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Ratgeber · Berufsstart

Ausbildung oder Studium: Was bedeutet das für deine Rente?

Julia Kohnke, Vorsorgeberaterin bei zuversichert.de in KoblenzJulia Kohnke Aktualisiert am 16. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit

Junger Mann sitzt mit Unterlagen auf dem Bett und plant seine Finanzen für Ausbildung oder Studium

Mit einer Ausbildung zahlst du vom ersten Tag an in die Rentenversicherung ein, und bis zu drei Ausbildungsjahre werden sogar höher bewertet. Das Studium zählt zwar als Anrechnungszeit, bringt dir aber keine Rentenpunkte. Dafür verdienen Akademiker:innen später im Schnitt mehr. Für deine Vorsorge heißt das, Azubis profitieren vom frühen Start, Studierende sollten die Lücke später bewusst ausgleichen. Was das konkret bedeutet, zeigen wir dir hier.

Ausbildung und Studium im Rentenkonto

Ausbildung und Studium sind zwei sehr unterschiedliche Starts ins Berufsleben, und das sieht man auch in deinem Rentenkonto. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

AusbildungStudium
RentenbeiträgeAb dem ersten Tag pflichtversichertNur mit rentenversicherungspflichtigem Job
Bewertung für die RenteBis zu 3 Jahre mit bis zu 75 % des DurchschnittsentgeltsBis zu 8 Jahre Anrechnungszeit ohne Rentenpunkte
Wartezeit von 35 JahrenZählt mitZählt mit
EinkommenØ 1.209 € brutto im Monat (tariflich, 2025)Je nach Job, BAföG und Unterstützung der Eltern
Altersvorsorgedepot ab 2027In der Regel förderberechtigtNur mit Pflichtversicherung, z. B. Werkstudentenjob

Quellen: Deutsche Rentenversicherung, § 74 SGB VI, BIBB (tarifliche Ausbildungsvergütungen 2025). Duale Studierende sind in der Regel wie Azubis versicherungspflichtig.

Was die Ausbildung für deine Rente bedeutet

Als Azubi bist du ab dem ersten Arbeitstag in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Hälfte der Beiträge, die andere Hälfte wird von deiner Vergütung abgezogen. So sammelst du schon mit Anfang 20 die ersten Beitragsjahre.

Weil die Ausbildungsvergütung niedrig ist, gibt es einen Ausgleich. Bis zu drei Jahre deiner Ausbildung werden in der Rentenberechnung mit bis zu 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten bewertet. Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung gilt das auch dann, wenn du sie erst nach deinem 25. Geburtstag machst. Außerdem bist du von Anfang an abgesichert, falls du durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nicht mehr arbeiten kannst.

Für die eigene Vorsorge lohnt sich ein Blick auf vermögenswirksame Leistungen, die viele Betriebe schon Azubis zahlen. Auch eine betriebliche Altersvorsorge ist möglich, ob Depot oder bAV besser passt, hängt vom Zuschuss deines Betriebs ab.

DAS WICHTIGSTE

  • ✓Rentenbeiträge ab dem ersten Ausbildungstag
  • ✓Bis zu 3 Ausbildungsjahre werden höher bewertet
  • ✓Vermögenswirksame Leistungen vom Betrieb mitnehmen

Was das Studium für deine Rente bedeutet

Studienzeiten ab dem 17. Geburtstag werden als Anrechnungszeit erfasst, auch ohne Abschluss. Insgesamt zählen höchstens acht Jahre Schul- und Studienzeit. Diese Zeiten helfen dir zum Beispiel, die Wartezeit von 35 Jahren für eine frühere Rente zu erreichen. Rentenpunkte bringen sie aber nicht, denn Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung werden seit der Reform 2005 nicht mehr bewertet.

Wichtig ist, dass die Studienzeit nicht automatisch in deinem Rentenkonto landet. Du musst sie der Rentenversicherung mit Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigung oder Abschlusszeugnis melden, am besten direkt nach dem Studium.

Beiträge für das Studium nachzahlen

Für Schul- und Studienzeiten, die nicht als Anrechnungszeit zählen, zum Beispiel nach dem Abschluss bis zum Studienende oder während einer Promotion, kannst du freiwillige Beiträge nachzahlen. Den Antrag musst du vor deinem 45. Geburtstag stellen. 2025 lag der Monatsbeitrag frei wählbar zwischen 103,42 € und 1.497,30 €. Ob sich die Nachzahlung für dich rechnet, hängt von deiner Situation ab. Die Deutsche Rentenversicherung berät dazu kostenlos.

