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Ratgeber · Berufsstart

Studium und Rente: Was angerechnet wird und ob sich Nachzahlen lohnt

Julia Kohnke, Vorsorgeberaterin bei zuversichert.de in KoblenzJulia Kohnke Aktualisiert am 3. November 2026 11 Min. Lesezeit

Drei Studierende sitzen mit Laptop und Handy auf den Stufen vor der Hochschule und lachen

Knapp zwei Drittel aller Studierenden jobben neben dem Studium[1]. An die Rente denkt dabei kaum jemand, schließlich ist sie noch über 40 Jahre entfernt. Doch genau jetzt fallen Entscheidungen, die du später auf deinem Rentenbescheid wiederfindest.

In diesem Ratgeber erfährst du, was deine Studienjahre für die Rente zählen, wann sich das Nachzahlen lohnt und wie du schon im Studium günstig vorsorgst. Lies vor allem den Abschnitt zum Jobben, denn dort bringt dir jeder eigene Euro rund fünfmal so viel Rente wie eine Nachzahlung.

Wird das Studium bei der Rente angerechnet?

Ja, dein Studium wird bei der Rente angerechnet, allerdings nur als sogenannte Anrechnungszeit. Was das heißt, verstehst du am besten mit einem kurzen Blick in dein Rentenkonto. Darin sammelt die Rentenversicherung dein ganzes Berufsleben, Monat für Monat. Arbeitest du und zahlst Beiträge, entstehen Beitragszeiten. Sie bringen dir Rentenpunkte und damit später Geld.

Daneben gibt es Zeiten, in denen du aus einem guten Grund nicht einzahlen konntest, zum Beispiel weil du krank warst oder zur Uni gegangen bist. Diese Anrechnungszeiten schließen die Lücken in deinem Konto. Anders als in der Ausbildung zahlst du im Studium also nicht automatisch ein, die Jahre gehen aber auch nicht verloren.

Als Anrechnungszeit zählt jede Zeit an Schule, Fachschule oder Hochschule ab deinem 17. Geburtstag, auch wenn du das Studium abbrichst[2]. Insgesamt sind es höchstens acht Jahre[3]. Darin stecken auch die letzten Schuljahre vor dem Abi, deshalb ist der Rahmen bei langen Studienwegen schneller voll, als viele denken.

Damit das greifbarer wird, begleitet dich Mia durch diesen Artikel. Vielleicht kennst du sie schon aus unserem Vergleich von Ausbildung und Studium.

Junge Frau mit langen Haaren und rotem Mantel hält Bücher und lächelt auf dem Campus

Mia, 18

Studium BWL in Köln, Bachelor und Master

Mia hat im Sommer Abi gemacht und ist für ihr Studium nach Köln gezogen. Nebenbei jobbt sie im Café für 450 € im Monat. Mit 25 will sie ihren Master in der Tasche haben und in ihren ersten Job starten.

Beispielperson, wie wir sie oft in der Beratung treffen.

Bei Mia kommen ein Schuljahr ab ihrem 17. Geburtstag und sechs Jahre Studium zusammen. Das sind sieben Jahre, die Grenze von acht Jahren reißt sie also nicht.

Was dir die Studienjahre bringen und was nicht

Wie hoch deine Rente einmal wird, hängt von deinen Rentenpunkten ab. Verdienst du ein Jahr lang genau so viel wie der Durchschnitt aller Versicherten, bekommst du einen Punkt. 2026 liegt dieser Durchschnitt bei 51.944 €[4]. Jeder Rentenpunkt ist heute 42,52 € Rente im Monat wert[5].

Für dein Studium gibt es keine Rentenpunkte, denn Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung werden bei der Rente nicht bewertet[6]. Wertlos sind die Jahre trotzdem nicht. Sie zählen für die Wartezeit, also die Mindestzahl an Jahren, die du für bestimmte Renten brauchst.

Hast du 35 Jahre in der Rentenversicherung zusammen, kannst du schon mit 63 in Rente gehen. Dafür nimmst du einen Abschlag von bis zu 14,4 % in Kauf, und genau hier zählt dein Studium mit. Mit 45 Jahren geht es ohne Abschlag zwei Jahre früher, also mit 65. Für diese 45 Jahre zählen die Studienjahre allerdings nicht[7].

