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Ratgeber · Riester
Altersvorsorgedepot Riester: Kannst du deinen bestehenden Vertrag übertragen?
Felix Kropp
Aktualisiert am 29. Oktober 2026
9 Min. Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2027 kannst du dein angespartes Riester-Guthaben laut Altersvorsorgereformgesetz in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen, ohne deine bisherige staatliche Förderung zurückzahlen zu müssen. Wählst du das Altersvorsorgedepot, entfällt die bisherige 100-Prozent-Beitragsgarantie zugunsten flexiblerer ETF-Investitionen, womit du neben Renditechancen auch das volle Kapitalmarktrisiko trägst. Da der Schritt endgültig ist und beim Wechsel Kosten anfallen können, empfiehlt sich vorab ein genauer Vergleich deiner Optionen.
Inhaltsverzeichnis
- Rentenreform 2027: Was gilt für Riester und Altersvorsorgedepot?
- Altersvorsorgedepot und Riester im direkten Vergleich
- Riester-Rente umwandeln: Was die Übertragungsoption bedeutet
- Weiterzahlen, ruhen lassen oder übertragen: Deine drei Optionen
- Standarddepot oder Premium: Kosten im Vergleich
- Fördermöglichkeiten für Paare und Familien ab 2027
- Altersvorsorgedepot kurz vor der Rente: Lohnt sich ein Wechsel?
- Fazit: Übertragen ist möglich, aber nicht für jeden die beste Wahl
- Häufige Fragen zu Riester und Depot
Rentenreform 2027: Was gilt für Riester und Altersvorsorgedepot?
Die gesetzliche Grundlage für die Reform bildet das Altersvorsorgereformgesetz, das beschlossen ist und zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Mit diesem Schritt löst das Altersvorsorgedepot die klassische Riester-Rente ab. Für bestehende Verträge gilt ein umfassender Bestandsschutz: Niemand wird gezwungen, eine laufende Riester-Rente aufzugeben oder überstürzt zu kündigen. Du hast das Recht, deinen Altvertrag unverändert weiterzubesparen, beitragsfrei ruhen zu lassen oder über die Übertragungsoption in das neue Depot zu wechseln. Den aktuellen Stand der Gesetzgebung verfolgen die News zum Gesetzesstand.
Wer überlegt, für ein Altersvorsorgedepot Riester abzulösen, muss die veränderte Risikostruktur beachten: Beim Altersvorsorgedepot entfällt die bisherige Beitragsgarantie. Dieser Wegfall eröffnet zwar höhere Renditechancen an den Kapitalmärkten, geht jedoch zwingend mit dem vollen Kapitalmarktrisiko und möglichen Wertschwankungen einher. Unser Vergleich Depot vs. Riester ordnet diese Unterschiede ein, ersetzt für persönliche Schritte jedoch kein individuelles Beratungsgespräch.
- Rechtsbasis: Altersvorsorgereformgesetz (beschlossen)
- Reformstart: 1. Januar 2027
- Voller Bestandsschutz für alle bisherigen Riester-Verträge
- Wegfall der Garantiepflicht zugunsten chancenreicherer ETF-Anlagen
VERGLEICH IM ÜBERBLICK
Altersvorsorgedepot und Riester im direkten Vergleich
Mit der Rentenreform 2027 unterscheidet sich das neue Modell grundlegend von der bisherigen Riester-Rente. Der Wegfall der Garantiepflicht ermöglicht höhere Renditechancen über ETFs, überträgt das Kapitalmarktrisiko jedoch vollständig auf Anlegende.
