Home / Ratgeber / Scheidung und Rente
Ratgeber · Rente
Scheidung und Rente: So bleibt der Versorgungsausgleich für euch beide fair
Felix Kropp
Aktualisiert am 23. Oktober 2026
10 Min. Lesezeit
Wer bei einer Scheidung Rente dazubekommt und wer abgibt, hängt nicht davon ab, ob du Mann oder Frau bist. Es hängt davon ab, wer in der Ehe mehr Rentenansprüche aufgebaut hat. Im Beispiel unten wandern rund 126 € Rente im Monat von einem zum anderen, über 20 Jahre Rente gerechnet rund 30.000 €. Hier erfährst du, was geteilt wird, was beide Seiten tun können und was ihr am besten schon klärt, solange ihr glücklich seid.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- ✓Bei einer Scheidung werden alle Rentenansprüche aus der Ehezeit halbiert. Wer weniger hat, bekommt einen Ausgleich, wer mehr hat, gibt ab.
- ✓Geteilt werden Renten, nicht Depot oder Erspartes. Dafür gibt es den Zugewinnausgleich.
- ✓Am fairsten wird es, wenn ihr über Vorsorge sprecht, solange ihr glücklich seid.
Inhaltsverzeichnis
- Was passiert bei einer Scheidung mit der Rente?
- Beispiel: Was Nina bekommt und Tom abgibt
- Rechner: Wie viel Rente wird bei euch geteilt?
- Welche Vorsorge wird geteilt und welche nicht?
- Was könnt ihr als Paar regeln, solange alles gut ist?
- Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?
- 5 Finanztipps für eine faire und günstige Scheidung
- Was du nach der Scheidung für deine Vorsorge tun solltest
Was passiert bei einer Scheidung mit der Rente?
Bei einer Scheidung werden alle Rentenansprüche, die ihr beide während der Ehe aufgebaut habt, zur Hälfte geteilt. Es geht also nicht um Gehalt oder Geld auf dem Konto, sondern um Ansprüche auf eine spätere Rente. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Jeder gibt die Hälfte seiner Ansprüche aus der Ehezeit ab und bekommt die Hälfte der Ansprüche des anderen. Wer in der Ehe weniger aufgebaut hat, steht danach besser da.
Die Ehezeit beginnt am Ersten des Monats, in dem ihr geheiratet habt, und endet am letzten Tag des Monats, bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Was davor oder danach aufgebaut wurde, bleibt bei dem, der es aufgebaut hat.
Du musst den Ausgleich nicht beantragen: Das Familiengericht regelt ihn automatisch im Scheidungsverfahren. Ihr füllt dafür beide einen Fragebogen zu euren Rentenansprüchen aus, danach holt das Gericht die Werte bei den Versorgungsträgern ein. Bei der gesetzlichen Rente werden Entgeltpunkte von einem Rentenkonto auf das andere übertragen. Ausgezahlt wird das Plus erst, wenn deine eigene Rente beginnt.
Beispiel: Was Nina bekommt und Tom abgibt
Nina und Tom waren zwölf Jahre verheiratet. Tom hat die ganze Zeit Vollzeit gearbeitet und gut verdient. Nina war nach zwei Jahren Vollzeit drei Jahre in Elternzeit und hat danach sieben Jahre halbtags gearbeitet. Genauso gut könnte es umgekehrt sein: Entscheidend ist, wer in der Ehe weniger Rentenansprüche aufgebaut hat.
Beispielpersonen, wie wir sie oft in der Beratung treffen. Eigene Berechnung mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € (seit 1. Juli 2026) und dem Durchschnittsentgelt 2026, nur gesetzliche Rente aus der Ehezeit, vor Steuern und Sozialabgaben. Keine Rechtsberatung.
Unterm Strich wandern also rund 126 € Rente im Monat von Tom zu Nina, über 20 Jahre Rente gerechnet rund 30.000 €. Für beide ist danach eine Lücke da: Nina liegt mit rund 488 € aus zwölf Jahren Ehe weit unter dem, was sie mit Vollzeit erreicht hätte. Tom fehlen rund 126 € im Monat, die er eingeplant hatte. Wie beide ihre Lücke schließen, steht weiter unten.
Rechner: Wie viel Rente wird bei euch geteilt?
Wie viel Rente bei euch geteilt wird, kannst du mit dem Rechner grob schätzen. Er ist mit Ninas und Toms Zahlen vorbelegt, stell einfach eure eigenen ein. Gerechnet wird nur die gesetzliche Rente.
So rechnen wir
- Rentenpunkte nach Gehalt im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 €, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Ein Rentenpunkt bringt ab Juli 2026 42,52 € Rente im Monat.
- Drei Rentenpunkte je Kind für die Kindererziehungszeit. Aufwertungen für Teilzeit mit kleinen Kindern sind nicht eingerechnet.