Die Tabelle fasst das zusammen. In der ersten Spalte steht, wofür die Rentenversicherung deine Zeiten zusammenzählt. Die zweite zeigt, ob das Studium dabei mitzählt, und die dritte, was das für dich bedeutet.

WofürZählt das Studium?Was das für dich heißt
RentenpunkteNeinDeine Rente wird durch das Studium nicht höher.
Wartezeit von 35 JahrenJaHilft dir, mit 63 in Rente zu gehen, dann mit Abschlag.
Wartezeit von 45 JahrenNeinFür die Rente mit 65 ohne Abschlag brauchst du die 45 Jahre ohne das Studium.

Gilt für alle, die 1964 oder später geboren sind.

Für Mia heißt das, dass ihre sieben Jahre nach heutigem Stand keinen einzigen Euro Rente bringen. Sie helfen ihr nur, falls sie später einmal früher aufhören möchte. Ganz schön ernüchternd, oder?

So landet dein Studium im Rentenkonto

Deine Studienzeit landet nicht von allein im Rentenkonto. Die Rentenversicherung braucht einen Nachweis über Anfang und Ende, also deine Immatrikulationsbescheinigung und dein Abschlusszeugnis. Brichst du das Studium ab, reicht die Exmatrikulationsbescheinigung[3]. Am einfachsten erledigst du das direkt nach dem Abschluss, solange alle Unterlagen noch griffbereit sind.

So gehst du vor

  • ✓Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern, kostenlos und auch online
  • ✓Prüfen, ob Schule ab 17 und Studium als Lücke oder als Anrechnungszeit drinstehen
  • ✓Fehlende Zeiten mit dem Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) und deinen Bescheinigungen nachmelden[8]

Mia legt sich deshalb schon jetzt einen Ordner an, in den jede Semesterbescheinigung wandert. Das klingt spießig. In 40 Jahren wird sie sich aber freuen, dass sie nicht bei ihrer alten Uni nachfragen muss.

Kann man Studienzeiten nachzahlen?

Studienzeiten kannst du nur teilweise nachzahlen, nämlich nur die Zeiten, die nicht schon als Anrechnungszeit zählen[9]. Das klingt erst einmal verwirrend. Dahinter steckt aber eine einfache Logik, denn die Rentenversicherung lässt dich nur dort nachzahlen, wo in deinem Konto wirklich ein leerer Monat steht. Das sind vor allem zwei Fälle[8].

Diese Zeiten kannst du nachzahlen

  • ✓Die Schulzeit zwischen deinem 16. und deinem 17. Geburtstag
  • ✓Schul- und Studienzeiten, die über die acht Jahre hinausgehen, zum Beispiel bei einem langen Studium mit Promotion

Den Antrag musst du vor deinem 45. Geburtstag stellen. Wie viel du zahlst, entscheidest du selbst. 2026 sind es mindestens 112,16 € und höchstens 1.571,70 € für jeden Monat, den du nachzahlst[8].

Für Mia bedeutet das etwas Überraschendes. Ihre sechs Jahre an der Uni kann sie gar nicht nachzahlen, weil sie schon als Anrechnungszeit zählen. Nachzahlen könnte sie nur ihr Schuljahr zwischen 16 und 17, also zwölf Monate. Ziemlich paradox, oder? Gerade die Jahre, die ihr keine Rente bringen, darf sie nicht mit Beiträgen auffüllen.

So sieht Mias Rentenkonto aus

16 bis 17

Schule

Lücke im Konto, nachzahlbar

17 bis 24

Schule und Studium

Anrechnungszeit, 0 Rentenpunkte

ab 25

Erster Job

Beitragszeit mit Rentenpunkten

nebenbei

Café-Minijob

Beitragszeit mit Rentenpunkten

Nur die gestrichelte Lücke kann Mia nachzahlen. Rentenpunkte bekommt sie im Minijob und ab dem ersten Job.

Lohnt es sich, Studienzeiten nachzuzahlen?

Ob es sich lohnt, Studienzeiten nachzuzahlen, hängt davon ab, was du dir davon erhoffst. Als reine Geldanlage lohnt es sich für junge Menschen meistens nicht. Warum, zeigt ein Blick auf den Preis eines Rentenpunkts.

