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Riester-Rente kündigen: Was du wissen musst

Kündigen bringt sofort Geld, aber deutlich weniger, als auf deinem Kontoauszug steht. Hier erfährst du, was die Kündigung kostet, wie sie abläuft und welche Alternativen es gibt.

Felix Kropp, Berater für Altersvorsorge in BerlinFelix Kropp Aktualisiert am 23. September 2026 8 Min. Lesezeit

Riester-Rente kündigen: Beratungsgespräch zu Rückkaufswert, Kosten und Alternativen

Wer heute seinen Riester-Vertrag kündigt, muss erhaltene Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzahlen. Bei einem Vertrag, der bereits zehn Jahre läuft und für den Kinderzulagen gezahlt wurden, können dadurch mehrere Tausend Euro zusammenkommen, wie das Anna-Beispiel zeigt, auf das wir später noch genauer eingehen. Zusätzlich können je nach Vertrag weitere Kosten anfallen, sodass der tatsächliche Auszahlungsbetrag deutlich unter dem aktuellen Vertragsguthaben liegt. Wie die Riester-Rente grundsätzlich funktioniert und welche Optionen du neben der Kündigung hast, erklären wir im Überblick zur Riester-Rente.

Was kostet dich die Riester-Kündigung?


Der Betrag, den du am Ende ausgezahlt bekommst, heißt Rückkaufswert. Er ergibt sich aus deinen eigenen Beiträgen plus der gutgeschriebenen Zulagen, abzüglich der Rückforderung durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und der Kosten, die dein Anbieter für die Kündigung ansetzt. Denn eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung. Der Anbieter entnimmt deinem Guthaben sämtliche Zulagen und Steuerermäßigungen, bevor eine Auszahlung erfolgt. Reicht das Guthaben dafür nicht aus, fordert die ZfA die Differenz zusätzlich zurück.

Wie stark das deinen Auszahlungsbetrag verändert, zeigt das Anna-Beispiel im Depot-vs-Riester-Vergleich: Bei einem Vertrag mit zwei Kindern und einer Laufzeit von zehn Jahren bleiben allein durch die Rückforderung der Zulagen mehrere Tausend Euro auf der Strecke – noch bevor Stornogebühren anfallen. Da jeder Vertrag unterschiedlich lange läuft und unterschiedlich hohe Zulagen erhalten hat, lässt sich der Rückkaufswert nicht pauschal beziffern. Wie viel bei deinem Vertrag konkret übrig bliebe, zeigt dir der Riester-Rechner.

  • Eigenbeiträge, die du über die Jahre eingezahlt hast
  • Zulagen, die dein Vertrag bisher erhalten hat
  • Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen durch die ZfA
  • Stornogebühr deines Anbieters

Kündigen oder weiterführen? Beide Seiten im Überblick


Eine Kündigung bringt sofort Geld, aber weniger, als auf dem Papier steht. Ein bestehender Vertrag bleibt gefördert, kostet aber weiterhin Gebühren – welcher Weg passt, lässt sich nur am eigenen Vertrag klären.

Vertrag

Kündigen

Sofort verfügbar

Kündigung

→ Das passiert bei einer Kündigung

  • Sofortige Auszahlung des Rückkaufswerts
  • Alle Zulagen werden zurückgefordert
  • Steuerermäßigungen entfallen nachträglich
  • Anbieter zieht Kosten für die Kündigung ab
  • Fehlbetrag kann von der ZfA nachgefordert werden

Vertrag

Behalten

Beitragsfrei oder weiterlaufend

Förderung bleibt

→ Das passiert beim Behalten

  • Bisherige Zulagen bleiben im Vertrag erhalten
  • Steuervorteile aus der Vergangenheit bleiben bestehen
  • Kosten des Vertrags laufen weiter
  • Übertragung in ein neues Produkt möglich
  • Zeit für eine Entscheidung nach der Reform 2027

Ruhen lassen, beitragsfrei stellen oder ins Altersvorsorgedepot wechseln


Statt zu kündigen, kannst du deinen Vertrag ruhen lassen. Das bedeutet, dass du nichts mehr einzahlst, der Vertrag aber weiterhin besteht. Guthaben, Garantie und die bisherige Förderung bleiben erhalten, lediglich die Verwaltungskosten laufen weiter. Jeder Anbieter muss diese Beitragsfreistellung erlauben und du kannst sie jederzeit wieder rückgängig machen, wenn du erneut einzahlen möchtest.