- Nur gesetzliche Rente. Betriebsrente, Riester, Rürup, private Rentenversicherung und Beamtenpension werden zusätzlich geteilt.
- Unter 39,55 € Unterschied im Monat soll das Gericht in der Regel nicht ausgleichen (Stand 2026).
- Brutto vor Steuern und Krankenversicherung, in heutigem Geld. Deine Eingaben werden nicht gespeichert.
Welche Vorsorge wird geteilt und welche nicht?
Geteilt wird jede Vorsorge, die auf eine Rente ausgerichtet ist. Geld, das frei angelegt ist, gehört nicht dazu. Das ist der Punkt, den viele übersehen:
Wird geteilt
im Versorgungsausgleich
- ✓Gesetzliche Rente, auch Kindererziehungszeiten aus der Ehezeit
- ✓Beamtenpension und Versorgungswerk
- ✓Betriebsrente, auch bei Auszahlung als Kapital
- ✓Riester- und Rürup-Rente, auch bei Auszahlung als Kapital
- ✓Private Rentenversicherung
Wird nicht geteilt
sondern im Zugewinnausgleich verrechnet, wenn ihr keinen anderen Güterstand vereinbart habt
- →ETF-Depot und Aktien
- →Sparkonto und Tagesgeld
- →Immobilien
- →Kapitallebensversicherung ohne Rentenzahlung
Quellen: §§ 2 und 3 Versorgungsausgleichsgesetz, Deutsche Rentenversicherung.
Das kann in beide Richtungen überraschen: Hat einer von euch vor allem in ein Depot gespart und der andere in eine Rentenversicherung, gibt der mit der Rentenversicherung im Versorgungsausgleich ab, während das Depot über den Zugewinn verrechnet wird. Beides gehört deshalb zusammen betrachtet.
Was könnt ihr als Paar regeln, solange alles gut ist?
Solange alles gut ist, könnt ihr als Paar vor allem eins regeln: wie ihr fair vorsorgt, wenn einer beruflich kürzertritt. Dann ist eine Trennung später für keinen von euch ein finanzieller Absturz, und ihr müsst nichts mehr erstreiten. Diese Punkte lohnen sich:
- ✓Jeder sorgt auch selbst vor. Ein eigenes Vorsorgekonto für jeden, dazu ein gemeinsames Konto für Miete, Haushalt und gemeinsame Ziele.
- ✓Kürzertreten ausgleichen. Arbeitet einer wegen der Kinder in Teilzeit, kann der andere in seine Vorsorge einzahlen, zum Beispiel einen festen Betrag im Monat.
- ✓Wohnung und Lebensstil so wählen, dass jeder ihn sich zur Not allein leisten könnte. Das schützt beide, falls es doch auseinandergeht.
- ✓Einmal im Jahr gemeinsam draufschauen. Renteninformationen, Verträge, Bezugsberechtigte: zehn Minuten reichen, um zu sehen, ob es für beide noch passt.
- ✓Abweichungen schriftlich festhalten. Wollt ihr den Versorgungsausgleich anders regeln, geht das im Ehevertrag beim Notar.

HINWEIS VON FELIX KROPP
Sprecht über Geld, solange ihr euch gut versteht
In meinen Beratungen sehe ich oft, dass Paare erst bei der Trennung über Geld reden. Dann sind die Emotionen groß und vernünftige Absprachen schwer. Mein Rat: Haltet schon früh schriftlich fest, wer was zur Vorsorge beiträgt und was passiert, wenn einer für die Kinder kürzertritt. Das ist nicht unromantisch, sondern fair für beide.
Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, den Versorgungsausgleich kann man ausschließen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Drei Fälle sind wichtig:
Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung
Ihr könnt den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen oder anders regeln, vor oder während der Ehe im Ehevertrag oder bei der Trennung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Das muss ein Notar beurkunden, im Scheidungsverfahren reicht auch ein gerichtliches Protokoll.
Das Gericht prüft aber, ob die Vereinbarung fair ist, beim Abschluss und noch einmal bei der Scheidung. Ein kompletter Ausschluss hält deshalb oft genau dann nicht, wenn es darauf ankommt: wenn einer wegen der Kinder beruflich zurückgesteckt hat und ohne Ausgleich im Alter kaum Rente hätte. Ein Ausschluss, der heute fair ist, kann es nach zwei Kindern nicht mehr sein.
Fairer und sicherer sind Mittelwege, zum Beispiel:
- ✓Ausschluss nur, solange ihr keine Kinder habt. Kommt ein Kind, gilt ab dann wieder der Versorgungsausgleich.
- ✓Ausschluss gegen einen Ausgleich. Wer mehr Rente aufbaut, zahlt dafür regelmäßig in die private Vorsorge des anderen ein.
