der wichtigste Weg: bis 540 € Grundzulage im Jahr, 300 € je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus vor dem 25. Geburtstag. Auch die betriebliche Altersvorsorge und die Rürup-Rente sind steuerlich gefördert. Gefördert heißt dafür: gebunden bis zur Rente.
Ab wann bekomme ich eine Renteninformation?
Die Deutsche Rentenversicherung schickt sie einmal im Jahr automatisch, sobald du mindestens 27 Jahre alt bist und fünf Jahre Beiträge gezahlt hast. Sie zeigt deine bisher erworbene Rente, die Rente bei voller Erwerbsminderung und eine Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze. Ab 55 bekommst du alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft.
Muss ich meine gesetzliche Rente versteuern?
Ja, grundsätzlich. Wie viel, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab: Bei Rentenstart 2026 sind 84 % steuerpflichtig, jeder neue Jahrgang versteuert 0,5 Prozentpunkte mehr, ab 2058 ist die Rente voll steuerpflichtig. Steuern fallen aber nur an, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kommen dazu.
Lohnt sich eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rente?
Eine Möglichkeit mit klaren Regeln: Ab 50 kannst du mit Sonderzahlungen Abschläge ausgleichen, wenn du früher in Rente gehen willst – je vorgezogenem Monat sind es 0,3 %. Voraussetzung ist eine besondere Rentenauskunft. Gehst du doch regulär, erhöhen die Beiträge deine Rente. Ob das besser ist als private Vorsorge, rechnen wir gern mit dir durch.
Was ist das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge?
Es teilt die Altersvorsorge in gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge. Zur privaten Säule gehören geförderte Produkte wie das Altersvorsorgedepot ab 2027, aber auch freie Anlagen wie ETF-Sparpläne oder eine Immobilie. Steuerlich wird oft in drei Schichten sortiert. Das Ziel ist dasselbe: Die Säulen ergänzen sich, keine ersetzt die andere.
Weiterlesen
Wenn du noch tiefer einsteigen willst
Stand: 16.10.2026 · gilt ab 1. Januar 2027
Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026, in Kraft seit Ende Mai 2026. Die neuen geförderten Produkte wie das Altersvorsorgedepot gibt es ab 1. Januar 2027. Die Frühstart-Rente ist ein eigenes Gesetz. Der Bundestag hat es am 16.10.2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
- 17.12.2025Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf
- 27.03.2026Bundestag beschließt das Gesetz
- 08.05.2026Bundesrat stimmt zu
- 01.01.2027Start der neuen Produkte
Quellen
- BMAS: Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2026 (29.04.2026)
- BMAS: Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenpaket 2025 – was steckt drin?
- Bundesrat: Beschluss zum Rentenniveau, 1060. Sitzung (19.12.2025)
- Deutsche Rentenversicherung: Änderungen zum 1. Januar 2026 (Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, Durchschnittsentgelt)
- Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Renteninformation
- Deutsche Rentenversicherung: Steueranteil für Neu-Rentner liegt 2026 bei 84 Prozent
- Deutsche Rentenversicherung: Mit Sonderzahlungen Abschläge ausgleichen
- Deutsche Rentenversicherung: Die drei Säulen der Altersvorsorge
- Verbraucherzentrale: Altersvorsorge – welche Möglichkeiten gibt es?
- BMF: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- BMF: Fragen und Antworten zur Frühstartrente (Stand 14.08.2026)
- Deutscher Bundestag: Erste Lesung Frühstartrente (25.09.2026)
- § 1a Betriebsrentengesetz (Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung)
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite erklärt allgemeine Regeln und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 28.09.2026. Die Modellrechnung ist keine Prognose; Steuern und Beiträge hängen von deiner persönlichen Situation ab.
Wie groß ist deine Lücke – und was schließt sie?
Bring deine Renteninformation und deine bestehenden Verträge mit. Wir rechnen deine Lücke aus und bauen mit dir einen Gesamtplan aus gesetzlicher Rente, Förderung und freier Vorsorge – ehrlich, auch wenn die Antwort lautet: passt schon.