Klassische Riester-Rente
Bisheriges Fördermodell
BEITRAGSGARANTIE
100 %
gesetzliche Beitragsgarantie vorgeschrieben
- •Gesetzliche Beitragsgarantie schützt eingezahltes Kapital
- •Vergleichsweise hohe Kosten schmälern Erträge
- •Geringere Renditechance durch defensive Anlagen
- •Geringere Flexibilität bei Sparraten
- •Umfassender Bestandsschutz für bestehende Verträge
Altersvorsorgedepot
Ab 2027
BEITRAGSGARANTIE
Keine
volles Kapitalmarktrisiko für Sparer
- •Effektivkosten von maximal 1,0 Prozent
- •Keine Beitragsgarantiepflicht für Anlegende
- •Volles Kapitalmarktrisiko ohne Absicherung
- •Grundzulage bis zu 540 Euro
- •Jederzeit anpassbar ab kleinen Sparbeiträgen
Riester-Rente umwandeln: Was die Übertragungsoption bedeutet
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das ab 1. Januar 2027 gilt, musst du nichts überstürzen: Für Altverträge gilt ein umfassender Bestandsschutz. Dein bestehender Riester-Vertrag läuft auf Wunsch einfach mit den bisherigen Konditionen weiter. Möchtest du deine Riester-Rente umwandeln in ETF basierte Anlagen, eröffnet das Gesetz die Übertragungsoption. Dabei ziehst du dein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot um.
Rechtlich ist das keine Kündigung, sodass bisherige staatliche Zulagen vollständig erhalten bleiben. Allerdings ist der Schritt endgültig: Ein Weg zurück in den alten Vertrag mit Beitragsgarantie existiert nicht. Beim Wechsel entscheidest du, ob du künftig in ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie oder in ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie einzahlst. Wählst du das Depot, trägst du bei Kursverlusten das volle Kapitalmarktrisiko selbst. Für neue Einzahlungen gilt ab 2027 die neue Förderlogik: 50 Cent je Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag und danach 25 Cent bis 1.800 Euro zusammen maximal 540 Euro Grundzulage plus bis zu 300 Euro je Kind. Beim Wechsel aus Riester können Wechsel, Abschluss und Vertriebskosten anfallen. Der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen; innerhalb des neuen Systems ist der Wechsel fünf Jahre nach Abschluss kostenfrei. Wichtig zu wissen: Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen wird im Jahr der Übertragung nicht erneut gefördert. Wer nicht übertragen möchte, kann den Altvertrag auch behalten und per Erklärung gegenüber dem Anbieter in die neue Förderung wechseln. Und auch innerhalb des neuen Systems bleibt ein späterer Anbieterwechsel möglich, sogar zu Beginn der Auszahlungsphase.
Vor einem Wechsel empfiehlt sich daher ein persönliches Beratungsgespräch.
- Bestandsschutz: Bestehende Riester-Verträge können unverändert weitergeführt werden.
- Förderung gesichert: Erhaltene Zulagen und Steuervorteile müssen bei einer Übertragung nicht zurückgezahlt werden.
- Garantiewegfall: Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf eine Beitragsgarantie, wodurch Anlegende das Kapitalmarktrisiko tragen.
- Wahlfreiheit: Altersvorsorgedepot ohne Garantie oder Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie
- Wechselkosten beachten: Beim Wechsel aus Riester können Kosten anfallen, der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen.
- Keine Rückkehr: Der Wechsel aus dem Altvertrag in das neue Depot ist eine endgültige Entscheidung.
Weiterzahlen, ruhen lassen oder übertragen: Deine drei Optionen
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das ab 1. Januar 2027 gilt, stehen Bestandskund:innen drei sachliche Wege offen, um mit dem bestehenden Riester-Vertrag umzugehen:
1. Vertrag unverändert weiterzahlen: Wer die gewohnte Beitragsgarantie behalten möchte, führt den Riester-Vertrag einfach fort. Die bisherigen Förderkonditionen bleiben dank Bestandsschutz vollständig erhalten.
2. Altvertrag ruhen lassen: Du stellst die Einzahlungen in den Riester-Vertrag beitragsfrei. Dein bisher angespartes Kapital bleibt unverändert liegen, während du ab 2027 neue Beiträge in ein neues Altersvorsorgedepot einzahlst. Dort profitierst du von der neuen Grundförderung von bis zu 540 Euro jährlich plus bis zu 300 Euro je Kind.
3. Guthaben übertragen: Du entscheidest dich für die Übertragungsoption und lässt das gesamte Kapital in ein Altersvorsorgedepot umschichten. Im Altersvorsorgedepot nutzt du ETF-Chancen, trägst aber auch das volle Kapitalmarktrisiko ohne Garantiepflicht; alternativ wählst du ein Garantieprodukt.