Für einen Rentenpunkt zahlst du so viel, wie auf ein Durchschnittsgehalt an Rentenbeiträgen anfällt. 2026 sind das 18,6 % von 51.944 €, also 9.661,58 €. Dafür bekommst du 42,52 € Rente im Monat. Bis du dein Geld als Rente wieder heraushast, vergehen also knapp 19 Jahre. Autsch.

Bei Mia sieht das so aus. Zahlt sie für ihre zwölf Monate jeweils den Mindestbeitrag nach, kostet sie das 1.345,92 €. Legt sie dasselbe Geld mit 25 in ein Depot und lässt es bis 67 liegen, sieht die Sache ganz anders aus[R1].

Nachzahlung

5,92 €

Rente im Monat für 1.345,92 €, lebenslang

Dasselbe Geld im Depot

rund 21 €

im Monat, 20 Jahre lang ab 67, in heutiger Kaufkraft

Ganz so einfach ist der Vergleich aber nicht. Die Rente zahlt nämlich so lange, wie du lebst, und ihre Höhe hängt nicht an der Börse. Wirst du 95, hat sich die Nachzahlung am Ende doch gerechnet. Es gibt deshalb Fälle, in denen sich das Nachzahlen lohnt.

Wann sich Nachzahlen lohnen kann

  • ✓Dir fehlen Monate für die Wartezeit von 35 Jahren und du möchtest mit 63 in Rente gehen
  • ✓Du willst einen Teil deiner Vorsorge garantiert und lebenslang haben, ohne Börsenschwankungen
  • ✓Du zahlst gerade viel Steuern, denn die Beiträge setzt du als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer ab[10]

Bevor du nachzahlst, lass dich bei der Rentenversicherung beraten. Das ist kostenlos, und sie rechnet dir aus, was die Nachzahlung in deinem Fall genau bringt.

Rechne deine Nachzahlung selbst aus

Stell ein, wie viele Monate du nachzahlen willst, wie viel pro Monat und wie alt du bist. Der Rechner zeigt dir, was du an Rente bekommst und was dasselbe Geld im Depot bringen könnte. Vorbelegt ist er mit Mias Zahlen.

Du zahlst

einmalig an die Rentenversicherung

Rentenpunkte

zusätzlich auf deinem Rentenkonto

Mehr Rente

im Monat, lebenslang, zum heutigen Rentenwert

Dasselbe Geld im Depot

im Monat, 20 Jahre lang ab 67, in heutiger Kaufkraft

So rechnen wir. Werte 2026 mit 112,16 € bis 1.571,70 € Beitrag pro Monat, 18,6 % Beitragssatz, 51.944 € Durchschnittsentgelt und 42,52 € Rentenwert. Depot mit angenommenen 5 % Rendite im Jahr bis 67, ohne Kosten und Steuern, umgerechnet in heutige Kaufkraft mit 2 % Inflation und über 20 Jahre mit 3 % Rendite ausgezahlt. Renditen sind nicht garantiert. Deine Eingaben werden nicht gespeichert.

Studentin mit Kopfhörern und Brille sitzt lächelnd am Laptop

15 Minuten, kostenlos

Was holst du aus deinem Studium für die Rente heraus? Wir rechnen es mit dir durch.

Im Erstgespräch schauen wir auf deine Studienzeiten und deinen Job. Danach weißt du, was sich für dich lohnt.

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Mit Felix in Berlin oder Julia in Koblenz, digital oder vor Ort.

Wo du im Studium günstig Rentenpunkte sammelst

Viel günstiger kommst du an Rentenpunkte, solange du noch studierst. Der Grund ist einfach. Im Job zahlt dein Arbeitgeber einen großen Teil der Beiträge, beim Nachzahlen musst du dagegen alles selbst stemmen.

Minijob bis 603 € im Monat

Im Minijob bist du automatisch rentenversicherungspflichtig. Dein Arbeitgeber zahlt 15 % deines Verdiensts in die Rentenversicherung, du selbst nur 3,6 %[3]. Viele lassen sich davon befreien, um ein paar Euro mehr auf dem Konto zu haben. Genau das solltest du dir aber gut überlegen.

Junge Frau arbeitet lächelnd hinter der Theke eines Cafés und reicht eine Bestellung über den Tresen
Jobben im Café, der Klassiker unter den Studentenjobs. Ohne Befreiung sammelst du dabei Rentenpunkte.