Ab 2027 kommt ein dritter Weg hinzu: die Übertragung ins Altersvorsorgedepot. Anders als das Ruhenlassen ist dieser Schritt endgültig, dein bisheriges Guthaben zieht dann vollständig in das neue Produkt um. Diese Übertragungsoption sieht das Altersvorsorgereformgesetz vor: Das Gesetz ist beschlossen (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), die neuen Produkte gibt es ab 1. Januar 2027. Wie der Umzug im Einzelnen abläuft, erklären wir im Ratgeber Riester-Rente wechseln.

Welcher Weg für dich in Frage kommt, hängt von deinem Vertrag und deiner Situation ab. Ein Beratungsgespräch mit Berater:innen von zuversichert hilft dir, die drei Optionen für deinen konkreten Fall einzuordnen.

Riester kündigen: Die Schritte im Überblick


Willst du deinen Vertrag trotzdem kündigen, läuft das in wenigen Schritten ab.

  1. 1

    Rückkaufswert anfordern

    Zuerst forderst du bei deinem Anbieter den aktuellen Rückkaufswert an, damit du weißt, was am Ende wirklich ausgezahlt wird.

  2. 2

    Frist prüfen und schriftlich kündigen

    Danach prüfst du die Kündigungsfrist in deinen Vertragsunterlagen, denn die meisten Anbieter verlangen eine Kündigung zum Ende einer Frist, nicht zum Wunschtermin. Ein formloses Kündigungsschreiben genügt: Name, Vertragsnummer, Kündigungswunsch zum nächstmöglichen Termin und Bankverbindung für die Auszahlung reichen aus, wie es etwa anwalt.org in einer Musterformulierung zeigt.

  3. 3

    Auszahlung nach Rückforderung

    Nach der Bestätigung durch den Anbieter erfolgt die Auszahlung, allerdings erst, nachdem die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert hat.

Bei Wohn-Riester läuft es anders: Hier steht kein Rückkaufswert im Vordergrund, sondern das Wohnförderkonto, aus dem sich eine eigene Rückzahlungspflicht ergibt. Wer sein Kapital für die Immobilie braucht, muss nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung nicht kündigen, sondern kann eine Kapitalentnahme beantragen.

Auch die Vertragslaufzeit spielt eine Rolle: Nach zwölf oder nach zwanzig Jahren unterscheiden sich Rückkaufswert und Förderhistorie je nach Vertrag, was sich nur mit den individuellen Vertragsdaten klären lässt. Ein Musterschreiben schickt zuversichert dir auf Anfrage kostenlos zu.

Was die Rentenreform 2027 für deinen Vertrag bedeutet


Wenn dein Riester-Vertrag noch läuft, ändert die Reform daran zunächst nichts. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen auch nach 2027 unverändert weiter. Es gibt keine Frist, bis zu der du dich entscheiden musst, und keinen Zwang zur Kündigung.

Neu ist die sogenannte Übertragungsoption: Dein angespartes Guthaben kann ab 2027 ins Altersvorsorgedepot übertragen werden, den Nachfolger der Riester-Rente. Diese Übertragung ist endgültig, einmal umgezogen, bleibt das Kapital im neuen System.

Wichtig für die Einordnung: Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026); die neuen Produkte gibt es ab 1. Januar 2027, Stand: 25.09.2026. Wer laufend informiert bleiben möchte, findet den aktuellen Gesetzesstand auf der Seite Rentenreform 2027: News & Gesetzesstand. Bestandsschutz und Übertragungsoption sind also kein Grund, jetzt überstürzt zu kündigen – sie verschaffen dir Zeit für eine Entscheidung ohne Druck.

Vor der Kündigung

Rechne nach, was dir wirklich bleibt

Der Riester-Rechner zeigt dir in wenigen Minuten, ob Kündigen, Ruhen lassen oder Übertragen für deinen Vertrag am meisten bringt.