Welche Lösung für dich passt, hängt von Vertragskosten und Restlaufzeit ab. Zur Orientierung hilft unser Riester-Rechner, die verbindliche Entscheidung gehört in ein persönliches Beratungsgespräch.
- Weiterzahlen: Gewohnte Beitragsgarantie und bisherige Konditionen bleiben erhalten
- Ruhen lassen: Altvertrag beitragsfrei stellen und ab 2027 im Altersvorsorgedepot neu ansparen
- Übertragen: Bisheriges Guthaben mitnehmen, ETF-Chancen nutzen und Kapitalmarktrisiko tragen
Kosten und Wechselgebühren
Standarddepot oder Premium: Kosten im Vergleich
Laut Altersvorsorgereformgesetz schützt ab 2027 ein Kostendeckel im Standarddepot vor überhöhten Gebühren, während Premium-Produkte unbegrenzt bleiben. Wer im Zuge der Reform sein Riester-Guthaben übertragen möchte, sollte mögliche Wechsel, Abschluss und Vertriebskosten prüfen; der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen.
Premium-Produkte
Variante ohne Obergrenze
Kostendeckel
Keiner
keine gesetzliche Begrenzung der Kosten
- •Keine gesetzliche Obergrenze bei den Effektivkosten
- •Höhere Gebühren mindern langfristig die Renditechancen
- •Verwaltungspauschale des neuen Anbieters höchstens 150 Euro
- •Kostenfreier Wechsel des Anbieters nach fünf Jahren
- •Kapitalmarktrisiko ohne Garantiepflicht wie im Standarddepot
Standarddepot
Zertifizierte Basisvariante
Kostendeckel
1,0 %
laufende Effektivkosten im Jahr
- •Laufende Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 % begrenzt
- •Bester Start für die meisten durch Kostendeckel
- •Verwaltungspauschale des neuen Anbieters höchstens 150 Euro
- •Kostenloser Anbieterwechsel nach Ablauf von fünf Jahren
- •Volle staatliche Förderung bei gleichzeitigem Kapitalmarktrisiko
Fördermöglichkeiten für Paare und Familien ab 2027
Für Paare und Familien bringt das Altersvorsorgereformgesetz ab 1. Januar 2027 spürbare Verbesserungen. Wenn du dein bisheriges Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen möchtest, kannst du von einer jährlichen Grundförderung von bis zu 540 € profitieren. Zusätzlich gibt es für jedes anspruchsberechtigte Kind eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Jahr.
Auch Partner:innen ohne eigenes rentenversicherungspflichtiges Einkommen können über die mittelbare Förderung eine Grundzulage erhalten, wenn sie einen eigenen Vertrag haben und mindestens 120 € im Jahr einzahlen. Ob sich bestehende Riester-Verträge rentieren oder ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von deinen individuellen Familien- und Einkommensverhältnissen ab und sollte in einem persönlichen Beratungsgespräch geprüft werden. Zu beachten ist zudem: Beim Altersvorsorgedepot entfällt die klassische Garantiepflicht früherer Riester-Policen. Dadurch nutzt du zwar Marktchancen, trägst aber auch das Kapitalmarktrisiko uneingeschränkt selbst.
- Bis zu 540 € Grundförderung pro Jahr und Person
- Bis zu 300 € Kinderzulage jährlich je Kind
- Mittelbare Förderung für Partner:innen mit eigenem Vertrag ab 120 € im Jahr
- Keine starre Beitragsgarantie bei vollem Kapitalmarktrisiko
Altersvorsorgedepot kurz vor der Rente: Lohnt sich ein Wechsel?
Wenn der Rentenbeginn näher rückt, stellt sich die Frage, ob eine Übertragung des bestehenden Riester-Guthabens noch sinnvoll ist. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz entfällt ab 1. Januar 2027 beim Altersvorsorgedepot die bisherige Garantiepflicht. Das ermöglicht zwar eine Anlage am Kapitalmarkt, bedeutet jedoch zugleich, dass Sparer:innen das volle Kapitalmarktrisiko eigenständig tragen.
Bei einem kurzen Anlagehorizont bleibt wenig Zeit, eventuelle Kurseinbrüche vor der Auszahlungsphase auszusitzen. Während bestehende Riester-Verträge die eingezahlten Beiträge absichern, gibt es beim neuen Modell keinen garantierten Werterhalt. Wer erwägt, die eigene Riester-Rente in ETF-Anlagen umzuwandeln, muss diesen Faktor berücksichtigen.