Mia zahlt von ihren 450 € im Café jeden Monat 16,20 € selbst ein. Nach einem Jahr hat sie dafür 0,10 Rentenpunkte, das sind 4,42 € Rente im Monat. Bleibt sie bis zum Master dabei, kommen nach sechs Jahren rund 26,52 € Rente im Monat zusammen, für insgesamt 1.166,40 € eigenes Geld. Zum Vergleich, für ihre Nachzahlung müsste sie mehr bezahlen und bekäme nicht einmal 6 €. Nice, oder?[R2]

100 € eigenes Geld im Minijob

2,27 €

Rente im Monat

100 € als Nachzahlung

0,44 €

Rente im Monat

Ein weiterer Vorteil ist, dass du mit einem rentenversicherungspflichtigen Job ab 2027 die Zulagen für das Altersvorsorgedepot bekommen kannst. Hast du dich schon befreien lassen, ist das übrigens kein Drama. Seit Juli 2026 kannst du die Befreiung einmalig rückgängig machen, allerdings nur für die Zukunft[11].

Werkstudentenjob

Als Werkstudentin oder Werkstudent zahlst du keine Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung, solange du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. In die Rentenversicherung zahlst du aber immer ein[3]. Verdienst du zwischen 603 € und 2.000 € im Monat, bist du im sogenannten Übergangsbereich. Dort zahlst du weniger als den normalen Anteil von 9,3 %, bekommst aber trotzdem Rentenpunkte für dein ganzes Gehalt.

Würde Mia im Master als Werkstudentin 1.200 € im Monat verdienen, wären das 0,28 Rentenpunkte im Jahr. Jedes Jahr im Werkstudentenjob bringt ihr so rund 11,79 € Rente im Monat[R3].

Duales Studium, Praktikum und Ferienjob

Im dualen Studium bist du in der Regel versicherungspflichtig und zahlst wie in einer Ausbildung vom ersten Tag an ein. Pflichtpraktika, die in deiner Studienordnung stehen, bleiben dagegen beitragsfrei. Gleiches gilt für kurze Ferienjobs von höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Jahr. Sie bringen dir deshalb auch nichts für die Rente[3].

Checkliste für dein Studium

Mit diesen Schritten holst du aus deinen Studienjahren das Beste für deine Rente heraus. Die meisten kosten dich nur ein paar Minuten.

Im Studium

  • ✓Jede Semesterbescheinigung aufheben
  • ✓Minijob nicht von der Rentenversicherung befreien lassen oder die Befreiung aufheben
  • ✓Wenn es passt, lieber Werkstudentenjob als kurze Ferienjobs
  • ✓Ab 2027 mit pflichtversichertem Job die Zulagen im Altersvorsorgedepot nutzen

Nach dem Abschluss

  • ✓Versicherungsverlauf anfordern und Studienzeiten nachmelden
  • ✓Prüfen, ob Zeiten über acht Jahre hinaus oder vor deinem 17. Geburtstag offen sind
  • ✓Vor einer Nachzahlung kostenlos beraten lassen, spätestens vor deinem 45. Geburtstag
  • ✓Mit dem ersten Gehalt eine feste Sparrate für den Berufsstart einrichten

Fazit

Dein Studium zählt für die Rente, aber nur auf dem Papier. Es hilft dir bei der Wartezeit, bringt dir jedoch keinen Euro mehr. Nachzahlen kannst du nur Zeiten außerhalb der acht Jahre, und als Geldanlage lohnt sich das für junge Menschen selten. Viel mehr holst du heraus, wenn du schon im Studium in einem Job einzahlst, bei dem dein Arbeitgeber den Großteil der Beiträge übernimmt. Wenn du wissen willst, was das für deinen Weg bedeutet, schauen wir uns das gern gemeinsam an.

Häufige Fragen zu Studium und Rente

Zählt die Promotion für die Rente?+

Ja, die Promotion zählt für die Rente als Hochschulausbildung, solange du eingeschrieben bist und nicht nebenbei Pflichtbeiträge zahlst, etwa als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter. Sie fällt aber unter dieselben acht Jahre wie Schule ab 17 und Studium. Was darüber hinausgeht, kannst du bis zu deinem 45. Geburtstag nachzahlen.