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Ein Beispiel aus der Praxis


Erfahrung aus der Beratung

„Der schlechteste Riester ist oft der gekündigte“

Alexander Medau · Branch Manager bei tecis Berlin

Wer kündigt, zahlt in einem Schritt zurück, was er über Jahre an Förderung erhalten hat, die Kündigung gilt als schädliche Verwendung. Das zeigt auch das Beispiel von Anna: Bei ihr wären allein 7.750 € an Zulagen weg, bevor überhaupt eine Stornogebühr abgezogen ist. Wie hoch der Abzug bei deinem eigenen Vertrag ausfällt, zeigt dir der Riester-Rechner.

8.000 €Guthaben vor Kündigung
rund 5.000 €Auszahlung nach Abzug
§34d/fZugelassen nach Gewerbeordnung

Fazit: Kündigung ist selten die günstigste Lösung


Die Rechnung zieht sich durch alle Abschnitte dieses Ratgebers: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, der Anbieter zieht eine Stornogebühr ab und was übrig bleibt, liegt oft deutlich unter dem Betrag auf dem letzten Kontoauszug. Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung und ist finanziell fast immer der teuerste Weg, an das eigene Guthaben zu kommen.

Das heißt nicht, dass jeder Riester-Vertrag automatisch gut ist. Manche Verträge sind teuer, andere lohnen sich gerade wegen eines hohen Garantiezinses. Ob Ruhen lassen, Übertragen oder Weiterführen zu deiner Situation passt, hängt von Effektivkosten, Laufzeit und persönlicher Lebenslage ab.

Genau deshalb kann dieser Abschnitt kein persönliches Gespräch ersetzen. Berater:innen wie bei tecis schauen sich deinen konkreten Vertrag an, bevor sie dir einen Weg empfehlen. Der Riester-Rechner kann ein erster Schritt sein, doch die Entscheidung selbst sollte in einem Beratungsgespräch getroffen werden.

Häufige Fragen zur Riester-Kündigung


Wie viel Geld bekomme ich zurück, wenn ich meine Riester-Rente kündige?+

Weniger, als auf dem letzten Kontoauszug steht: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, dazu kommt eine Stornogebühr des Anbieters. Wie stark das dein Guthaben schmälert, zeigt dir der Riester-Rechner oder das Anna-Beispiel im Depot-vs-Riester-Vergleich.

Kann man einen Riester-Vertrag kündigen und auszahlen lassen?+

Ja, das ist möglich, gilt aber als schädliche Verwendung. Du bekommst dein Guthaben abzüglich zurückgeforderter Zulagen, Steuervorteile und Stornogebühr ausgezahlt – dafür entfällt jeder weitere Bezug zur geförderten Altersvorsorge.

Wann lohnt es sich, Riester zu kündigen?+

Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Das hängt von den Effektivkosten deines Vertrags, der Restlaufzeit und deiner persönlichen Lebenslage ab. Ob Kündigen, Ruhen lassen oder Übertragen für dich passt, klärt am besten ein Beratungsgespräch mit einem:einer Berater:in.

Wann ist die Riester-Auszahlung steuerfrei?+

Bei einer Kündigung ist die Auszahlung nicht steuerfrei – im Gegenteil, bereits gewährte Steuervorteile werden zurückgefordert. Steuerlich günstiger bleibt der Vertrag nur, wenn du ihn regulär zur Rente führst, ruhen lässt oder übertragen lässt.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Beitragsfreistellung?+

Bei der Kündigung wird der Vertrag aufgelöst und ausgezahlt, mit Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen sowie Stornogebühr. Beim Ruhen lassen (Beitragsfreistellung) bleibt der Vertrag mit Guthaben und Garantie bestehen, du zahlst nur nichts mehr ein und kannst später wieder einsteigen.

Felix Kropp, Berater für Altersvorsorge in Berlin

Über den Autor

Felix Kropp

Berlin · Versicherungs- und Finanzanlagenberater (§34d/f GewO)

20 Jahre Finanzberatung, Spezialist für Altersvorsorge und private Krankenversicherung. Felix erklärt komplexe Finanzthemen klar und ohne Fachchinesisch, persönlich am Kurfürstendamm oder digital deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Englisch.

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Quellen

  1. Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Kündigen oder nicht kündigen
  2. Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
  3. anwalt.org, Riester-Rente kündigen: Musterformulierung
  4. zuversichert.de, Vergleich Altersvorsorgedepot und Riester-Rente

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Angaben zu Zulagen und Reformregelungen entsprechen dem Stand vom 25.09.2026 und beruhen auf dem beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), das ab 1. Januar 2027 gilt.