- ✓Nur einzelne Verträge ausnehmen. Zum Beispiel bleibt die Betriebsrente beim einen, während die gesetzliche Rente normal geteilt wird.
Welche Lösung zu euch passt und wie sie formuliert sein muss, klärt ihr mit dem Notar oder einer Anwältin für Familienrecht. Was der Ausschluss für eure Rente in Euro bedeutet, rechnen wir gern mit euch durch.
Kurze Ehe bis drei Jahre
Hat eure Ehe bis zur Zustellung des Scheidungsantrags höchstens drei Jahre gedauert, findet der Ausgleich nur statt, wenn einer von euch ihn beantragt. Dafür braucht es keinen Anwalt.
Kleine Unterschiede
Ist der Unterschied sehr klein, soll das Gericht nicht ausgleichen. 2026 liegt die Grenze bei 39,55 € Monatsrente oder 4.746 € Kapitalwert.
BEVOR IHR DEN AUSGLEICH AUSSCHLIESST
Ein Ausschluss kann für beide sinnvoll sein, wenn ihr ähnlich viel verdient und jeder selbst gut vorsorgt. Rechnet aber vorher aus, was er für jeden von euch im Alter bedeutet.
Im Beispiel wären es rund 126 € Rente im Monat. Wer darauf verzichtet, sollte einen fairen Ausgleich an anderer Stelle bekommen und ihn auch für die Vorsorge anlegen.
5 Finanztipps für eine faire und günstige Scheidung
Eine Scheidung bleibt fair und günstiger, wenn ihr über Geld sprecht, bevor die Emotionen übernehmen. Denn je mehr ihr vor Gericht streitet, desto teurer und länger wird das Verfahren. Diese Finanztipps helfen dir dabei:
1. Einvernehmlich scheiden: oft reicht ein Anwalt
Den Scheidungsantrag muss eine Anwältin oder ein Anwalt stellen. Seid ihr euch einig, braucht der andere für die Zustimmung zur Scheidung keinen eigenen Anwalt. Das spart oft einen großen Teil der Kosten. Aber Achtung: Der Anwalt vertritt nur den, der ihn beauftragt hat. Geht es um viel Geld oder eine Immobilie, lass dich trotzdem selbst beraten.
2. Unterlagen früh sortieren
Legt eine Liste aller Konten, Kredite und Vorsorgeverträge an, mit Renteninformation, Betriebsrente, Riester und privater Rentenversicherung. Je vollständiger eure Unterlagen sind, desto schneller kann das Gericht den Versorgungsausgleich klären.
3. Gemeinsame Konten und Kredite klären
Bei einem Gemeinschaftskonto und gemeinsamen Krediten haftet ihr beide, auch nach der Trennung. Klärt früh, wer welche Daueraufträge übernimmt, wer welchen Kredit weiterzahlt und wie ihr das Gemeinschaftskonto auflöst.
4. Einigen statt streiten
Alles, worüber ihr euch vorher einigt, muss das Gericht nicht entscheiden: Wohnung, Hausrat, Unterhalt oder der Versorgungsausgleich. Eine Mediation hilft, wenn ihr allein nicht weiterkommt. Was ihr vereinbart, haltet ihr am besten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar fest.
5. Mit Zahlen statt mit Gefühlen verhandeln
Ob ein Verzicht auf den Ausgleich gegen die Wohnung fair ist, merkst du nicht aus dem Bauch heraus. Rechnet aus, was jeder Vorschlag für euer Alter bedeutet, dann wird aus einem Streit eine Entscheidung.
Was du nach der Scheidung für deine Vorsorge tun solltest
Nach der Scheidung solltest du deine Vorsorge neu aufstellen, denn ab jetzt planst du allein. Was du tun kannst, hängt davon ab, ob du Rente bekommen oder abgegeben hast:
Wenn du Rente dazubekommst
- ✓Prüfen, ob die übertragenen Entgeltpunkte auf deinem Rentenkonto stehen
- ✓Lücken im Versicherungsverlauf mit einer Kontenklärung schließen
- ✓Ausrechnen, was trotz Ausgleich fehlt, und eigene Vorsorge aufbauen
Wenn du Rente abgibst
- ✓Neue Rentenauskunft anfordern, damit du mit den richtigen Zahlen planst
- ✓Die Kürzung bei der gesetzlichen Rente mit freiwilligen Beiträgen ganz oder teilweise wieder auffüllen, das geht bis zur Altersrente
- ✓Stirbt dein Ex-Partner früh, kann die Kürzung auf Antrag wegfallen (siehe FAQ)
Für beide gilt: Bezugsberechtigte in Lebens-, Renten- und Betriebsrentenverträgen ändern, die Steuerklasse ab dem Jahr nach der Trennung umstellen und prüfen, ob eine mittelbare Riester-Förderung über den Ex-Partner lief, denn sie endet, sobald ihr dauerhaft getrennt lebt.