Ob das Weiterzahlen, Stilllegen oder Übertragen in deiner Situation der passendere Schritt ist, lässt sich nicht pauschal bewerten. Ein direkter Vergleich zwischen Riester und Altersvorsorgedepot verdeutlicht die Unterschiede. Für eine fundierte Entscheidung empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch.
- Verbleibende Anlagedauer bis zum Renteneintritt genau prüfen
- Wegfall der Beitragsgarantie und volles Kapitalmarktrisiko bedenken
- Bestehenden Kapitalschutz im Riester-Vertrag berücksichtigen
- Kosten und Bedingungen der Auszahlungsphase gegenüberstellen
Rechner
Altersvorsorgedepot-Rechner: Zulagen und Eigenbeitrag prüfen
Ermittle deinen optimalen Eigenbeitrag und die mögliche Förderung. Vergleiche das neue Altersvorsorgedepot direkt mit deinem bestehenden Vertrag unverbindlich und mit sofortigem Ergebnis.
Fazit: Übertragen ist möglich, aber nicht für jeden die beste Wahl
Ja, ab dem 1. Januar 2027 kannst du dein Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Du gewinnst Renditechancen und eine höhere Förderung von bis zu 540 € Grundzulage, gibst im Depot aber die Beitragsgarantie auf; wer Sicherheit braucht, kann stattdessen ein Garantieprodukt wählen. Weil der Wechsel endgültig ist und Kosten anfallen können, lohnt er sich vor allem bei teuren Altverträgen und einem langen Anlagehorizont. Kurz vor der Rente oder bei günstigen Verträgen mit hohem Garantiezins kann Weiterzahlen oder Ruhenlassen die bessere Wahl sein.
Häufige Fragen zu Riester und Depot
Was ist besser: Riester-Rente oder Altersvorsorgedepot?+
Das Altersvorsorgedepot setzt laut Altersvorsorgereformgesetz ab 2027 auf ETFs und bietet höhere Renditechancen, erfordert aber die Bereitschaft für das Kapitalmarktrisiko. Die Riester-Rente sichert Beiträge zu 100 Prozent ab, bringt dafür jedoch meist geringere Erträge.
Was wird ab 2027 aus alten Riester-Verträgen?+
Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen einfach mit der bisherigen Förderung weiter. Niemand ist zu einer Kündigung oder einem Wechsel gezwungen – du kannst frei entscheiden, ob du weiterzahlst, den Vertrag ruhen lässt oder Guthaben überträgst.
Welche Kosten entstehen bei der Übertragung ins Altersvorsorgedepot?+
Bei einer Übertragung bleibt deine Förderung vollständig erhalten, beim Wechsel aus Riester können jedoch Wechsel, Abschluss und Vertriebskosten anfallen. Der neue Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale verlangen. Beim Standarddepot gilt zudem ein Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten, und innerhalb des neuen Systems ist ein Wechsel fünf Jahre nach Abschluss kostenlos.
Gilt beim Altersvorsorgedepot noch die Beitragsgarantie?+
Nein, im Altersvorsorgedepot entfällt die gesetzliche Garantiepflicht bewusst, um ertragreichere Anlagen an den Aktienmärkten zu ermöglichen. Kursverluste sind dabei möglich, da du als Anleger:in das Kapitalmarktrisiko selbst trägst. Wer Sicherheit möchte, kann stattdessen ein Garantieprodukt wählen.
Über den Autor
Felix Kropp
Berlin · Versicherungs- und Finanzanlagenberater (§34d/f GewO)
20 Jahre Finanzberatung, Spezialist für Altersvorsorge und private Krankenversicherung. Felix erklärt komplexe Finanzthemen klar und ohne Fachchinesisch, persönlich am Kurfürstendamm oder digital deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Englisch.
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- Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung, Reform der privaten Altersvorsorge
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Kündigen oder nicht kündigen?
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Anlage, Steuer oder Rechtsberatung dar. Die Inhalte entsprechen dem Stand vom 29.10.2026 und ersetzen keine individuelle Prüfung deines Vertrags.