DAS WICHTIGSTE

  • ✓Studienzeit nach dem Abschluss bei der Rentenversicherung melden
  • ✓Studium zählt für die Wartezeit, bringt aber keine Rentenpunkte
  • ✓Nachzahlung nur bis zum 45. Geburtstag möglich

Jobben im Studium und die Rente

Viele Studierende arbeiten neben dem Studium, und genau das kann wertvolle Beitragszeiten bringen. Im Minijob bis 603 € im Monat bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag, dein eigener Anteil liegt bei 3,6 % deines Verdiensts. Du kannst dich davon befreien lassen. Dann verlierst du aber volle Beitragszeiten und die Förderberechtigung für das Altersvorsorgedepot.

Verdienst du mehr als 603 € im Monat, zum Beispiel als Werkstudent:in, bist du immer rentenversicherungspflichtig. Kurzfristige Ferienjobs von höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Jahr sind dagegen beitragsfrei. Im dualen Studium bist du in der Regel versicherungspflichtig wie in einer Ausbildung.

GUT ZU WISSEN

  • ✓Minijob ohne Befreiung bringt volle Beitragszeiten
  • ✓Werkstudentenjobs sind rentenversicherungspflichtig
  • ✓Kurze Ferienjobs zählen nicht für die Rente

Früher Start oder höheres Gehalt: Wer hat am Ende die Nase vorn?

Akademiker:innen verdienen über das Berufsleben gerechnet im Schnitt deutlich mehr. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kam auf Lebensverdienste von rund 2,3 Millionen € mit Uni-Abschluss und rund 1,3 Millionen € mit Berufsausbildung. Die Zahlen beruhen allerdings auf Daten von 2008 bis 2010, und am Ende entscheidet oft der Beruf mehr als der Abschluss.

Beim Sparen spielt dagegen die Zeit die größte Rolle. Wer mit der Ausbildung startet, kann oft schon einige Jahre früher regelmäßig etwas zurücklegen. Das macht mehr aus, als viele denken:

Azubi, Start mit 18

122.000 €

50 € im Monat bis 67, eingezahlt 29.400 €

Studentin, Start mit 25

83.000 €

50 € im Monat bis 67, eingezahlt 25.200 €

Beispielrechnung mit angenommenen 5 % Rendite pro Jahr, ohne Kosten und Steuern. Die tatsächliche Entwicklung kann deutlich abweichen.

Sieben Jahre früher mit gerade einmal 50 € im Monat machen am Ende fast 40.000 € Unterschied. Wer nach dem Studium startet, müsste rund 75 € im Monat sparen, um aufzuholen. Mit dem höheren Einstiegsgehalt ist das meist gut machbar, wenn du direkt beim ersten Job eine feste Sparrate einrichtest und dein Gehalt mit Plan anlegst.

Altersvorsorgedepot ab 2027 für Azubis und Studierende

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Altersvorsorgedepot mit staatlichen Zulagen. Für jeden eingezahlten Euro legt der Staat 50 Cent dazu, bis zu 360 € Eigenbeitrag im Jahr. Darüber gibt es 25 Cent je Euro bis 1.800 €, insgesamt also bis zu 540 € Grundzulage im Jahr. Für die Grundzulage musst du mindestens 120 € im Jahr einzahlen.

Gerade für kleine Budgets ist das attraktiv. Zahlst du als Azubi 30 € im Monat ein, kommen 180 € Grundzulage im Jahr dazu. Schließt du den Vertrag vor deinem 25. Geburtstag ab, gibt es zusätzlich einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.

Entscheidend ist, ob du förderberechtigt bist. Azubis und dual Studierende sind es in der Regel automatisch, weil sie pflichtversichert sind. Studierende bekommen die Zulagen nur mit einem rentenversicherungspflichtigen Job, etwa als Werkstudent:in oder im Minijob ohne Befreiung. Das Geld ist bis zur Rente gebunden und es gibt keine Garantie, du trägst also das Kapitalmarktrisiko.