Am wichtigsten ist, herauszufinden, wie groß deine Rentenlücke jetzt ist, und sie mit eigener Vorsorge zu schließen. Ab 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot eine neue geförderte Möglichkeit dazu.
Fazit
Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass niemand im Alter leer ausgeht, nur weil er in der Ehe beruflich zurückgesteckt hat. Er gleicht aber nur Renten aus, nicht Depots oder Erspartes, und er hinterlässt bei beiden eine Lücke. Am fairsten für beide wird es, wenn ihr eure Vorsorge plant, solange ihr glücklich seid, und nach einer Trennung jeder ehrlich neu rechnet.
Genau das schauen wir uns im Erstgespräch an, als Paar oder allein: wie ihr fair vorsorgt, was nach einer Scheidung fehlt und wie du es mit deinen echten Zahlen schließt. Die rechtliche Seite klärst du mit deiner Anwältin oder deinem Anwalt für Familienrecht.
Häufige Fragen zu Scheidung und Rente
Gibt es den Versorgungsausgleich auch für unverheiratete Paare?+
Nein, den Versorgungsausgleich gibt es nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Trennen sich unverheiratete Paare, behält jeder seine eigenen Rentenansprüche, auch wenn einer jahrelang für die Kinder zurückgesteckt hat. Auch Witwenrente und den hohen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500.000 € gibt es nur mit Trauschein, Lebensgefährten haben 20.000 €.
Was passiert mit dem Versorgungsausgleich, wenn ich wieder heirate?+
Heiratest du wieder, bleibt der Versorgungsausgleich bestehen. Die übertragenen Rentenpunkte gehören dir dauerhaft, das gilt laut Deutscher Rentenversicherung sogar, wenn du deinen Ex-Partner noch einmal heiratest.
Was passiert, wenn mein Ex-Partner früh stirbt?+
Stirbt dein Ex-Partner und hat er aus deinen abgegebenen Anrechten höchstens 36 Monate lang Rente bekommen, kannst du beantragen, dass deine eigene Rente wieder ungekürzt gezahlt wird. Die Kürzung entfällt dann ab dem Monat nach deinem Antrag. Den Antrag stellst du beim Versorgungsträger, bei der gesetzlichen Rente also bei der Deutschen Rentenversicherung.
Kann der Versorgungsausgleich später noch geändert werden?+
Ja, in bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich später geändert werden, wenn sich der Wert eines Anrechts deutlich verändert hat, etwa durch eine Gesetzesänderung. Die Änderung muss mindestens 5 % des Ausgleichswerts ausmachen, den Antrag stellst du beim Familiengericht frühestens zwölf Monate vor Rentenbeginn.
Über den Autor
Felix Kropp
Berlin · Versicherungs- und Finanzanlagenberater (§34d/f GewO)
20 Jahre Finanzberatung, Spezialist für Altersvorsorge und private Krankenversicherung. Felix erklärt komplexe Finanzthemen klar und ohne Fachchinesisch, persönlich am Kurfürstendamm oder digital deutschlandweit, auf Wunsch auch auf Englisch.
Das könnte dich auch interessieren
Rente verstehen: Renteninformation, Rentenbescheid und Rentenarten einfach erklärtRente verstehen leicht gemacht: Was in Renteninformation und Rentenbescheid steht, wie deine Rente berechnet wird und was du selbst beantragen musst.Weiterlesen →
Beste Altersvorsorge ab 50: Welche Optionen wirklich sinnvoll sindBeste Altersvorsorge ab 50: Wie groß deine Rentenlücke ist, welche Vorsorgewege sich jetzt noch lohnen und worauf du bei Kosten und Förderung achtest.Weiterlesen →
Steuern auf die Altersvorsorge: Was du beim Einzahlen sparst und im Alter zahlstSteuern auf die Altersvorsorge: Wie gesetzliche Rente, Rürup, bAV, Riester, Altersvorsorgedepot und private Rentenversicherung besteuert werden …Weiterlesen →Quellen
- Versorgungsausgleichsgesetz (§§ 1–3, 6–8, 18, 37)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, § 137 (Scheidungsverbund)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, § 114 (Anwaltszwang, Zustimmung ohne Anwalt)
- Deutsche Rentenversicherung, Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“ (Juni 2026)
- Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2026 (aktueller Rentenwert 42,52 €)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, § 187 (Wiederauffüllung nach Versorgungsausgleich)
- Erbschaftsteuergesetz, § 16 (Freibeträge)
- Statistisches Bundesamt, Ehescheidungen 2025
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Inhalte entsprechen dem Stand vom 23.10.2026 und ersetzen keine individuelle Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht.