Was mache ich, wenn mir Studienbescheinigungen fehlen?+

Wenn dir Studienbescheinigungen fehlen, fragst du beim Studierendensekretariat deiner Hochschule nach. Dort bekommst du in der Regel auch Jahre später noch eine Bescheinigung über deine Studienzeiten, die du bei der Rentenversicherung einreichen kannst.

Kann ich die Nachzahlung in Raten zahlen?+

Ja, die Nachzahlung für Schul- und Studienzeiten kannst du in Raten zahlen, wenn die Rentenversicherung zustimmt. Sie kann dir dafür bis zu fünf Jahre Zeit geben. Stellt sich später heraus, dass die Zeiten doch als Anrechnungszeit zählen, kannst du dir die Beiträge erstatten lassen.

Julia Kohnke, Vorsorgeberaterin bei zuversichert.de in Koblenz

Über die Autorin

Julia Kohnke

Koblenz · Versicherungs- und Finanzanlagenfachfrau (IHK), §34d/f GewO

Seit 2021 in der Finanzberatung, spezialisiert auf Konzeption und Strategie deiner Finanzen. Julia begleitet viele Berufseinsteiger:innen beim ersten Finanzplan, herzlich und direkt, vor Ort in Koblenz oder digital deutschlandweit.

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Quellen

  1. DZHW, Die Studierendenbefragung in Deutschland, 22. Sozialerhebung (Erhebung Sommer 2021), Pressemitteilung vom 24.05.2023
  2. Sozialgesetzbuch VI, § 58 (Anrechnungszeiten)
  3. Deutsche Rentenversicherung, Studium zählt für die Rente
  4. Bundesrat, Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 (Drucksache 567/25)
  5. Rentenwertbestimmungsverordnung 2026
  6. Sozialgesetzbuch VI, § 74 (Begrenzte Gesamtleistungsbewertung)
  7. Sozialgesetzbuch VI, § 51 (Anrechenbare Zeiten für die Wartezeiten)
  8. Deutsche Rentenversicherung, Nachzahlung von Beiträgen für Schulzeiten, 19.08.2026
  9. Sozialgesetzbuch VI, § 207 (Nachzahlung für Ausbildungszeiten)
  10. Einkommensteuergesetz, § 10 (Sonderausgaben)
  11. Minijob-Zentrale, Rentenversicherung im Minijob: Zweite Chance ab Juli 2026, 03.06.2026

Rechnungen

  1. R1 · Nachzahlung oder Depot (Mias Beispiel). Nachzahlung: 12 × 112,16 € = 1.345,92 €. Das sind 12 × 603 € ÷ 51.944 € = 0,1393 Rentenpunkte, mal 42,52 € = 5,92 € Rente im Monat. Depot: 1.345,92 € von 25 bis 67 mit angenommenen 5 % Rendite im Jahr, ohne Kosten und Steuern, ergibt in heutiger Kaufkraft (2 % Inflation) rund 4.550 €. Ausgezahlt über 20 Jahre mit 3 % Rendite und 2 % Inflation. Renditen sind nicht garantiert. Die Rente rechnen wir mit dem heutigen Rentenwert.
  2. R2 · Minijob oder Nachzahlung pro 100 €. Minijob: 450 € × 12 ÷ 51.944 € = 0,1040 Rentenpunkte im Jahr, mal 42,52 € = 4,42 € Rente. Mias Anteil sind 3,6 % von 450 €, also 16,20 € im Monat oder 194,40 € im Jahr. Nach sechs Jahren sind das 6 × 4,42 € = 26,52 € Rente für 6 × 194,40 € = 1.166,40 € eigenes Geld. Pro 100 € eigenes Geld im Minijob: 100 € ÷ 194,40 € × 4,42 € = 2,27 €. Als Nachzahlung: 100 € ÷ 9.661,58 € × 42,52 € = 0,44 €.
  3. R3 · Werkstudentenjob. 1.200 € × 12 ÷ 51.944 € = 0,2772 Rentenpunkte im Jahr, mal 42,52 € = 11,79 € Rente im Monat. Im Übergangsbereich zählt für die Rentenpunkte das volle Gehalt.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Inhalte entsprechen dem Stand vom 03.11.2026 und ersetzen keine individuelle Prüfung deiner Situation.