Checkliste für deinen Start

Egal welchen Weg du gehst, beim Berufsstart lohnen sich ein paar einfache Schritte.

In der Ausbildung

  • ✓Vermögenswirksame Leistungen beim Betrieb erfragen
  • ✓Ab 2027 kleinen Betrag ins Altersvorsorgedepot, mindestens 120 € im Jahr
  • ✓Vor dem 25. Geburtstag abschließen und 200 € Bonus sichern
  • ✓Nach der Ausbildung die Sparrate mit dem Gehalt erhöhen

Im Studium

  • ✓Minijob nicht von der Rentenversicherung befreien lassen
  • ✓Mit Werkstudentenjob förderberechtigt fürs Altersvorsorgedepot
  • ✓Studienzeiten nach dem Abschluss der Rentenversicherung melden
  • ✓Ab dem ersten Job direkt eine feste Sparrate einrichten

Fazit

Die Ausbildung bringt dir einen frühen Start in der Rentenversicherung und höher bewertete erste Jahre. Das Studium zählt zwar für die Wartezeit, bringt aber keine Rentenpunkte, dafür meist ein höheres Gehalt danach. Für deine private Vorsorge zählt vor allem, früh anzufangen. Azubis können schon mit kleinen Beträgen und staatlichen Zulagen starten, Studierende holen mit einer festen Sparrate ab dem ersten Job auf.

Häufige Fragen zu Ausbildung, Studium und Rente

Zählt das Studium für die Rente?+

Das Studium zählt für die Rente, erhöht sie aber nicht. Bis zu acht Jahre Schul- und Studienzeit ab dem 17. Geburtstag werden als Anrechnungszeit erfasst und helfen zum Beispiel bei der Wartezeit von 35 Jahren. Weil diese Zeiten nicht bewertet werden, bringen sie keine zusätzlichen Rentenpunkte.

Bekommen Azubis mehr Rente für ihre Ausbildungszeit?+

Azubis bekommen für bis zu drei Jahre ihrer Ausbildung einen Ausgleich. Diese Zeit wird in der Rentenberechnung mit bis zu 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten bewertet, auch wenn die Ausbildungsvergütung deutlich niedriger war.

Kann ich Rentenbeiträge für mein Studium nachzahlen?+

Für Schul- und Studienzeiten, die nicht als Anrechnungszeit zählen, kannst du freiwillige Beiträge nachzahlen. Den Antrag musst du vor deinem 45. Geburtstag stellen. Ob sich das lohnt, hängt von deiner Situation ab und lässt sich in einer Beratung der Deutschen Rentenversicherung prüfen.

Zahle ich im Minijob während des Studiums in die Rente ein?+

Im Minijob bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlst einen kleinen Eigenanteil. Du kannst dich befreien lassen, verlierst damit aber volle Beitragszeiten und die Förderberechtigung für das Altersvorsorgedepot.

Bekommen Studierende die Förderung im Altersvorsorgedepot?+

Studierende bekommen die Förderung im Altersvorsorgedepot, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, etwa über einen Werkstudentenjob oder einen Minijob ohne Befreiung. Der Studierendenstatus allein reicht nicht. Azubis und dual Studierende sind in der Regel automatisch förderberechtigt.

Was passiert mit der Förderung, wenn mein Werkstudentenjob endet?+

Wenn dein Werkstudentenjob endet, läuft dein Altersvorsorgedepot einfach weiter. Was du angespart hast, bleibt investiert, auch die bisher gezahlten Zulagen. Solange du nicht rentenversicherungspflichtig arbeitest, bekommst du aber keine neuen Zulagen. Die Einzahlungen kannst du in dieser Zeit pausieren, dieses Recht gibt dir jeder Vertrag. Mit einem neuen Werkstudentenjob oder einem Minijob ohne Befreiung bist du wieder förderberechtigt.

Julia Kohnke, Vorsorgeberaterin bei zuversichert.de in Koblenz

Über die Autorin

Julia Kohnke

Koblenz · Versicherungs- und Finanzanlagenfachfrau (IHK), §34d/f GewO

Seit 2021 in der Finanzberatung, spezialisiert auf Konzeption und Strategie deiner Finanzen. Julia begleitet viele Berufseinsteiger:innen beim ersten Finanzplan, herzlich und direkt, vor Ort in Koblenz oder digital deutschlandweit.

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